Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation

<< < (17/55) > >>

PolareuD:

--- Zitat von: Rollo83 am 05.05.2025 16:53 ---
--- Zitat von: PolareuD am 05.05.2025 14:51 ---Kann ich bestätigen. Mit einer A12 ist das ein Leben ungefähr auf Höhe der Mindestalimentation.  Also alle Beamten mit einer A-Besoldung in eine Sozialbauwohnung verfrachten, zumindest in München und Umgebung. :o

--- End quote ---

Das ist schon echt krank, kann man nicht anders sagen.
In zB Sachsen auf dem Land ist man wahrscheinlich mit einer A12 Besoldung durchaus „reich“.

--- End quote ---

Dem kann ich nur zustimmen und auch wieder bestätigen. Im meiner letzten Verwendung habe wir in einer infrastrukturell schwachen Region (Mietenstufe 1) gelebt. Allein hieraus ergaben sich 1.000 € mehr an frei verfügbaren Einkommen, da die Mieten viel günstiger sind und zu dem keine Kinderbetreuungskosten (RLP) angefallen sind.

GeBeamter:

--- Zitat von: Rollo83 am 05.05.2025 16:53 ---
--- Zitat von: PolareuD am 05.05.2025 14:51 ---Kann ich bestätigen. Mit einer A12 ist das ein Leben ungefähr auf Höhe der Mindestalimentation.  Also alle Beamten mit einer A-Besoldung in eine Sozialbauwohnung verfrachten, zumindest in München und Umgebung. :o

--- End quote ---

Das ist schon echt krank, kann man nicht anders sagen.
In zB Sachsen auf dem Land ist man wahrscheinlich mit einer A12 Besoldung durchaus „reich“.

--- End quote ---

Das ist ja das, was ich hier mittendrin mal geschrieben habe und dafür von einigen die übliche "bei mir reicht's auch mit A8"-Ansage bekommen habe. Die Unterschiede in der netto Besoldung zwischen mD und hD sehen auf dem Papier enorm aus, sind sie dann je nach Lebenssituation nicht. Während ich mich darüber beschwere, dass vom hD Sold kaum etwas übrig bleibt nach Abzug der Fixkosten, geht meine mD Kollegin abends Supermarktregale einräumen, um selbst zu zweit über die Runden zu kommen. Ich finde das beschämend. Zumal so ein "Zubrot" dann noch vom Gutwill des Dienstherrn abhängt, der da einen Genehmigungsvorbehalt hat. Wenn ich das sehe ist mein Reden tatsächlich Beschwerde auf hohem Niveau. Aber macht es gegenüber dem Dienstherren es dann unzulässig, dennoch auch die Situation im hD zu beklagen?

PolareuD:

--- Zitat von: Rentenonkel am 05.05.2025 15:48 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 30.04.2025 18:22 ---Gern geschehen, HochlebederVorgang. Für mich hat sich hier eine ganz neue Welt erschlossen - und da sie an Fakten belegt ist, wird sich zeigen müssen, was daraus folgen wird.

--- End quote ---

Ich wünschte, ich könnte erahnen, worauf Du hinaus willst.

Das Ganze erinnert mich etwas an eine Daily Soap, die am Ende der laufenden Folge immer extrem viel Spannung aufbaut, damit man auch am nächsten Tag noch reinschaut.

Ich tappe jedenfalls komplett im Dunkeln und weiß ehrlicherweise noch nicht, welche neue Welt Du erschlossen hast und auch nicht, ob es eher dunkle Wolken sind oder strahlender Sonnenschein, die die neue Welt dominieren.

--- End quote ---

Auch wenn ich nicht für Swen sschreiben kann oder auch will, hoffe ich mal, dass es um die Ausformung der 2. Prüfstufe der Prüfsystematik des BVerfG geht. Genau diese ist bis dato noch nicht hinreichend beleuchtet worden, was aber m.M.n. notwendig ist, um von der Mindestalimentation den Übergang zur Amtsangemessenen Alimentation zu schaffen. Das VG Hamburg hat ja diesbezüglich auch schon im Rahmen einiger Vorlagebeschlüsse einen Ansatz geliefert.

BVerfGBeliever:
Laut seines "Teasers" soll es ja um eine empirische Betrachtung der Entwicklung der Bundesbesoldung seit den 1980er Jahren sowie daraus resultierende Implikationen für eine (heutige) amtsangemessene Besoldung gehen.

Ich bin ebenfalls sehr gespannt..  :)

SwenTanortsch:
... ein wenig Geduld muss man noch haben, da Eigentumsrechte auf dem Beitrag bzw. den Beiträgen lasten. Und da dem so ist, kann zuvor darüber nichts gesagt werden. Dem Thema werden neue empirische Facetten hinzugefügt, die es - sicherlich auch gerichtlich - zu interpretieren gilt, wobei ihre jeweilige Aussagekraft, davon gehe ich aus, erheblich sein wird. Das wird übrigens nicht die zweite Prüfungsstufe betreffen, sondern unmittelbar die erste. Entsprechend werden mit Blick auf die Gerichtsbarkeit hilfsweise Anmerkungen geliefert, die es dann ggf. zu diskutieren gilt. Was daraus folgt, wird sich im Diskurs ergeben (schätze ich).

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version