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Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation

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HochlebederVorgang:
Den Kredit bekommt man nicht. Vollkommen lebensfremd mal wieder.

Nebenkosten und Instandhaltungen dazu, das macht dann mehr als 50% des Haushaltseinkommens. Bei zwei Vollzeitbeschäftigten. Mit Zinsen ist man wahrscheinlich über der Hälfte des Lebenseinkommens.

Aber da verwundert es nicht, dass die Mehrheit der Beamten anscheinend immer noch denkt, sie werde fürstlich alimentiert.

BVerfGBeliever:

--- Zitat von: emdy am 28.04.2025 17:30 ---Ich stimme dir in allen Aspekten zu, BVerfGBeliever. Nur betrachte ich eine falsche Umsetzung eben als Ignorieren der Rechtsprechung.

--- End quote ---

Du hast völlig Recht, auch eine wissentliche und willentliche Fehlinterpretation eines Urteils beinhaltet natürlich eine klare Ignoranz der Rechtsprechung.

Aber genau aus dieser Tatsache speist sich ja meine Hoffnung, dass das BVerfG "not amused" bezüglich dieser Ignoranz ist und entsprechend im nächsten Urteil "andere Saiten" gegenüber den Besoldungsgesetzgebern aufziehen wird..



--- Zitat von: clarion am 29.04.2025 19:10 ---Dass die Besoldung nicht mehr verfassungsgemäß ist, ist nur ein Symptom eines gesamtgesellschaftlichen Negativtrends.

--- End quote ---

Aus meiner Sicht ist es insbesondere ein "Beamten-Symptom".

Ich hatte kürzlich aufgezeigt, dass ein A16 im Jahr 1957 eine 4,13-fache Besoldung im Vergleich zum offiziellen Durchschnittsentgelt bekam. Im Jahr 2024 war es hingegen nur noch das 2,31-fache (siehe https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.msg406137.html#msg406137).

Und ja, selbstverständlich müsste man unter anderem noch für das damals niedrigere durchschnittliche Bildungsniveau kontrollieren, trotzdem sollte offensichtlich sein, dass Beamte (insbesondere in höheren Besoldungsgruppen!) heute relativ schlechter besoldet werden als vor knapp siebzig Jahren.

GeBeamter:

--- Zitat von: HochlebederVorgang am 30.04.2025 10:03 ---Aber da verwundert es nicht, dass die Mehrheit der Beamten anscheinend immer noch denkt, sie werde fürstlich alimentiert.

--- End quote ---

Die Mehrheit der Beamten denkt das, weil das Problem der hohen Abgabenlast gemessen an einem vergleichbar geringeren Einkommen nur ganz wenige Beamte der jüngeren Generation oder ältere, mietende Beamte betrifft. Die meisten Beamten aus meiner und der vorherigen Generation haben schon Erbschaften aus der Zeit des Wirtschaftswunders gemacht, was die finanzielle Situation durch Vermögen verwässert. Hinzu kommt, dass Beamte ja in nahezu allen Ämtern bis vor 15 Jahren noch ausreichend alimentiert wurden. D.h. Eigentumserwerb, Vermögensaufbau waren da noch möglich. Wer das also noch geschafft hat, lebt heute ohne die dafür anfallenden hohen Kosten und hat mehr vom Netto übrig. Wer aber in den letzten Jahren teuer ins Eigenheim investiert hat oder den gestiegenen Mieten ausgesetzt war, hat direkt 1-2000€ weniger verfügbares Einkommen pro Monat. Hätte ich das beispielsweise übrig, würde ich auch von mir sagen, ausreichend besoldet zu werden. Vielen Kolleginnen und Kollegen fehlt aber die Fähigkeit, sich im andere hineinzuversetzen. Da wird dann lieber drauf gehauen, man lebe über seine Verhältnisse.

Bundesjogi:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 30.04.2025 10:40 ---
--- Zitat von: emdy am 28.04.2025 17:30 ---Ich stimme dir in allen Aspekten zu, BVerfGBeliever. Nur betrachte ich eine falsche Umsetzung eben als Ignorieren der Rechtsprechung.

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Du hast völlig Recht, auch eine wissentliche und willentliche Fehlinterpretation eines Urteils beinhaltet natürlich eine klare Ignoranz der Rechtsprechung.

Aber genau aus dieser Tatsache speist sich ja meine Hoffnung, dass das BVerfG "not amused" bezüglich dieser Ignoranz ist und entsprechend im nächsten Urteil "andere Saiten" gegenüber den Besoldungsgesetzgebern aufziehen wird..



--- Zitat von: clarion am 29.04.2025 19:10 ---Dass die Besoldung nicht mehr verfassungsgemäß ist, ist nur ein Symptom eines gesamtgesellschaftlichen Negativtrends.

