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Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation

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Organisator:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 27.05.2025 13:10 ---Also in der Hierarchielinie meiner Frau ist der erste Beamte der Bürgermeister. Damit wäre dem wohl Genüge getan, oder?

--- End quote ---

So siehts nämlich aus.

Warzenharry:
Das mag auf Kreis, und Stadtebene vieleicht zutreffen aber nicht auf Land oder Bund.

@ Organisator: Was soll das NÖ. Ich denke das GG ist eindeutig und DU wirst keine Regelungen vorlegen können die das gegenteil beweisen können oder?

Organisator:

--- Zitat von: Warzenharry am 28.05.2025 09:28 ---@ Organisator: Was soll das NÖ. Ich denke das GG ist eindeutig und DU wirst keine Regelungen vorlegen können die das gegenteil beweisen können oder?

--- End quote ---
Nelson hat es hergeleitet. Ein (politischer Wahl-)Beamter an der Spitze des Hauses reicht aus, um den Regelungen des Grundgesetzes genüge zu tun.

Insoweit haben auch Verwaltungsakte Gültigkeit, die von Angestellten erlassen wurden. Rein praktisch siehst du das schon bei z.B. Strafzetteln bei Falschparken.

Warzenharry:
Ja du hast schon recht. Aber die gelebte Praxis sind bei Land und Bund anders aus.

BTW. Ein Bekannter von mir sitzt in einer Abteilung für genau deinen Fall im Saarland und du hast recht den Bußgeldbescheid erstellt er ABER, spätestens wenn ein Widerspruch erfolgt landet das Ganze bei einem Beamten. Nun möchte ich sehen wie dein politischer Wahl-Beamter an der Spitze eines Hauses oder vgl. alle Widersprüche bescheidet.

Weiß auch gar nicht was die Disskusion hier soll. Ich habe doch geschrieben, dass man es durchaus mit der Änderung der Gesetzeslage versuchen kann. Vieleicht klappt es ja und es bewerben sich dann immer noch genug auf die nun nicht mehr Beamten DP.

Ich glaube es halt nur nicht.

HochlebederVorgang:

--- Zitat von: Warzenharry am 28.05.2025 10:34 ---Ja du hast schon recht. Aber die gelebte Praxis sind bei Land und Bund anders aus.

BTW. Ein Bekannter von mir sitzt in einer Abteilung für genau deinen Fall im Saarland und du hast recht den Bußgeldbescheid erstellt er ABER, spätestens wenn ein Widerspruch erfolgt landet das Ganze bei einem Beamten. Nun möchte ich sehen wie dein politischer Wahl-Beamter an der Spitze eines Hauses oder vgl. alle Widersprüche bescheidet.

Weiß auch gar nicht was die Disskusion hier soll. Ich habe doch geschrieben, dass man es durchaus mit der Änderung der Gesetzeslage versuchen kann. Vieleicht klappt es ja und es bewerben sich dann immer noch genug auf die nun nicht mehr Beamten DP.

Ich glaube es halt nur nicht.

--- End quote ---

Viel besser ist die entstehende Flexibilität. Dann müssten wir uns um die Mitarbeiter tatsächlich bemühen, weil sie jederzeit gehen könnten. Da würde einige Behörden ihr blaues Wunder erleben.

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