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Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
GeBeamter:
--- Zitat von: Bundesjogi am 30.04.2025 11:44 ---
--- Zitat von: GeBeamter am 30.04.2025 11:29 ---
--- Zitat von: Bundesjogi am 30.04.2025 11:06 ---Achja, weil es gefordert wurde: A15 +nix hier, also Netto "gerade mal" über 6K plus Kindergeld und ich habe nicht das Gefühl am Hungertuch zu nagen...
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Also in der mir bekannten Besoldungstabelle komme ich mit A15 niemals auf 6k netto. 6k brutto je nach Erfahrungsstufe schon. Selbst wenn ich FZ2 hinzurechne und Mal annehme "+ nix" hieße, dass kein weiteres Einkommen vorliegt und damit das Ehegattensplitting enorme Vorteile bringt, komme ich mit dann drei PV Beiträgen nicht auf 6k netto in der Betrachtung. Nicht einmal in der höchsten Erfahrungsstufe.
Und da zeigt sich das Problem, das ich angesprochen habe. A15 und eine sehr gute Erfahrungsstufe sind in den meisten Behörden des Bundes erst nach 20 Jahren Dienst erreicht. Hier redet also wieder jemand als Blinder von der Farbe, sorry für das geflügelte Wort. Die Kreditbeispiele, die hier aufgezeigt werden, zeigen es ja. Eine Zins- und Tilgungslast von 3-4000€ pro Monat ist bei Netto 6-7k nicht zu stemmen, das wäre Wahnsinn. Denn beispielsweise die Elternbeitragsstelle für die Kita sieht den Kredit ja nicht. Die erhebt 400-800€ Beitrag pro Kind einfach abhängig vom finanziellen Zustand der Gemeinde und dem brutto des Beamten. Das bleibt am Ende für Kleidung und Essen kaum etwas übrig, provokant gesagt. Und daran kann leider keiner sparen.
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Mit ist das zu doof aber du darfst ja gerne an jeder Stelle ein bisschen was weg oder dazurechnen wenn es dich glücklich macht. PKV rechne ich nicht mit ein, das ist zu individuell. Aber selbst damit wäre ich noch knapp über 6K ob du es dann glaubst oder nicht (Tipp, Steuerklasse 3, 70 Prozent Beihilfe...).
Wir haben ja nicht von einem Haushaltseinkommen von 6-7K gesprochen sondern von absolut aller mindestens 7K (mit PKV). Davon lässt sich dann schon was machen. Aber wie gesagt, jeder wie er mag, es muss sich auch keiner ein Haus kaufen. Aber man sollte einfach realistisch sein und bei einem Einkommen unter den Top 15 Prozent in Deutschland der Vergleichsgruppe (zwei Erwachsene zwei Kinder im Haushalt) kann man eben nicht mehr jammern, dass die Beaoldung ja so niedrig sei und man sich doch ein Haus leisten können müsse. Hohe Hauspreise, Ungerechtigkeiten bei Erbschaften, ja. Aber diese Probleme können nicht über Besoldung ausgeglichen werden.
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Wie kann man denn bitte als Staatsdiener sein Netto mit STK III berechnen? Ich hoffe bei jemandem im höheren Dienst ist doch so viel Verständnis vom Steuerrecht vorhanden, dass man weiß, dass das nur eine monatliche Besserstellung bedeutet und zum Stichtag über eine Pflichterklärung wieder glattgezogen wird. In der Konstellation III/V dann häufig über eine Steuernachzahlung.
Zudem wird hier angenommen das genannte Beispiel wäre A13/A10 in Vollzeit. In den meisten Fällen ist das doch gar nicht möglich, Stichwort Kinderbetreuung. Selbst mit Kita-Platz ist das heute so volatil, dass zwei Vollzeiterwerbe kaum zeitlich schon möglich sind. Zudem macht sich bei 82 Wochenstunden Arbeitszeit der Haushalt etc auch nicht von alleine. Es wird also wohl einer in der Konstellation auf Teilzeit wechseln müssen, mit den entsprechenden Einbußen.
Und bitte, wenn ich hier höre Haus ist fast abbezahlt: das ist was ich meine. Bitte in die Situation der anderen hineinversetzen und versuchen sie zu verstehen. Haus abbezahlt heißt, vor 20 Jahren investiert - ja zu hohen Zinsen. In den letzten Jahren sind die Preise gegenüber damals für vergleichbare Immobilien aber fast überall massiv gestiegen. Zudem haben wir in den letzten beiden Jahren wieder Baumzinsen um 4% - bei weiter in vielen Regionen steigenden Immobilienpreisen. Es ist für viele, auch in Doppel-hDienst Konstellationen einfach nicht mehr leistbar. Und wie die Vorredner schon schrieben: damit fällt der Lebensstandard mindestens hinter einen gD Alleinverdiener der 1980er Jahre zurück.
