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Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
Illunis:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 21.05.2025 22:11 ---....Die verfassungsrechtlichen Besoldungsregeln beruhen auf einer gesellschaftlichen Realität, in der Frauen kein Konto haben oder einer Arbeit nachgehen durften, sofern der Ehemann nicht zustimmte. Ferner bestand eine Beischlafspflicht, die auch unter Anwendung von Gewalt eingefordert werden durfte. Das war(!) die Lebenswirklichkeit vor 80 Jahren, welche sich in der Besoldung bis heute zumindest verfassungsrechlich weiter manifestiert.....
--- End quote ---
Beinhalten aber auch das Bedürfnis des Dienstherrn "frei" über seine Beamten verfügen zu können (u. A. Residenzpflicht, der volle persönliche Einsatz für den Beruf usw..).
Wie aber soll nun der arbeitende Partner und Kinder damit in Einklang gebracht werden, dass mein Dienstherr mir jederzeit sagen kann "Du Arbeitest heute bis morgen durch. (wird sich schon jemand ums Kind kümmern)" oder "Ab nächsten Monat arbeitest und wohnst du 600km weit entfernt"?
Man kann dann auch argumentieren, dass die Kinderzuschläge zur Bezahlung einer 24/7 Betreuung reichen müssen. Und spätestens bei Versetzung steht einem das Geld für einen 2. Wohnsitz zu. Was wohl billiger ist?
Im Prinzip geht es doch bei "muss für 2+2 Reichen" genau darum. Der Staatsdiener bekommt den Rücken frei, dafür "gehört" er/sie dem Dienstherrn.
Natürlich kann man argumentieren, dass Mehrverdienerfamilien heute der Standard sind.
In meinem persönlichen Umfeld sind sie das aber nur weil es nicht mehr anders funktioniert wenn man nicht von der Hand in den Mund leben möchte. Manchmal selbst dann.
Auch unter den Beamtenfamilien ist es die Frage wo es ein Wollen und wo ein Müssen ist.
Zur eigentlichen Frage:
* Ich erwarte, dass alle Länder und der Bund ein Urteil genau so ignorieren werden wie bisher auch.
* Ich hoffe, auf eine Vollstreckungsanordnung durch das BVerfG um dem ganzen Zirkus ein wenig Einhalt zu gebieten und auf ein min. Level zu kommen, egal wie das dann aussehen mag. Erhoffen würde ich mir Grundgehalt auf 2+2 Niveau. Ab dem 3ten Kind Zuschläge.
Umlauf:
--- Zitat von: Bruce Springsteen am 22.05.2025 07:20 ---
--- Zitat von: Umlauf am 21.05.2025 23:52 ---Typischer Fall von „Ich übertrage meine persönliche Situation auf alle anderen. Daher kann es nichts anderes geben.“
Sehr eindimensionale Betrachtungsweise.
--- End quote ---
Meine persönliche Situation wird hier gar nicht betrachtet. Um mich geht es auch nicht. Ich heule auch nicht rum, sondern ändere aktiv bei mir etwas. Wie schon beschrieben wurde, muss kein A8er hier rumheulen und das ist ganz sachlich gesagt. Abstand hin oder her.
Jeder ist sein Glückes Schmied... und zu mir: ich bin ehemaliger Kupferschmied. :)
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Darum ging es mir gar nicht. Hier gebe ich dir sogar recht.
Mir ging es um die persönliche Erfahrung, was ein A8er sein soll. Hier wurde nur die eigene Situation gesehen und auf alle übertragen. Dabei wurden weiten Bereiche einfach ausgeblendet. Nur darum ging es.
HochlebederVorgang:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 22.05.2025 08:01 ---
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 21.05.2025 23:51 ---Wie sind denn die Erwartungen an ein Urteil? Es geht hier nicht um Erwartungen an den Gesetzgeber. Oder soll hier nur weiter gestänkert werden?
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Na, die initiale Fragestellung des TE zielte schon auch auf die gesetzgeberischen Konsequenzen ab. Ich mag auch gar nicht stänkern, sondern eben hier auch Ideen miteinbringen. Da keiner der hier Anwesenden ein Bundestagsmandat innehat, verbleibt das doch auch eine hypothetische, aber doch auch interessante Sache.
--- Zitat ---Auch hier gilt das bereits Gesagte zur Kindergelderhöhung.Das Kindergeld stellt eine Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag dar. Dieses System dient der steuerlichen Berücksichtigung des Existenzminimums des Kindes.
Nach derzeitigem System wird das Kindergeld auf das Bürgergeld wie Einkommen angerechnet. Sollte ein erhöhtes Kindergeld den tatsächlichen Bedarf bzw. das Existenzminimum des Kindes abbilden, hätte das Kind also ein Einkommen, das über der Höhe des derzeitigen Bürgergeldes läge. Man hätte also ein Existenzminimum lt. Bürgergeld und eines lt. Kindergeld/Kinderfreibetrag, welches aber nach Erhöhung des Kindergeldes wohl höher wäre. Dieses würde auch angerechnet werden, wäre aber höher als das Bürgergeld, welches dann obsolet wäre. Im Grunde wäre das erhöhte Kindergeld die neue Grundsicherung des Kindes zur Absicherung des Existenzminimums. Das ganze ändert aber nichts daran, dass nach geltender Rechtssprechung des BVerfG der Mindestabstand von 115% einzuhalten ist.
