Autor Thema: Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation  (Read 29715 times)

HochlebederVorgang

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 326
Den Kredit bekommt man nicht. Vollkommen lebensfremd mal wieder.

Nebenkosten und Instandhaltungen dazu, das macht dann mehr als 50% des Haushaltseinkommens. Bei zwei Vollzeitbeschäftigten. Mit Zinsen ist man wahrscheinlich über der Hälfte des Lebenseinkommens.

Aber da verwundert es nicht, dass die Mehrheit der Beamten anscheinend immer noch denkt, sie werde fürstlich alimentiert.

BVerfGBeliever

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 666
Ich stimme dir in allen Aspekten zu, BVerfGBeliever. Nur betrachte ich eine falsche Umsetzung eben als Ignorieren der Rechtsprechung.

Du hast völlig Recht, auch eine wissentliche und willentliche Fehlinterpretation eines Urteils beinhaltet natürlich eine klare Ignoranz der Rechtsprechung.

Aber genau aus dieser Tatsache speist sich ja meine Hoffnung, dass das BVerfG "not amused" bezüglich dieser Ignoranz ist und entsprechend im nächsten Urteil "andere Saiten" gegenüber den Besoldungsgesetzgebern aufziehen wird..


Dass die Besoldung nicht mehr verfassungsgemäß ist, ist nur ein Symptom eines gesamtgesellschaftlichen Negativtrends.

Aus meiner Sicht ist es insbesondere ein "Beamten-Symptom".

Ich hatte kürzlich aufgezeigt, dass ein A16 im Jahr 1957 eine 4,13-fache Besoldung im Vergleich zum offiziellen Durchschnittsentgelt bekam. Im Jahr 2024 war es hingegen nur noch das 2,31-fache (siehe https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.msg406137.html#msg406137).

Und ja, selbstverständlich müsste man unter anderem noch für das damals niedrigere durchschnittliche Bildungsniveau kontrollieren, trotzdem sollte offensichtlich sein, dass Beamte (insbesondere in höheren Besoldungsgruppen!) heute relativ schlechter besoldet werden als vor knapp siebzig Jahren.

GeBeamter

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 157
Aber da verwundert es nicht, dass die Mehrheit der Beamten anscheinend immer noch denkt, sie werde fürstlich alimentiert.

Die Mehrheit der Beamten denkt das, weil das Problem der hohen Abgabenlast gemessen an einem vergleichbar geringeren Einkommen nur ganz wenige Beamte der jüngeren Generation oder ältere, mietende Beamte betrifft. Die meisten Beamten aus meiner und der vorherigen Generation haben schon Erbschaften aus der Zeit des Wirtschaftswunders gemacht, was die finanzielle Situation durch Vermögen verwässert. Hinzu kommt, dass Beamte ja in nahezu allen Ämtern bis vor 15 Jahren noch ausreichend alimentiert wurden. D.h. Eigentumserwerb, Vermögensaufbau waren da noch möglich. Wer das also noch geschafft hat, lebt heute ohne die dafür anfallenden hohen Kosten und hat mehr vom Netto übrig. Wer aber in den letzten Jahren teuer ins Eigenheim investiert hat oder den gestiegenen Mieten ausgesetzt war, hat direkt 1-2000€ weniger verfügbares Einkommen pro Monat. Hätte ich das beispielsweise übrig, würde ich auch von mir sagen, ausreichend besoldet zu werden. Vielen Kolleginnen und Kollegen fehlt aber die Fähigkeit, sich im andere hineinzuversetzen. Da wird dann lieber drauf gehauen, man lebe über seine Verhältnisse.

Bundesjogi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 45
Ich stimme dir in allen Aspekten zu, BVerfGBeliever. Nur betrachte ich eine falsche Umsetzung eben als Ignorieren der Rechtsprechung.

Du hast völlig Recht, auch eine wissentliche und willentliche Fehlinterpretation eines Urteils beinhaltet natürlich eine klare Ignoranz der Rechtsprechung.

