Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
Faunus:
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 28.05.2025 10:37 ---
--- Zitat von: Warzenharry am 28.05.2025 10:34 ---Ja du hast schon recht. Aber die gelebte Praxis sind bei Land und Bund anders aus.
BTW. Ein Bekannter von mir sitzt in einer Abteilung für genau deinen Fall im Saarland und du hast recht den Bußgeldbescheid erstellt er ABER, spätestens wenn ein Widerspruch erfolgt landet das Ganze bei einem Beamten. Nun möchte ich sehen wie dein politischer Wahl-Beamter an der Spitze eines Hauses oder vgl. alle Widersprüche bescheidet.
Weiß auch gar nicht was die Disskusion hier soll. Ich habe doch geschrieben, dass man es durchaus mit der Änderung der Gesetzeslage versuchen kann. Vieleicht klappt es ja und es bewerben sich dann immer noch genug auf die nun nicht mehr Beamten DP.
Ich glaube es halt nur nicht.
--- End quote ---
Viel besser ist die entstehende Flexibilität. Dann müssten wir uns um die Mitarbeiter tatsächlich bemühen, weil sie jederzeit gehen könnten. Da würde einige Behörden ihr blaues Wunder erleben.
--- End quote ---
Das glaube ich jetzt eher nicht.
Meiner Meinung nach geht der TB, wenn ihn sein AG nur genug ärgert, ausreichendes Stellenangebot vorliegt (wie aktuell und zukünftig) und ein neuer TB rückt nach oder wird - weil "wichtige" Stelle - durch eine Beamten ersetzt.
Was aber macht ein Beamter, der wegen der Sicherheit die viel "beschworenen Nachteile" als Beamter trotzdem eingeht, über die Jahre unzufrieden wird und das Verhältnis zum AG "brüchig" wird: er geht - und zwar in die innere Kündigung und macht am untersten Rand der durchschnittlichen Qualität wie Quantität seines Dienstes nach Vorschrift und streut möglichst noch Sand ins Getriebe wo er nur kann.
Das ist es, was ich in den 35 Jahren beim Staat und als Bürger nicht nur 1x erlebt habe, aber sehr wenige "Überzeugungstäter" bei Beamte, die dann aber hochengagiert waren.
Organisator:
--- Zitat von: Warzenharry am 28.05.2025 12:34 ---Und nochmal, kein Leiter wird alle Widersprüche bearbeiten, bescheiden oder dergleichen.
Ist das so schwer zu glauben.
Aber egal jetzt. Thema durch.
Wir werden sehen was entschieden wird und wie es dann klappt oder nicht.
--- End quote ---
Nein, das ist ganz leicht zu glauben, weil Realität. Aus meiner Sicht muss auch ein Widerspruchsbescheid nicht von einem Beamten erlassen werden. Genauso wenig, wie ein sich ggf. anschließendes Verwaltungsgerichtsverfahren von Beamten (dienststellenseitig) durchgeführt werden muss.
Rollo83:
--- Zitat von: Faunus am 28.05.2025 12:48 ---
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 28.05.2025 10:37 ---
--- Zitat von: Warzenharry am 28.05.2025 10:34 ---Ja du hast schon recht. Aber die gelebte Praxis sind bei Land und Bund anders aus.
BTW. Ein Bekannter von mir sitzt in einer Abteilung für genau deinen Fall im Saarland und du hast recht den Bußgeldbescheid erstellt er ABER, spätestens wenn ein Widerspruch erfolgt landet das Ganze bei einem Beamten. Nun möchte ich sehen wie dein politischer Wahl-Beamter an der Spitze eines Hauses oder vgl. alle Widersprüche bescheidet.
Weiß auch gar nicht was die Disskusion hier soll. Ich habe doch geschrieben, dass man es durchaus mit der Änderung der Gesetzeslage versuchen kann. Vieleicht klappt es ja und es bewerben sich dann immer noch genug auf die nun nicht mehr Beamten DP.
Ich glaube es halt nur nicht.
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Viel besser ist die entstehende Flexibilität. Dann müssten wir uns um die Mitarbeiter tatsächlich bemühen, weil sie jederzeit gehen könnten. Da würde einige Behörden ihr blaues Wunder erleben.
