Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
Bundesjogi:
--- Zitat von: GeBeamter am 30.04.2025 12:48 ---
--- Zitat von: Bundesjogi am 30.04.2025 11:44 ---
--- Zitat von: GeBeamter am 30.04.2025 11:29 ---
--- Zitat von: Bundesjogi am 30.04.2025 11:06 ---Achja, weil es gefordert wurde: A15 +nix hier, also Netto "gerade mal" über 6K plus Kindergeld und ich habe nicht das Gefühl am Hungertuch zu nagen...
--- End quote ---
Also in der mir bekannten Besoldungstabelle komme ich mit A15 niemals auf 6k netto. 6k brutto je nach Erfahrungsstufe schon. Selbst wenn ich FZ2 hinzurechne und Mal annehme "+ nix" hieße, dass kein weiteres Einkommen vorliegt und damit das Ehegattensplitting enorme Vorteile bringt, komme ich mit dann drei PV Beiträgen nicht auf 6k netto in der Betrachtung. Nicht einmal in der höchsten Erfahrungsstufe.
Und da zeigt sich das Problem, das ich angesprochen habe. A15 und eine sehr gute Erfahrungsstufe sind in den meisten Behörden des Bundes erst nach 20 Jahren Dienst erreicht. Hier redet also wieder jemand als Blinder von der Farbe, sorry für das geflügelte Wort. Die Kreditbeispiele, die hier aufgezeigt werden, zeigen es ja. Eine Zins- und Tilgungslast von 3-4000€ pro Monat ist bei Netto 6-7k nicht zu stemmen, das wäre Wahnsinn. Denn beispielsweise die Elternbeitragsstelle für die Kita sieht den Kredit ja nicht. Die erhebt 400-800€ Beitrag pro Kind einfach abhängig vom finanziellen Zustand der Gemeinde und dem brutto des Beamten. Das bleibt am Ende für Kleidung und Essen kaum etwas übrig, provokant gesagt. Und daran kann leider keiner sparen.
--- End quote ---
Mit ist das zu doof aber du darfst ja gerne an jeder Stelle ein bisschen was weg oder dazurechnen wenn es dich glücklich macht. PKV rechne ich nicht mit ein, das ist zu individuell. Aber selbst damit wäre ich noch knapp über 6K ob du es dann glaubst oder nicht (Tipp, Steuerklasse 3, 70 Prozent Beihilfe...).
Wir haben ja nicht von einem Haushaltseinkommen von 6-7K gesprochen sondern von absolut aller mindestens 7K (mit PKV). Davon lässt sich dann schon was machen. Aber wie gesagt, jeder wie er mag, es muss sich auch keiner ein Haus kaufen. Aber man sollte einfach realistisch sein und bei einem Einkommen unter den Top 15 Prozent in Deutschland der Vergleichsgruppe (zwei Erwachsene zwei Kinder im Haushalt) kann man eben nicht mehr jammern, dass die Beaoldung ja so niedrig sei und man sich doch ein Haus leisten können müsse. Hohe Hauspreise, Ungerechtigkeiten bei Erbschaften, ja. Aber diese Probleme können nicht über Besoldung ausgeglichen werden.
--- End quote ---
Wie kann man denn bitte als Staatsdiener sein Netto mit STK III berechnen? Ich hoffe bei jemandem im höheren Dienst ist doch so viel Verständnis vom Steuerrecht vorhanden, dass man weiß, dass das nur eine monatliche Besserstellung bedeutet und zum Stichtag über eine Pflichterklärung wieder glattgezogen wird. In der Konstellation III/V dann häufig über eine Steuernachzahlung.
Zudem wird hier angenommen das genannte Beispiel wäre A13/A10 in Vollzeit. In den meisten Fällen ist das doch gar nicht möglich, Stichwort Kinderbetreuung. Selbst mit Kita-Platz ist das heute so volatil, dass zwei Vollzeiterwerbe kaum zeitlich schon möglich sind. Zudem macht sich bei 82 Wochenstunden Arbeitszeit der Haushalt etc auch nicht von alleine. Es wird also wohl einer in der Konstellation auf Teilzeit wechseln müssen, mit den entsprechenden Einbußen.
Und bitte, wenn ich hier höre Haus ist fast abbezahlt: das ist was ich meine. Bitte in die Situation der anderen hineinversetzen und versuchen sie zu verstehen. Haus abbezahlt heißt, vor 20 Jahren investiert - ja zu hohen Zinsen. In den letzten Jahren sind die Preise gegenüber damals für vergleichbare Immobilien aber fast überall massiv gestiegen. Zudem haben wir in den letzten beiden Jahren wieder Baumzinsen um 4% - bei weiter in vielen Regionen steigenden Immobilienpreisen. Es ist für viele, auch in Doppel-hDienst Konstellationen einfach nicht mehr leistbar. Und wie die Vorredner schon schrieben: damit fällt der Lebensstandard mindestens hinter einen gD Alleinverdiener der 1980er Jahre zurück.