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Alles absolut korrekt, habe hier keinen Widerspruch. Dennoch muss eben dazu angemerkt werden, dass jene Grundsicherung eines Kindes im Bürgergeld neben dem eigentlichen Lebensunterhalt auch die KdU und Leistungen im Rahmen von BuT enthält. Damit ist dieses Existenzminimum deutlich höher als das aktuelle Kindergeld. Die Frage ist nun, wie man für den kleinsten Beamten auf jene 115% Nettoalimentation gelangt. Meine persönliche Meinung ist hier, dass dies über eine Erhöhung des KG am elegantesten gelingt, weil Zulagen verfassungsrechtlich begrenzt sind, eine Abdeckung über den Grundsold aber eine deutliche Schlechterstellung eines 4k-Beamten gegenüber seines kinderlosen Single-Kollegen darstellt. Die über die Erhöhung des KG entstehende "Querfinanzierung" der Kinder würde einige Probleme bei der Amtsangemessenheit der Alimentation entschärfen.
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Nein, es geht eben nicht so einfach, und ich habe das jetzt bereits mehrmals geschrieben.
Die Erhöhung des Kindergeldes hätte Auswirkungen auf das Bürgergeld, da das Kindergeld über dem bisherigen Bürgergeld für Kinder liegen und dementsprechend anrechenbares Einkommen darstellen würde. Nach derzeitiger Lage würde der Anspruch auf Bürgergeld entfallen, der dann überschießende Teil des Kindergeldes wäre Einkommen, das aber beim Kind verbleiben würde.
Da das Kindergeld im Rahmen des Systems aus Kindergeld/Freibetrag aber das steuerliche Existenzminimum des Kindes freistellen soll, wäre es nur konsequent, das erhöhte Kindergeld als neue Kindergrundsicherung zu betrachten. Anderenfalls müsste wohl der das bisherige Bürgergeld überschießende Teil z.B. auf Wohngeldansprüche angerechnet werden. Ist das wirklich gewollt?
Dementsprechend ändert eine Erhöhung des Kindergeldes rein garnichts an der Berechnung des Mindestabstandsgebotes von 115% , da der Abstand sich überhaupt nicht verändern würde. Dies wäre nur der Fall, wenn man ein System implementiert, in dem der Bedarf mindestens in Höhe des Existenzminimums aller Kinder zu 100 % vom Staat gedeckt werden würde und alle Familien/Eltern damit aus der finanziellen Verantwortung für Unterhalt der Kinder vollständig entlassen werden. Unabhängig davon, dass ich eine finanzielle Unterstützungund Fördernung aller Kinder für erstrebenswert erachte, wäre das der Zeitpunkt, für mich auszuwandern, da dies für mich nicht den Grundvorstellungen eines freiheitlichen Staates entspricht.
Es gab mal diesen Wunsch nach "Lufthoheit über den Kinderbetten"...
NelsonMuntz:
--- Zitat von: Illunis am 22.05.2025 08:36 ---Man kann dann auch argumentieren, dass die Kinderzuschläge zur Bezahlung einer 24/7 Betreuung reichen müssen. Und spätestens bei Versetzung steht einem das Geld für einen 2. Wohnsitz zu. Was wohl billiger ist?
Im Prinzip geht es doch bei "muss für 2+2 Reichen" genau darum. Der Staatsdiener bekommt den Rücken frei, dafür "gehört" er/sie dem Dienstherrn.
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Genau dazu hätte ich nun eine Frage: Gesetzt den Fall, ein Beamtenehepaar hat Kinder. Begeht man hier nicht einen Verstoß, weil doch eben beide(!) jederzeit(!) und in vollem Umfang(!) dem Dienstherren zur Verfügung stehen müssen?
Mag eine "doofe" Frage sein, aber wenn der/die Beamte in vollem Umfang auch für den/die Partner/in zu alimentieren ist, dann ensteht daraus doch eine implizite Verpflichtung, eben genau dieses "Rücken freihalten" zu gewährleisten?
(Noch mal: Nicht bös oder missgönnend gemeint - interessiert mich an dieser Stelle)
Illunis:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 22.05.2025 09:13 ---
--- Zitat von: Illunis am 22.05.2025 08:36 ---Man kann dann auch argumentieren, dass die Kinderzuschläge zur Bezahlung einer 24/7 Betreuung reichen müssen. Und spätestens bei Versetzung steht einem das Geld für einen 2. Wohnsitz zu. Was wohl billiger ist?
Im Prinzip geht es doch bei "muss für 2+2 Reichen" genau darum. Der Staatsdiener bekommt den Rücken frei, dafür "gehört" er/sie dem Dienstherrn.
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Genau dazu hätte ich nun eine Frage: Gesetzt den Fall, ein Beamtenehepaar hat Kinder. Begeht man hier nicht einen Verstoß, weil doch eben beide(!) jederzeit(!) und in vollem Umfang(!) dem Dienstherren zur Verfügung stehen müssen?
Mag eine "doofe" Frage sein, aber wenn der/die Beamte in vollem Umfang auch für den/die Partner/in zu alimentieren ist, dann ensteht daraus doch eine implizite Verpflichtung, eben genau dieses "Rücken freihalten" zu gewährleisten?
(Noch mal: Nicht bös oder missgönnend gemeint - interessiert mich an dieser Stelle)
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War früher ja auch nicht möglich (§ 63 Abs. 1 Deutsches Beamtengesetz (DBG) vom 26. Januar 1937 https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=dra&datum=1937&page=157&size=45). Das gesamte System ist eben komplett kaputt. Dennoch finde ich persönlich das Rosinenpicken der Dienstherren falsch.
Wollte nur darauf hinweisen, dass das gerne vergessen wird.
Wenn es weiter bei kein Streik, Residenzpflicht, Arbeitsschutz interessiert uns nicht usw. bleiben soll, dann eben auch kümmern um die Familie.
Wegen mir kann man sich auch was Neues überlegen. Dann halt wahrscheinlich mit Streikrecht und mit "verdammt wir müssen jetzt Konkurrenzfähig sein"
edit: link ergänzt
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