--- End quote ---
Das glaube ich jetzt eher nicht.
Meiner Meinung nach geht der TB, wenn ihn sein AG nur genug ärgert, ausreichendes Stellenangebot vorliegt (wie aktuell und zukünftig) und ein neuer TB rückt nach oder wird - weil "wichtige" Stelle - durch eine Beamten ersetzt.
Was aber macht ein Beamter, der wegen der Sicherheit die viel "beschworenen Nachteile" als Beamter trotzdem eingeht, über die Jahre unzufrieden wird und das Verhältnis zum AG "brüchig" wird: er geht - und zwar in die innere Kündigung und macht am untersten Rand der durchschnittlichen Qualität wie Quantität seines Dienstes nach Vorschrift und streut möglichst noch Sand ins Getriebe wo er nur kann.
Das ist es, was ich in den 35 Jahren beim Staat und als Bürger nicht nur 1x erlebt habe, aber sehr wenige "Überzeugungstäter" bei Beamte, die dann aber hochengagiert waren.
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Was soll der Beamte denn deiner Meinung nach machen wenn das Dienst und Treueverhältnis vom Dienstherrn mit Füßen getreten wird und trotz Feststellung vom Gericht nicht eingehalten wird.
Soll der Beamte trotzdem hochmotiviert seine Arbeit erledigen?
HochlebederVorgang:
--- Zitat von: Faunus am 28.05.2025 12:48 ---
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 28.05.2025 10:37 ---
--- Zitat von: Warzenharry am 28.05.2025 10:34 ---Ja du hast schon recht. Aber die gelebte Praxis sind bei Land und Bund anders aus.
BTW. Ein Bekannter von mir sitzt in einer Abteilung für genau deinen Fall im Saarland und du hast recht den Bußgeldbescheid erstellt er ABER, spätestens wenn ein Widerspruch erfolgt landet das Ganze bei einem Beamten. Nun möchte ich sehen wie dein politischer Wahl-Beamter an der Spitze eines Hauses oder vgl. alle Widersprüche bescheidet.
Weiß auch gar nicht was die Disskusion hier soll. Ich habe doch geschrieben, dass man es durchaus mit der Änderung der Gesetzeslage versuchen kann. Vieleicht klappt es ja und es bewerben sich dann immer noch genug auf die nun nicht mehr Beamten DP.
Ich glaube es halt nur nicht.
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Viel besser ist die entstehende Flexibilität. Dann müssten wir uns um die Mitarbeiter tatsächlich bemühen, weil sie jederzeit gehen könnten. Da würde einige Behörden ihr blaues Wunder erleben.
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Das glaube ich jetzt eher nicht.
Meiner Meinung nach geht der TB, wenn ihn sein AG nur genug ärgert, ausreichendes Stellenangebot vorliegt (wie aktuell und zukünftig) und ein neuer TB rückt nach oder wird - weil "wichtige" Stelle - durch eine Beamten ersetzt.
Was aber macht ein Beamter, der wegen der Sicherheit die viel "beschworenen Nachteile" als Beamter trotzdem eingeht, über die Jahre unzufrieden wird und das Verhältnis zum AG "brüchig" wird: er geht - und zwar in die innere Kündigung und macht am untersten Rand der durchschnittlichen Qualität wie Quantität seines Dienstes nach Vorschrift und streut möglichst noch Sand ins Getriebe wo er nur kann.
Das ist es, was ich in den 35 Jahren beim Staat und als Bürger nicht nur 1x erlebt habe, aber sehr wenige "Überzeugungstäter" bei Beamte, die dann aber hochengagiert waren.
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Offensichtlich nicht verstanden.
Wenn Beamtenstellen zukünftig mit Tarifbeschäftigten besetzt werden, dann wird mehr Flexibilität herrschen. Die vielbesagten "Vorteile" des Beamtentums bestehen nämlich nur, solange man auch dabeibleibt und kehren sich um, sobald man sich umorientieren möchte.
Da werden sich einige von denen, die hier immer gegen die Beamten wettern, wundern, wer dann zu den momentanen Konditionen noch dauerhaft bleibt.
