Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
Warzenharry:
Es geht nicht um den besseren Menschen es geht um das gegenseitige Treueverhältnis.
Im Falle des Bundes kann ich, sofern im Interesse des Dienstherren bundesweit eingesetzt werden. Tue ich das nicht, habe ich mit Konsequenzen zu rechnen. Es können auch Überstunden angeordnet werden oder ich muss ggf. Maßnahmen umsetzen, die mir widerstreben.
Nochmal bei allen Maßnahmen, die die Grundrechte eines Bürgers beschneiden, Alg. Handlungsfreiheit oder das Recht auf Eigentum, z.B. muss der Statt diese Handlungen durch BEAMTE durchführen.
Warum übernimmt die Polizei solche Aufgaben???? Weil nur die Polizei die Grundrechte anderer einschränken darf. Kein Ordner oder privater Sicherheitsdienst darf auf dem Weg vom Bahnhof zum Stadion den Verkehr regeln oder Menschen zwingen bestimmte Wege zu nutzen oder jene verbieten auch vorläufige Festnahmen obliegen in diesem Fall der Polizei.
Das Streikrecht hat sich eben NICHT erledigt. Wir dürfen immer noch nicht streiken.
Nichts haben Sie verstanden. Bei mir sind nicht "nur die Vorteile" übergeblieben, ich habe lediglich gesagt, dass ich ohne die Vorteile die Nachteile definitiv nicht in Kauf nehmen würde.
NelsonMuntz:
Da es um Erwartungen an die Politik geht (und das Beamtentum ja nicht in einem juristischen, aber ansonsten leeren Raum existiert):
https://www.spiegel.de/wirtschaft/altersvorsorge-beamtenpensionen-belasten-oeffentliche-kassen-zunehmend-a-8690c50c-ea24-4004-8297-2f36d0fc44b8
... also ja: Alles, was nicht zwangsläufig verbeamtet werden muss, sollte künftig auch nicht mehr verbeamtet werden. Hätte man dies vor Jahrzehnten schon begonnen, wäre das mit der amtsangemessenen Alimentation vielleicht nie so in die Brüche gegangen. Aber: Ist nun mal verschüttete Milch - wie bei der Rente, der GKV, der Verteidigung, der Infrastruktur ....
PolareuD:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 26.05.2025 19:36 ---Da es um Erwartungen an die Politik geht (und das Beamtentum ja nicht in einem juristischen, aber ansonsten leeren Raum existiert):
https://www.spiegel.de/wirtschaft/altersvorsorge-beamtenpensionen-belasten-oeffentliche-kassen-zunehmend-a-8690c50c-ea24-4004-8297-2f36d0fc44b8
... also ja: Alles, was nicht zwangsläufig verbeamtet werden muss, sollte künftig auch nicht mehr verbeamtet werden. Hätte man dies vor Jahrzehnten schon begonnen, wäre das mit der amtsangemessenen Alimentation vielleicht nie so in die Brüche gegangen. Aber: Ist nun mal verschüttete Milch - wie bei der Rente, der GKV, der Verteidigung, der Infrastruktur ....
--- End quote ---
*Ironie an* Da Politiker bisweilen über soviel Hirnschmalz wie eine Amöbe verfügen, ist Weitsicht in dieser Kaste Fehlanzeige. *Ironie aus* Man sieht nur, dass aktive Beamte eine Ersparnis ggü. Angestellten darstellen und damit in der jeweils laufenden Legislaturperiode mehr politische Ideologien finanziert werden können. Auch der Missbrauch beim Umgang mit Versorgungsrücklagen für die Pensionen ist gängiges politisches Mittel zur Finanzierung von politischen Ideologien.
Vielleicht zu Erinnerung:
Art. 33 (4) GG: Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
Verwaltungsakt, § 35 S. 1 VwV:
- Bei dem Verwaltungsakt muss es sich um eine hoheitliche Maßnahme handeln. Diese sind als einseitiges zweckgerichtetes Handeln zu verstehen. Handeln ist jede auch mittelbare Tätigkeit, die der Verwaltung zuzurechnen ist.