HochlebederVorgang:
Da Sie sich ja mit der Steuerklasse 3 steinreich rechnen als Alleinverdiener, legen Sie hoffentlich auch jeden Monat mind. 1000 Euro beiseite, damit ihre Frau, für die Sie sich hoffentlich verantwortlich fühlen, nicht in Altersarmut fällt.
Ach ne, Sie haben ja die Immobilie. Für die Sie in 30 Jahren auch nochmal 700K Zinsen bezahlt haben.
Bastel:
--- Zitat von: Bundesjogi am 30.04.2025 11:06 ---
Zu der Diskussion um A13/A10 und Haus. Ich hab überlegt was zu schreiben aber wollte es dann doch nicht. Jetzt aber doch, damit das klar ist. Bei Vollzeit reden wir ja von absolut mindestens 7K netto, mit nur ein paar Jahren Berufserfahrung bzw. je nach SteuerklassenTendenz stark Richtung (und über) 8K. Mit Steuerklasse IiI/V kommt man in Srude 8 auf 8700. Dazu dann Kindergeld. Damit ist man dann unter den absolut einkommenstärksten Haushalten und kann sich eigentlich nicht beschweren. Hat man nicht geerbt ist es vielleicht trotzdem so, dass andere sich leichter tun mit dem Hauskauf aber das ist ein Gerechtigkeitsproblem nicht bei der Besoldung sondern im Erbrecht. Ansonsten finde ich es tatsächlich angebracht darauf hinzuweisen, dass frühere Generationen sich für einen Hauskauf erheblich eingeschränkt haben. Das ist mit einem Haushaltseinkommen von über 8K pro Monat nicht mal nötig.
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Stufe 8? Da ist man nach 2X Jahren.
Stufe 4 dürfte deutlich realistischer sein. Und da sind wir nach Abzug der PKV irgendwo bei 7000€ Netto. Das ist ganz nett, aber nichts besonderes.
Alexander79:
--- Zitat von: GeBeamter am 30.04.2025 12:48 ---Zudem wird hier angenommen das genannte Beispiel wäre A13/A10 in Vollzeit. In den meisten Fällen ist das doch gar nicht möglich, Stichwort Kinderbetreuung. Selbst mit Kita-Platz ist das heute so volatil, dass zwei Vollzeiterwerbe kaum zeitlich schon möglich sind. Zudem macht sich bei 82 Wochenstunden Arbeitszeit der Haushalt etc auch nicht von alleine. Es wird also wohl einer in der Konstellation auf Teilzeit wechseln müssen, mit den entsprechenden Einbußen.
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Also sorry, jetzt mach mal halblang.
Bei A13/A10 (50%) bewegen wir uns Netto nach Abzug der PKV + KiGe bei etwa 6200-6300 Netto.
Damit kannst du ohne Probleme ein Kredit aufnehmen mit 600K.
Und sorry, wer mit A13/A10 nicht vorher geschafft hat in 10 Jahren min. 200.000€ zu sparen, der lässt das mit dem Hausbau/kauf am Besten gleich bleiben.
Ja, man kann sehr trefflich drüber streiten ob wir genug Geld bekommen.
Aber sich mit A13/A10 hinzustellen und so tun als ob man am Hungertuch nagt ist schon mehr als peinlich.
Bundesjogi:
--- Zitat von: Bastel am 30.04.2025 14:17 ---
--- Zitat von: Bundesjogi am 30.04.2025 11:06 ---
Zu der Diskussion um A13/A10 und Haus. Ich hab überlegt was zu schreiben aber wollte es dann doch nicht. Jetzt aber doch, damit das klar ist. Bei Vollzeit reden wir ja von absolut mindestens 7K netto, mit nur ein paar Jahren Berufserfahrung bzw. je nach SteuerklassenTendenz stark Richtung (und über) 8K. Mit Steuerklasse IiI/V kommt man in Srude 8 auf 8700. Dazu dann Kindergeld. Damit ist man dann unter den absolut einkommenstärksten Haushalten und kann sich eigentlich nicht beschweren. Hat man nicht geerbt ist es vielleicht trotzdem so, dass andere sich leichter tun mit dem Hauskauf aber das ist ein Gerechtigkeitsproblem nicht bei der Besoldung sondern im Erbrecht. Ansonsten finde ich es tatsächlich angebracht darauf hinzuweisen, dass frühere Generationen sich für einen Hauskauf erheblich eingeschränkt haben. Das ist mit einem Haushaltseinkommen von über 8K pro Monat nicht mal nötig.
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Stufe 8? Da ist man nach 2X Jahren.
Stufe 4 dürfte deutlich realistischer sein. Und da sind wir nach Abzug der PKV irgendwo bei 7000€ Netto. Das ist ganz nett, aber nichts besonderes.
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Also Stufe 4 A13 Familienzulage Stufe 3 sind 5200 in Steuerklasse III. A10 Stufe 4 Steuerklasse V sind 2740. Dazu kommt dann 500 Euro Kindergeld. Ich glaube, da ist irgendwo ein Rechenfehler oder eine wirklich schlecht vereinbarte Versicherung wenn die 1400 Euro für vier Personen kostet (mit Beihilfe).
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