--- End quote ---
Es ging ja nun mal um MEINE Situation und ob du es glaubst oder nicht, ich habe genau einmal (wegen vielen Elterngeldmonaten) eine Mini-Steuernachzahlung leisten müssen. In allen andern Jahren habe ich (moderat natürlich) was zurückbekommen. Ich glaube ich kann also ganz gut einschätzen ob das so zutrifft...
Mir geht es in dieser Diskussion so wie oft genug im Kolleg*Innenkreis. Man redet sich so lange gegenseitig ein, dass man ja so unterbezahlt ist und als Vergleich wird dann "der Schorsch" (oder wer auch immer) rangezogen, der bei Daimler mittlerweile 200.000 verdient. Dass für "den Schorsch" aber Peter, Günther und Hubert trotz gleicher Ausbildung weniger Glück hatten wird dann gerne vergessen, denn wir sind ja alle high potentials. Und dass der Schorsch bald (immerhin mit Abfindung) vom Daimler in die Arbeitslosigkeit gedrängt wird und keine Arbeit mehr findet... Dann vergleicht man sich halt mit "dem Bernd" weil der ja geblieben ist. Oder man schmunzelt vor sich hin und hakt es ab. Wegen mir darf sich jeder gerne unterbesoldet fühlen, nach den aktuell geltenden Regeln stimmt es ja sogar für einige (wenn auch nicht für viele weil es da viel zu indirekt abgeleitet wird mit zu vielen beweglichen Teilen). Aber man sollte schon den gedanklichen Schritt machen können zwischen der rechtlichen Situation und der realen. Angemessen wäre es nämlich ganz und gar nicht, pauschal allen Beamten mehr zu zahlen. Mehr differenzieren, damit Leistung sich lohnt meinetwegen (auch wenn man zugeben muss, dass Leistung im ö.D. oft nicht gerade objektiv gemessen wird). Das würde aber vermutlich die meisten hier schlechter stellen wenn man sich das so durchliest. Aber so lange sich Leute wie hochlebedervorgang mit Juristen mit Prädikat vergleichen und sich dann so gar nicht trauen ihre tatsächliche Qualifikation anzugeben... Oder die Besoldung heute, wo mehr als die Hälfte aller Schüler*Innen Abitur macht und die Zahl der Studierenden stetig wächst mit den 80er Jahren zu vergleichen, als Abitur noch die Ausnahme und ein Studium noch seltener war... Da lügt man sich einfach in die Tasche. Und es gibt nun mal keinen Anspruch darauf, dass sich nichts ändert, schließlich hat der Beamte auch auf Lebenszeit verpflichtet und der Dienstherr auch. Aber genau so wie der Beamte jederzeit auch gehen kann, können sich die Rahmenbedingungen (wegen der besonderen Situation auf Basis von engeren gesetzlichen Regelungen) auch ändern. Der Witz ist ja, dass hier geschimpft wird und mit Bummelstreik und anderem kokettiert, kein einziger aber in Erwägung zieht den Dienst einfach zu quittieren. Niemand, der so denkt ist unterbesoldet, denn sonst könnte er ja wo anders mehr bekommen.
Gruenhorn:
Tja... Das Beamtentum ist selbst mit Altersgeld ein süßes Gift..
GeBeamter:
Unabhängig davon, ob Hochlebedervorgang ein Jurist nur Prädikat ist oder nicht, trifft das was er sagt auf genau diese Berufsgruppe doch perfekt zu. Die meisten Dienstherren verlangen immer noch nach der Bestenauslese ein Prädikatsexamen. Damit konkurrieren die Dienstherrn mit den Kanzleien, die Berufsanfängern sechsstellige Gehälter zahlen. Und wegen des Personalmangels und der Erwartungen von Regierung und Politik, ist die Arbeit auch in Behörden an manchen Stellen längst kein 9 to 5 Job mehr. Also die geregelten Arbeitszeiten können den Unterschied im Gehalt nicht in der massivität rechtfertigen.
Rollo83:
--- Zitat von: Gruenhorn am 30.04.2025 17:11 ---Tja... Das Beamtentum ist selbst mit Altersgeld ein süßes Gift..
--- End quote ---
Altersgeld gibt es aber dann auch erst zur eigentlichen Regelrente wo auch immer diese persönlich liegt.
Also Soldat geht der ein oder andere Kamerad ja schon mit 55 Jahren in Pension, Altersgeld gibt es dann erst mit 67 Jahren.
SwenTanortsch:
PS. Einen kurzen Beitrag, der hierher gehört, habe ich gerade aus Versehen im allgemeinen Forum gepostet.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version