Aber genau aus dieser Tatsache speist sich ja meine Hoffnung, dass das BVerfG "not amused" bezüglich dieser Ignoranz ist und entsprechend im nächsten Urteil "andere Saiten" gegenüber den Besoldungsgesetzgebern aufziehen wird..


Dass die Besoldung nicht mehr verfassungsgemäß ist, ist nur ein Symptom eines gesamtgesellschaftlichen Negativtrends.

Aus meiner Sicht ist es insbesondere ein "Beamten-Symptom".

Ich hatte kürzlich aufgezeigt, dass ein A16 im Jahr 1957 eine 4,13-fache Besoldung im Vergleich zum offiziellen Durchschnittsentgelt bekam. Im Jahr 2024 war es hingegen nur noch das 2,31-fache (siehe https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.msg406137.html#msg406137).

Und ja, selbstverständlich müsste man unter anderem noch für das damals niedrigere durchschnittliche Bildungsniveau kontrollieren, trotzdem sollte offensichtlich sein, dass Beamte (insbesondere in höheren Besoldungsgruppen!) heute relativ schlechter besoldet werden als vor knapp siebzig Jahren.

Freundlicherweise hast du die Bildung schon aufgezählt, in den 50er Jahren lag die Abiturientenquote deutlich unter 10 Prozent, A16 war damals etwas sehr besonderes.
https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/izpb/deutschland-in-den-50er-jahren-256/10124/gesellschaftliche-entwicklung/#:~:text=elf%20Prozent%20Realschulen%2C%20zw%C3%B6lf%20Prozent,bis%20sechs%20Prozent%20(1960).
In meiner Behörde hatte in dieser Zeit jeder A15er Anspruch auf einen Fahrer. Das kann man absolut nicht mit heute vergleichen wo um die 50  Prozent Abitur machen.

Zu der Diskussion um A13/A10 und Haus. Ich hab überlegt was zu schreiben aber wollte es dann doch nicht. Jetzt aber doch, damit das klar ist. Bei Vollzeit reden wir ja von absolut mindestens 7K netto, mit nur ein paar Jahren Berufserfahrung bzw. je nach SteuerklassenTendenz stark Richtung (und über) 8K. Mit Steuerklasse IiI/V kommt man in Srude 8 auf 8700. Dazu dann Kindergeld.  Damit ist man dann unter den absolut einkommenstärksten Haushalten und kann sich eigentlich nicht beschweren. Hat man nicht geerbt ist es vielleicht trotzdem so, dass andere sich leichter tun mit dem Hauskauf aber das ist ein Gerechtigkeitsproblem nicht bei der Besoldung sondern im Erbrecht. Ansonsten finde ich es tatsächlich angebracht darauf hinzuweisen, dass frühere Generationen sich für einen Hauskauf erheblich eingeschränkt haben. Das ist mit einem Haushaltseinkommen von über 8K pro Monat nicht mal nötig.

Achja, weil es gefordert wurde: A15 +nix hier, also Netto "gerade mal" über 6K plus Kindergeld und ich habe nicht das Gefühl am Hungertuch zu nagen...

@hochlebedervorgang jetzt bin ich doch mal gespannt, du hast also ein Prädikatsexamen oder Personalverantwortung für mehr als 100 Leute? Oder wie kommst du zur Vergleichsgruppe? Im öffentlichen Dienst ist ja ein "Problem" dass nur der Abschluss betrachtet wird und ein Politikwissenschaftler mit Master genau so im höheren Dienst landet wie ein promovierter Jurist. Deshalb ist die Vergleichsgruppe aber sinnvollerweise trotzdem unterschiedlich.

