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Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation

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Nautiker1970:

--- Zitat von: Bundesjogi am 29.04.2025 16:07 ---
Und da kommt in der Diskussion hier wieder eine Unwucht ins Spiel, wenn der Gesetzgeber nämlich ansetzt und erkennt, dass die Zwei-Kinder-Frau daheim Familie Basis der Beamtenbesoldung in der Verfassung ist (und das sage ich obwohl es bei mir genau so ist) und die Lebensrealität oft eine ganz andere. Und hier kommt der Witz ins Spiel: absolut unerwarteterweise führt eine an dieser klassischen Rollenverteilung orientierte Besoldung zu Anreizen für... (Trommelwirbel) eine klassische Rollenverteilung. Das will man aber aus verständlichen Gründen nicht (wie gesagt, das sage ich obwohl es bei uns exakt so ist). Als Lösung könnte man nach aktueller Rechtslage wohl nur das tatsächliche Partnereinkommen heranziehen um einen Abschlag zu berechnen im Vergleich zu der amtsangemessenen Besoldung der gesamten Familie, was eben wieder zum Anreiz Einverdiener-Modell führen würde. Und auch für mich alles andere als fair wäre.

Oder man muss die Besoldungsstruktur ändern, dass Beamte nur noch für sich und z.B. ihre Kinder besoldet werden (in etwa so wie beim Unterhaltsrecht wo man ja auch die Zahlungen für Ehepartner*Innen verringert hat mit dem Hinweis, dass diese in aller Regel ja auch selbst arbeiten können). So lange man das aber nicht will muss eben mit so angreifbaren Dingen wir einem fiktiven Partnereinkommen rumgedoktert werden, was dann von allen Seiten zerpflückt werden kann (und wird). Aber das eigentliche Problem besteht in einer an der Lebensrealität vorbei konstruierten Idee von Beamtentum. Und damit das nicht falsch verstanden wird: wir haben es genau so geregelt, weil die Anreize nun mal so sind wie sie sind und wir im Zwei-Verdiener-Modell keinen adäquaten Zuwachs an Einkommen erzielen würden. Das geht sicher vielen so, weshalb es auch diese Modelle oft gibt. Deshalb geht aber der Hinweis, der sicher kommt, dass es eben viele solcher Konstellationem gibt ein Stück weit ins Leere, denn es gibt diese Konstellationen eben vor allem im Beamtenbereich, das ist aber eher ein Symptom der rationalen Reaktion auf die bestehenden Anreize und kein unabänderbarer Zustand. Wenn die Gesetze anders wären, würden sicher auch einige Familien anders strukturiert. Ich sage nicht, dass es für die Betroffenen angenehm wäre (wenn Steuergelder für die eigenen Zwecke verwendet werden ist das immer gut) aber es gibt auch keinen richtig guten Grund dafür, dass das so sein muss und ein Recht auf Nichtveränderungen gibt es auch nicht. Ich finde deshalb die Diskussionen hier oft weit über das Ziel hinaus, weil einzig die eine rechtliche Seite beleuchtet wird und dabei vergessen wird, dass Recht der Wille zu Gerechtigkeit ist.

--- End quote ---

Die Argumentation ist ziemlich schräg, denn sie verkennt vollkommen, dass es so etwas wie "Vertrauensschutz" gibt, der in dem besonderen Gewaltverhältnis zwischen Beamten und Dienstherr nochmal eine ganz andere Dimension hat, als im "zivilen" Leben. Auch von mir ist nichts dagegen einzuwenden, das Beamtentum und insbes. auch dessen Alimentationssystem für ZUKÜNFTIGE Beamte auf den Kopf zu stellen oder, um es politisch korrekt zu formulieren, "modernen Lebenswirklichkeiten" anzupassen (wenn man denn meint, dass dies verfassungsrechtlich möglich ist) oder wie hier nun argumentiert wird, eine an der  klassischen Rollenverteilung orientierte Besoldung bzw. deren (heute nun nicht mehr gewollten) Anreize zu beseitigen.

Man kann sich ja als junger Mensch gut überlegen, ob man sich (und seiner zukünftigen Familie) einen solchen Beruf dann zu den aufgerufenen Konditionen wirklich geben will, oder nicht. (Meine beiden Söhne haben bereits dankend abgelehnt...)

Was aber m. E. eben nicht geht, ist, den vorhandenen Beamten, die womöglich ihre gesamte persönliche Lebensplanung viele Jahre bzw. "auf Lebenszeit" an den ursprünglichen Leitplanken ausgerichtet haben und darauf vertrauten, dass diese, noch dazu auf den Säulen des Grundgesetzes ruhend, Bestand haben würden, nun nach und nach, allein aus Gründen der allgemeinen Finanzlage völlig neue Spielregeln zu diktieren.