Faunus:
--- Zitat von: Rollo83 am 28.05.2025 13:10 ---
--- Zitat von: Faunus am 28.05.2025 12:48 ---
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 28.05.2025 10:37 ---
--- Zitat von: Warzenharry am 28.05.2025 10:34 ---Ja du hast schon recht. Aber die gelebte Praxis sind bei Land und Bund anders aus.
BTW. Ein Bekannter von mir sitzt in einer Abteilung für genau deinen Fall im Saarland und du hast recht den Bußgeldbescheid erstellt er ABER, spätestens wenn ein Widerspruch erfolgt landet das Ganze bei einem Beamten. Nun möchte ich sehen wie dein politischer Wahl-Beamter an der Spitze eines Hauses oder vgl. alle Widersprüche bescheidet.
Weiß auch gar nicht was die Disskusion hier soll. Ich habe doch geschrieben, dass man es durchaus mit der Änderung der Gesetzeslage versuchen kann. Vieleicht klappt es ja und es bewerben sich dann immer noch genug auf die nun nicht mehr Beamten DP.
Ich glaube es halt nur nicht.
--- End quote ---
Viel besser ist die entstehende Flexibilität. Dann müssten wir uns um die Mitarbeiter tatsächlich bemühen, weil sie jederzeit gehen könnten. Da würde einige Behörden ihr blaues Wunder erleben.
--- End quote ---
Das glaube ich jetzt eher nicht.
Meiner Meinung nach geht der TB, wenn ihn sein AG nur genug ärgert, ausreichendes Stellenangebot vorliegt (wie aktuell und zukünftig) und ein neuer TB rückt nach oder wird - weil "wichtige" Stelle - durch eine Beamten ersetzt.
Was aber macht ein Beamter, der wegen der Sicherheit die viel "beschworenen Nachteile" als Beamter trotzdem eingeht, über die Jahre unzufrieden wird und das Verhältnis zum AG "brüchig" wird: er geht - und zwar in die innere Kündigung und macht am untersten Rand der durchschnittlichen Qualität wie Quantität seines Dienstes nach Vorschrift und streut möglichst noch Sand ins Getriebe wo er nur kann.
Das ist es, was ich in den 35 Jahren beim Staat und als Bürger nicht nur 1x erlebt habe, aber sehr wenige "Überzeugungstäter" bei Beamte, die dann aber hochengagiert waren.
--- End quote ---
Was soll der Beamte denn deiner Meinung nach machen wenn das Dienst und Treueverhältnis vom Dienstherrn mit Füßen getreten wird und trotz Feststellung vom Gericht nicht eingehalten wird.
Soll der Beamte trotzdem hochmotiviert seine Arbeit erledigen?
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Nicht missverstehen, denn ich kann das ja nachvollziehen, sonst könnte ich es nicht schreiben!
Ich bin TB und ich habe bei besseren Konditionen (Eingruppierung rauf, Arbeitsleistung runter & Verantwortlichkeit letztlich auch weniger - zumindest nach meiner Sichtweise) nicht nur 1x gewechselt. Dabei handelte es sich immer um eine Versetzung zu einem anderen AG-Vertreter im ÖD. Die Konsequenz ist letztlich, dass der AG = das Land immer mehr zahlen musste und hat dafür eigentlich immer weniger bekommen hat.
Zusätzlich musste z.B. meine letzten Stelle mit 2,5 Vollzeitstellen kompensiert werden und als das noch nicht richtig funktionierte, wurde in den Stundenplänen der Uni gestrichen - nur weil man keinen verwaltungstechnischen Weg sah 500 EUR brutto/mtl mehr zu zahlen. Jetzt habe ich die inzw. mehr als 500 EUR (geht verwaltungstechn. doch?!) aber mit weniger Arbeit.
So arbeitet der ÖD und wenn ich mich so umsehe: bei den Beamten ist diese Vorgehensweise des AG noch"nachhaltiger", weil sie nicht einfach gehen können.
Das IST für beide - Beamte wie TB - frustrierend!
Der Präsident des Bundesrechnungshofs kann gerne von "die Probleme der Bundeswehr lassen sich mit Geld alleine nicht lösen" auf "die Probleme des ÖD lassen sich mit Geld alleine nicht lösen" ergänzen!
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