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Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation

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NelsonMuntz:

--- Zitat von: Warzenharry am 27.05.2025 12:20 ---Ein belastender/nateiliger Eingriff in Grunderechte nur durch BEAMTE stattfinden.

--- End quote ---

Richtig!

Aber: Eine Anordnung zum Rückschnitt überhängenden Bewuchses ist aber ebenfalls ein Verwaltungsakt. Es geht doch gar nicht exklusiv um Polizei oder BW, wenn man das Thema mal umfassend beleuchtet.

Warzenharry:
In einer Gefahrensituation darf JEDER Bürger Grundrechte eines Gefährders einschränken. Notwehr oder Nothilfe.

Der große Rest, z.B. Bau, Ordnungs Standes oder Finanzämter greift auch in die Grundrechte der Grundrechtsträger ein. Auch dort, zumindest bei nachteiligen/belasstenden Eingriffen bedarf es der überprüfung eines Beamten.

Natürlich verstehe ich was du meinst aber dann muss das GG geändert werden und genau definiert werden wer was darf.
Und nochmal, das kann man gerne mal versuchen aber man muss dann sehen, dass die Stellen dann auch irgendwie atraktiv sind.

@ Nelson
Auch hinter dieser Anordnung steht ein Beamter, ungleich der Unterschrift auf jener Anordnung.

NelsonMuntz:

--- Zitat von: Warzenharry am 27.05.2025 12:42 ---@ Nelson
Auch hinter dieser Anordnung steht ein Beamter, ungleich der Unterschrift auf jener Anordnung.

--- End quote ---

Also in der Hierarchielinie meiner Frau ist der erste Beamte der Bürgermeister. Damit wäre dem wohl Genüge getan, oder?

Noch mal: Auch bei nachteiligen Verwaltungsakten ist es final doch das Recht selbst, welches eben diese begründet. Ob das nun über einen TB oder einen Beamten angeordnet wird, ist dabei doch sekundär. Für den Betroffenen bleibt so oder so der Klageweg zur Überprüfung des Sachverhalts.

Warzenharry:
Du hast ja recht aber das ändert nichts an dem aktuell geltenden Recht.

Der Statue Quo ist, dass es so ist wie es ist. Erst wenn das GG dahingehen geändert wird, kann es anders laufen und dann bleibt immer noch die Frage nach der Atraktivität.

Organisator:

--- Zitat von: Warzenharry am 27.05.2025 12:06 ---Hinter den Verwaltungsakten stehen aber Beamte. Nur weil ein AN ggf was erlässt, heißt es nicht, dass es nicht vorher durch eien Beamten überprüft wurde. Es ist zudem ein Unterscheid, ob ein VA vorteilhaft oder eben nachteilig für den Petenten ist.

--- End quote ---

Nö. Verwaltungsakte (belastend oder begünstigend) können auch ganz ohne Prüfung durch Beamte von Angestellten erlassen werden.

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