Um zur Ausgangsfrage zurückzukommen, leider habe ich wenig, bis gar keine Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht (wenn es sich denn tatsächlich irgendwann mal äußern sollte), den Gesetzgebern in Bund und Ländern in die Parade fahren wird. Warum auch, Nachwuchs wird es bis auf Weiteres genug geben (und wenn dessen fachliche oder persönliche Eignung nicht passt, wird sie eben passend gemacht) und das vorhandene Personal hat eben oftmals nach vielen Jahren im öffentlichen Dienst aus verschiedenen Gründen leider kaum noch realistische Chancen, dem Dienstherren davonzulaufen (Altersgeld hin oder her; GKV im Übrigen ab 55 Jahren nicht mehr möglich) und sich eine alternative Berufung zu suchen. Sarkastisch ausgedrückt: Wo also ist das Problem?

GeBeamter:

--- Zitat von: Bundesjogi am 30.04.2025 11:06 ---Achja, weil es gefordert wurde: A15 +nix hier, also Netto "gerade mal" über 6K plus Kindergeld und ich habe nicht das Gefühl am Hungertuch zu nagen...


--- End quote ---

Also in der mir bekannten Besoldungstabelle komme ich mit A15 niemals auf 6k netto. 6k brutto je nach Erfahrungsstufe schon. Selbst wenn ich FZ2 hinzurechne und Mal annehme "+ nix" hieße, dass kein weiteres Einkommen vorliegt und damit das Ehegattensplitting enorme Vorteile bringt, komme ich mit dann drei PV Beiträgen nicht auf 6k netto in der Betrachtung. Nicht einmal in der höchsten Erfahrungsstufe.
Und da zeigt sich das Problem, das ich angesprochen habe. A15 und eine sehr gute Erfahrungsstufe sind in den meisten Behörden des Bundes erst nach 20 Jahren Dienst erreicht. Hier redet also wieder jemand als Blinder von der Farbe, sorry für das geflügelte Wort. Die Kreditbeispiele, die hier aufgezeigt werden, zeigen es ja. Eine Zins- und Tilgungslast von 3-4000€ pro Monat ist bei Netto 6-7k nicht zu stemmen, das wäre Wahnsinn. Denn beispielsweise die Elternbeitragsstelle für die Kita sieht den Kredit ja nicht. Die erhebt 400-800€ Beitrag pro Kind einfach abhängig vom finanziellen Zustand der Gemeinde und dem brutto des Beamten. Das bleibt am Ende für Kleidung und Essen kaum etwas übrig, provokant gesagt. Und daran kann leider keiner sparen.

Rollo83:

--- Zitat von: HochlebederVorgang am 30.04.2025 10:03 ---Den Kredit bekommt man nicht. Vollkommen lebensfremd mal wieder.

Nebenkosten und Instandhaltungen dazu, das macht dann mehr als 50% des Haushaltseinkommens. Bei zwei Vollzeitbeschäftigten. Mit Zinsen ist man wahrscheinlich über der Hälfte des Lebenseinkommens.

Aber da verwundert es nicht, dass die Mehrheit der Beamten anscheinend immer noch denkt, sie werde fürstlich alimentiert.

--- End quote ---

Auf jedenfall, ich denke das nicht nur so ich fühle das auch so das ich fürstlich entlohnt werde vor allem mit dem was ich dafür leisten muss.
Ich bin sehr zufrieden mit meiner A11 Stufe 7 plus TG nach §6 und das ohne akademischen Abschluss.
Stabile Sparrate über 50% seit über 10 Jahren und fast abgezahltem Eigenheim.
Genau das gleiche sagt hier in meinem „Berufsumfeld“ die breite Masse.

Bundesjogi:

--- Zitat von: GeBeamter am 30.04.2025 11:29 ---
--- Zitat von: Bundesjogi am 30.04.2025 11:06 ---Achja, weil es gefordert wurde: A15 +nix hier, also Netto "gerade mal" über 6K plus Kindergeld und ich habe nicht das Gefühl am Hungertuch zu nagen...