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Aus meiner Sicht ist es insbesondere ein "Beamten-Symptom".

Ich hatte kürzlich aufgezeigt, dass ein A16 im Jahr 1957 eine 4,13-fache Besoldung im Vergleich zum offiziellen Durchschnittsentgelt bekam. Im Jahr 2024 war es hingegen nur noch das 2,31-fache (siehe https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.msg406137.html#msg406137).

Und ja, selbstverständlich müsste man unter anderem noch für das damals niedrigere durchschnittliche Bildungsniveau kontrollieren, trotzdem sollte offensichtlich sein, dass Beamte (insbesondere in höheren Besoldungsgruppen!) heute relativ schlechter besoldet werden als vor knapp siebzig Jahren.

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Freundlicherweise hast du die Bildung schon aufgezählt, in den 50er Jahren lag die Abiturientenquote deutlich unter 10 Prozent, A16 war damals etwas sehr besonderes.
https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/izpb/deutschland-in-den-50er-jahren-256/10124/gesellschaftliche-entwicklung/#:~:text=elf%20Prozent%20Realschulen%2C%20zw%C3%B6lf%20Prozent,bis%20sechs%20Prozent%20(1960).
In meiner Behörde hatte in dieser Zeit jeder A15er Anspruch auf einen Fahrer. Das kann man absolut nicht mit heute vergleichen wo um die 50  Prozent Abitur machen.

Zu der Diskussion um A13/A10 und Haus. Ich hab überlegt was zu schreiben aber wollte es dann doch nicht. Jetzt aber doch, damit das klar ist. Bei Vollzeit reden wir ja von absolut mindestens 7K netto, mit nur ein paar Jahren Berufserfahrung bzw. je nach SteuerklassenTendenz stark Richtung (und über) 8K. Mit Steuerklasse IiI/V kommt man in Srude 8 auf 8700. Dazu dann Kindergeld.  Damit ist man dann unter den absolut einkommenstärksten Haushalten und kann sich eigentlich nicht beschweren. Hat man nicht geerbt ist es vielleicht trotzdem so, dass andere sich leichter tun mit dem Hauskauf aber das ist ein Gerechtigkeitsproblem nicht bei der Besoldung sondern im Erbrecht. Ansonsten finde ich es tatsächlich angebracht darauf hinzuweisen, dass frühere Generationen sich für einen Hauskauf erheblich eingeschränkt haben. Das ist mit einem Haushaltseinkommen von über 8K pro Monat nicht mal nötig.

Achja, weil es gefordert wurde: A15 +nix hier, also Netto "gerade mal" über 6K plus Kindergeld und ich habe nicht das Gefühl am Hungertuch zu nagen...

@hochlebedervorgang jetzt bin ich doch mal gespannt, du hast also ein Prädikatsexamen oder Personalverantwortung für mehr als 100 Leute? Oder wie kommst du zur Vergleichsgruppe? Im öffentlichen Dienst ist ja ein "Problem" dass nur der Abschluss betrachtet wird und ein Politikwissenschaftler mit Master genau so im höheren Dienst landet wie ein promovierter Jurist. Deshalb ist die Vergleichsgruppe aber sinnvollerweise trotzdem unterschiedlich.

PolareuD:

--- Zitat von: Bundesjogi am 30.04.2025 11:06 ---Zu der Diskussion um A13/A10 und Haus. Ich hab überlegt was zu schreiben aber wollte es dann doch nicht. Jetzt aber doch, damit das klar ist. Bei Vollzeit reden wir ja von absolut mindestens 7K netto, mit nur ein paar Jahren Berufserfahrung bzw. je nach SteuerklassenTendenz stark Richtung (und über) 8K. Mit Steuerklasse IiI/V kommt man in Srude 8 auf 8700. Dazu dann Kindergeld.  Damit ist man dann unter den absolut einkommenstärksten Haushalten und kann sich eigentlich nicht beschweren. Hat man nicht geerbt ist es vielleicht trotzdem so, dass andere sich leichter tun mit dem Hauskauf aber das ist ein Gerechtigkeitsproblem nicht bei der Besoldung sondern im Erbrecht. Ansonsten finde ich es tatsächlich angebracht darauf hinzuweisen, dass frühere Generationen sich für einen Hauskauf erheblich eingeschränkt haben. Das ist mit einem Haushaltseinkommen von über 8K pro Monat nicht mal nötig.

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Also wenn Kind(er) da sind ist in der Regel nichts mehr mit 2 Vollzeitgehältern, da ist mindestens einer in Teilzeit, häufig mit 20h/Woche oder weniger unterwegs. Mit den hier diskusierten 7-8 k€ Netto ist dann Schluss für lange Zeit. Wenn man dann noch eine Finanzierung mit 4k€ an der Backe hat, ist Land unter angesagt.

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