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,290
  • Bundesbeamter
Zu der Diskussion um A13/A10 und Haus. Ich hab überlegt was zu schreiben aber wollte es dann doch nicht. Jetzt aber doch, damit das klar ist. Bei Vollzeit reden wir ja von absolut mindestens 7K netto, mit nur ein paar Jahren Berufserfahrung bzw. je nach SteuerklassenTendenz stark Richtung (und über) 8K. Mit Steuerklasse IiI/V kommt man in Srude 8 auf 8700. Dazu dann Kindergeld.  Damit ist man dann unter den absolut einkommenstärksten Haushalten und kann sich eigentlich nicht beschweren. Hat man nicht geerbt ist es vielleicht trotzdem so, dass andere sich leichter tun mit dem Hauskauf aber das ist ein Gerechtigkeitsproblem nicht bei der Besoldung sondern im Erbrecht. Ansonsten finde ich es tatsächlich angebracht darauf hinzuweisen, dass frühere Generationen sich für einen Hauskauf erheblich eingeschränkt haben. Das ist mit einem Haushaltseinkommen von über 8K pro Monat nicht mal nötig.

Also wenn Kind(er) da sind ist in der Regel nichts mehr mit 2 Vollzeitgehältern, da ist mindestens einer in Teilzeit, häufig mit 20h/Woche oder weniger unterwegs. Mit den hier diskusierten 7-8 k€ Netto ist dann Schluss für lange Zeit. Wenn man dann noch eine Finanzierung mit 4k€ an der Backe hat, ist Land unter angesagt.

Nautiker1970

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 115

Und da kommt in der Diskussion hier wieder eine Unwucht ins Spiel, wenn der Gesetzgeber nämlich ansetzt und erkennt, dass die Zwei-Kinder-Frau daheim Familie Basis der Beamtenbesoldung in der Verfassung ist (und das sage ich obwohl es bei mir genau so ist) und die Lebensrealität oft eine ganz andere. Und hier kommt der Witz ins Spiel: absolut unerwarteterweise führt eine an dieser klassischen Rollenverteilung orientierte Besoldung zu Anreizen für... (Trommelwirbel) eine klassische Rollenverteilung. Das will man aber aus verständlichen Gründen nicht (wie gesagt, das sage ich obwohl es bei uns exakt so ist). Als Lösung könnte man nach aktueller Rechtslage wohl nur das tatsächliche Partnereinkommen heranziehen um einen Abschlag zu berechnen im Vergleich zu der amtsangemessenen Besoldung der gesamten Familie, was eben wieder zum Anreiz Einverdiener-Modell führen würde. Und auch für mich alles andere als fair wäre.

Oder man muss die Besoldungsstruktur ändern, dass Beamte nur noch für sich und z.B. ihre Kinder besoldet werden (in etwa so wie beim Unterhaltsrecht wo man ja auch die Zahlungen für Ehepartner*Innen verringert hat mit dem Hinweis, dass diese in aller Regel ja auch selbst arbeiten können). So lange man das aber nicht will muss eben mit so angreifbaren Dingen wir einem fiktiven Partnereinkommen rumgedoktert werden, was dann von allen Seiten zerpflückt werden kann (und wird). Aber das eigentliche Problem besteht in einer an der Lebensrealität vorbei konstruierten Idee von Beamtentum. Und damit das nicht falsch verstanden wird: wir haben es genau so geregelt, weil die Anreize nun mal so sind wie sie sind und wir im Zwei-Verdiener-Modell keinen adäquaten Zuwachs an Einkommen erzielen würden. Das geht sicher vielen so, weshalb es auch diese Modelle oft gibt. Deshalb geht aber der Hinweis, der sicher kommt, dass es eben viele solcher Konstellationem gibt ein Stück weit ins Leere, denn es gibt diese Konstellationen eben vor allem im Beamtenbereich, das ist aber eher ein Symptom der rationalen Reaktion auf die bestehenden Anreize und kein unabänderbarer Zustand. Wenn die Gesetze anders wären, würden sicher auch einige Familien anders strukturiert. Ich sage nicht, dass es für die Betroffenen angenehm wäre (wenn Steuergelder für die eigenen Zwecke verwendet werden ist das immer gut) aber es gibt auch keinen richtig guten Grund dafür, dass das so sein muss und ein Recht auf Nichtveränderungen gibt es auch nicht. Ich finde deshalb die Diskussionen hier oft weit über das Ziel hinaus, weil einzig die eine rechtliche Seite beleuchtet wird und dabei vergessen wird, dass Recht der Wille zu Gerechtigkeit ist.