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Also in der mir bekannten Besoldungstabelle komme ich mit A15 niemals auf 6k netto. 6k brutto je nach Erfahrungsstufe schon. Selbst wenn ich FZ2 hinzurechne und Mal annehme "+ nix" hieße, dass kein weiteres Einkommen vorliegt und damit das Ehegattensplitting enorme Vorteile bringt, komme ich mit dann drei PV Beiträgen nicht auf 6k netto in der Betrachtung. Nicht einmal in der höchsten Erfahrungsstufe.
Und da zeigt sich das Problem, das ich angesprochen habe. A15 und eine sehr gute Erfahrungsstufe sind in den meisten Behörden des Bundes erst nach 20 Jahren Dienst erreicht. Hier redet also wieder jemand als Blinder von der Farbe, sorry für das geflügelte Wort. Die Kreditbeispiele, die hier aufgezeigt werden, zeigen es ja. Eine Zins- und Tilgungslast von 3-4000€ pro Monat ist bei Netto 6-7k nicht zu stemmen, das wäre Wahnsinn. Denn beispielsweise die Elternbeitragsstelle für die Kita sieht den Kredit ja nicht. Die erhebt 400-800€ Beitrag pro Kind einfach abhängig vom finanziellen Zustand der Gemeinde und dem brutto des Beamten. Das bleibt am Ende für Kleidung und Essen kaum etwas übrig, provokant gesagt. Und daran kann leider keiner sparen.

--- End quote ---

Mit ist das zu doof aber du darfst ja gerne an jeder Stelle ein bisschen was weg oder dazurechnen wenn es dich glücklich macht. PKV rechne ich nicht mit ein, das ist zu individuell. Aber selbst damit wäre ich noch knapp über 6K ob du es dann glaubst oder nicht (Tipp, Steuerklasse 3, 70 Prozent Beihilfe...).

Wir haben ja nicht von einem Haushaltseinkommen von 6-7K gesprochen sondern von absolut aller mindestens 7K (mit PKV). Davon lässt sich dann schon was machen. Aber wie gesagt, jeder wie er mag, es muss sich auch keiner ein Haus kaufen. Aber man sollte einfach realistisch sein und bei einem Einkommen unter den Top 15 Prozent in Deutschland der Vergleichsgruppe (zwei Erwachsene zwei Kinder im Haushalt) kann man eben nicht mehr jammern, dass die Beaoldung ja so niedrig sei und man sich doch ein Haus leisten können müsse. Hohe Hauspreise, Ungerechtigkeiten bei Erbschaften, ja. Aber diese Probleme können nicht über Besoldung ausgeglichen werden.

Nautiker1970:

--- Zitat von: Bundesjogi am 30.04.2025 11:44 ---
Mit ist das zu doof aber du darfst ja gerne an jeder Stelle ein bisschen was weg oder dazurechnen wenn es dich glücklich macht. PKV rechne ich nicht mit ein, das ist zu individuell. Aber selbst damit wäre ich noch knapp über 6K ob du es dann glaubst oder nicht (Tipp, Steuerklasse 3, 70 Prozent Beihilfe...).

Wir haben ja nicht von einem Haushaltseinkommen von 6-7K gesprochen sondern von absolut aller mindestens 7K (mit PKV). Davon lässt sich dann schon was machen. Aber wie gesagt, jeder wie er mag, es muss sich auch keiner ein Haus kaufen. Aber man sollte einfach realistisch sein und bei einem Einkommen unter den Top 15 Prozent in Deutschland der Vergleichsgruppe (zwei Erwachsene zwei Kinder im Haushalt) kann man eben nicht mehr jammern, dass die Beaoldung ja so niedrig sei und man sich doch ein Haus leisten können müsse. Hohe Hauspreise, Ungerechtigkeiten bei Erbschaften, ja. Aber diese Probleme können nicht über Besoldung ausgeglichen werden.

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Dass man mit A15 bei zwei Kindern als Alleinverdiener selbst abzüglich PKV und ohne Kindergeld eben über 6 K liegt, kann ich bestätigen. Die weiteren Ausführungen ("... kann man eben nicht mehr jammern, dass die Besoldung ja so niedrig sei ...") gehen aber am Problem komplett vorbei. Ob das, was man verdient, betragsmäßig viel oder wenig ist, ist doch immer eine relative Frage. Daran ändert auch der Vergleich mit imaginären Durchschnittswerten und Rankings (deren Verlässlichkeit ich im Übrigen stark anzweifle) nichts. Der Punkt, um den es hier geht, ist doch der, dass die Bestimmung der Höhe der Beamtenbesoldung "historisch gewachsen" von der 4-K-Alleinverdiener-Familie ausgeht und außerdem von einer Amtsangemessenheit und einem Abstandsgebot. Wie schon gesagt, man kann das für die Zukunft gerne alles in Frage stellen, aber eben nicht für die Leute, die noch auf Basis genau dieser Konditionen in ein Beamtenverhältnis "auf Lebenszeit" berufen worden sind.

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