- Hoheitlich ist eine Maßnahme, wenn sie einseitig von der Verwaltung erlassen wurde. Es liegt kein Vertrag zwischen Behörde und Empfänger vor. Die Behörde entscheidet einseitig.
NelsonMuntz:
--- Zitat von: PolareuD am 26.05.2025 19:51 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 26.05.2025 19:36 ---Da es um Erwartungen an die Politik geht (und das Beamtentum ja nicht in einem juristischen, aber ansonsten leeren Raum existiert):
https://www.spiegel.de/wirtschaft/altersvorsorge-beamtenpensionen-belasten-oeffentliche-kassen-zunehmend-a-8690c50c-ea24-4004-8297-2f36d0fc44b8
... also ja: Alles, was nicht zwangsläufig verbeamtet werden muss, sollte künftig auch nicht mehr verbeamtet werden. Hätte man dies vor Jahrzehnten schon begonnen, wäre das mit der amtsangemessenen Alimentation vielleicht nie so in die Brüche gegangen. Aber: Ist nun mal verschüttete Milch - wie bei der Rente, der GKV, der Verteidigung, der Infrastruktur ....
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*Ironie an* Da Politiker bisweilen über soviel Hirnschmalz wie eine Amöbe verfügen, ist Weitsicht in dieser Kaste Fehlanzeige. *Ironie aus* Man sieht nur, dass aktive Beamte eine Ersparnis ggü. Angestellten darstellen und damit in der jeweils laufenden Legislaturperiode mehr politische Ideologien finanziert werden können. Auch der Missbrauch beim Umgang mit Versorgungsrücklagen für die Pensionen ist gängiges politisches Mittel zur Finanzierung von politischen Ideologien.
Vielleicht zu Erinnerung:
Art. 33 (4) GG: Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
Verwaltungsakt, § 35 S. 1 VwV:
- Bei dem Verwaltungsakt muss es sich um eine hoheitliche Maßnahme handeln. Diese sind als einseitiges zweckgerichtetes Handeln zu verstehen. Handeln ist jede auch mittelbare Tätigkeit, die der Verwaltung zuzurechnen ist.
- Hoheitlich ist eine Maßnahme, wenn sie einseitig von der Verwaltung erlassen wurde. Es liegt kein Vertrag zwischen Behörde und Empfänger vor. Die Behörde entscheidet einseitig.
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Ja, schöner Punkt Deinerseits: Der Beamte ist während seiner aktiven Zeit günstiger als ein TB. Was er dann in Pension dereinst kostet, juckt den "machenden Politiker" (m/w/d) nicht, weil das ist ja: Später!
Zum Verwaltungsakt nur ein Randgedanke: Letzlich muss eine einseitig angeordnete Maßnahme auch hoheitlich gesichert dem Empfänger übermittelt werden. Deshalb waren die Briefträger ja früher allesamt verbeamtet. Funktioniert eine solche Zustellung auch ohne Urkunde (und mit dem bösem Streikrecht)? Ich denke, es funktioniert ganz gut.
Egal.
Von den "Amöben" ;) sollten wir als öD (Beamte und TB) nicht zu viel erwarten - Die haben ganz andere Peer-Groups, deren Wünsche sie zu erfüllen gedenken.
Organisator:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 26.05.2025 21:55 ---Ja, schöner Punkt Deinerseits: Der Beamte ist während seiner aktiven Zeit günstiger als ein TB. Was er dann in Pension dereinst kostet, juckt den "machenden Politiker" (m/w/d) nicht, weil das ist ja: Später!
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Nicht unbedingt. Für z.B. Bundesbeamte wird ein Betrag von ca. 30% der Besoldung für die Pensionsrücklage gezahlt. Dazu kommen entsprechende Zahlungen für die Beihilfe.
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