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Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation

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Warzenharry:
Hinter den Verwaltungsakten stehen aber Beamte. Nur weil ein AN ggf was erlässt, heißt es nicht, dass es nicht vorher durch eien Beamten überprüft wurde. Es ist zudem ein Unterscheid, ob ein VA vorteilhaft oder eben nachteilig für den Petenten ist.

Faunus:

--- Zitat von: BWBoy am 27.05.2025 11:57 ---
Ich sehe da schon gewisse Unterschiede ob eigene Piloten nicht losfliegen oder flugzeuge nicht beladen werden, oder es am Boden einfach länger dauert, gegenüber wenn in der Luft befindliche Flugzeuge mit Piloten auch anderer Nationen nicht sicher landen können, da keine Lotsen.

Aber auch die Piloten erreichen ja in ihren Gehaltverhandlungen regelmäßig topergebnisse.

--- End quote ---

Das ist wie im Krankenhaus: alles steht still, aber die Notfälle werden gepflegt und behandelt.
Am Flugfeld: alles steht still, aber Notlandung könne mit Lotsen stattfinden.  Ansonsten landet kein Flugzeug, weil der Flug schon am Startflughafen gestrichen wurde und war das zu spät, erfolgt eine Umleitung auf einen anderen Flughafen bzw. ist das Kerosin zu knapp => Notsituation und  Lotsen sind da!

 Wo liegt das problem?

Faunus:

--- Zitat von: Warzenharry am 27.05.2025 12:06 ---Hinter den Verwaltungsakten stehen aber Beamte. Nur weil ein AN ggf was erlässt, heißt es nicht, dass es nicht vorher durch eien Beamten überprüft wurde. Es ist zudem ein Unterscheid, ob ein VA vorteilhaft oder eben nachteilig für den Petenten ist.

--- End quote ---

Und ein TB hat nicht das nötige Wissen zu prüfen?

Warzenharry:
Es geht nicht um das wissen, sonder um das dürfen.
Was verstehst du denn daran nicht.

Ein belastender/nateiliger Eingriff in Grunderechte nur durch BEAMTE stattfinden.

Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz (GG) legt fest, dass hoheitliche Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen sind, die in einem öffentliche-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
Der sog. Funktionsvorbehalt regelt den Einsatzbereich von Beamtinnen und Beamten, denn nur diese stehen in dem benannten öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.
Hierunter fallen u.a. die Bereiche der Eingriffsverwaltung (Polizei, Justiz, Gewerbeaufsicht usw.) darunter.
Aber auch die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse über die klassische Eingriffsverwaltung hinaus im Rahmen der Gewährung von Leistungen der Daseinsvorsorge (Leistungsverwaltung) unterfällt dem Funktionsvorbehalt.

(QUELLE: https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/f/funktionsvorbehalt.html )

Da ist es ganz einfach erklärt.

Faunus:

--- Zitat von: Warzenharry am 27.05.2025 12:20 ---Es geht nicht um das wissen, sonder um das dürfen.
Was verstehst du denn daran nicht.

Ein belastender/nateiliger Eingriff in Grunderechte nur durch BEAMTE stattfinden.

Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz (GG) legt fest, dass hoheitliche Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen sind, die in einem öffentliche-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
Der sog. Funktionsvorbehalt regelt den Einsatzbereich von Beamtinnen und Beamten, denn nur diese stehen in dem benannten öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.
Hierunter fallen u.a. die Bereiche der Eingriffsverwaltung (Polizei, Justiz, Gewerbeaufsicht usw.) darunter.
Aber auch die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse über die klassische Eingriffsverwaltung hinaus im Rahmen der Gewährung von Leistungen der Daseinsvorsorge (Leistungsverwaltung) unterfällt dem Funktionsvorbehalt.

(QUELLE: https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/f/funktionsvorbehalt.html )

Da ist es ganz einfach erklärt.

--- End quote ---


Als TB darf ich in Gefahrensituationen nicht in die Grundrechte einer anderen Person eingreifen? Ich darf also niemanden zu Fall bringen und am Boden festhalten, der mit einem Messer bewaffnet am  Bahnsteig rumhopst?
O.K. ist ein Extrembeispiel.
Genauso unsinng wie bei jeder Kritik am überboardenden  Beamtentum ein "Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz (GG)" zu konstruieren.
Budeswehr, Justiz, Polizei und Steuerfahnder (Zoll, Finanzamt) sind nachvollziehbar, aber um die geht es doch garnicht. es geht um den großen Rest?

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