Die Argumentation ist ziemlich schräg, denn sie verkennt vollkommen, dass es so etwas wie "Vertrauensschutz" gibt, der in dem besonderen Gewaltverhältnis zwischen Beamten und Dienstherr nochmal eine ganz andere Dimension hat, als im "zivilen" Leben. Auch von mir ist nichts dagegen einzuwenden, das Beamtentum und insbes. auch dessen Alimentationssystem für ZUKÜNFTIGE Beamte auf den Kopf zu stellen oder, um es politisch korrekt zu formulieren, "modernen Lebenswirklichkeiten" anzupassen (wenn man denn meint, dass dies verfassungsrechtlich möglich ist) oder wie hier nun argumentiert wird, eine an der  klassischen Rollenverteilung orientierte Besoldung bzw. deren (heute nun nicht mehr gewollten) Anreize zu beseitigen.

Man kann sich ja als junger Mensch gut überlegen, ob man sich (und seiner zukünftigen Familie) einen solchen Beruf dann zu den aufgerufenen Konditionen wirklich geben will, oder nicht. (Meine beiden Söhne haben bereits dankend abgelehnt...)

Was aber m. E. eben nicht geht, ist, den vorhandenen Beamten, die womöglich ihre gesamte persönliche Lebensplanung viele Jahre bzw. "auf Lebenszeit" an den ursprünglichen Leitplanken ausgerichtet haben und darauf vertrauten, dass diese, noch dazu auf den Säulen des Grundgesetzes ruhend, Bestand haben würden, nun nach und nach, allein aus Gründen der allgemeinen Finanzlage völlig neue Spielregeln zu diktieren.

Um zur Ausgangsfrage zurückzukommen, leider habe ich wenig, bis gar keine Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht (wenn es sich denn tatsächlich irgendwann mal äußern sollte), den Gesetzgebern in Bund und Ländern in die Parade fahren wird. Warum auch, Nachwuchs wird es bis auf Weiteres genug geben (und wenn dessen fachliche oder persönliche Eignung nicht passt, wird sie eben passend gemacht) und das vorhandene Personal hat eben oftmals nach vielen Jahren im öffentlichen Dienst aus verschiedenen Gründen leider kaum noch realistische Chancen, dem Dienstherren davonzulaufen (Altersgeld hin oder her; GKV im Übrigen ab 55 Jahren nicht mehr möglich) und sich eine alternative Berufung zu suchen. Sarkastisch ausgedrückt: Wo also ist das Problem?
« Last Edit: 30.04.2025 11:40 von Nautiker1970 »

GeBeamter

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 157
Achja, weil es gefordert wurde: A15 +nix hier, also Netto "gerade mal" über 6K plus Kindergeld und ich habe nicht das Gefühl am Hungertuch zu nagen...


Also in der mir bekannten Besoldungstabelle komme ich mit A15 niemals auf 6k netto. 6k brutto je nach Erfahrungsstufe schon. Selbst wenn ich FZ2 hinzurechne und Mal annehme "+ nix" hieße, dass kein weiteres Einkommen vorliegt und damit das Ehegattensplitting enorme Vorteile bringt, komme ich mit dann drei PV Beiträgen nicht auf 6k netto in der Betrachtung. Nicht einmal in der höchsten Erfahrungsstufe.
Und da zeigt sich das Problem, das ich angesprochen habe. A15 und eine sehr gute Erfahrungsstufe sind in den meisten Behörden des Bundes erst nach 20 Jahren Dienst erreicht. Hier redet also wieder jemand als Blinder von der Farbe, sorry für das geflügelte Wort. Die Kreditbeispiele, die hier aufgezeigt werden, zeigen es ja. Eine Zins- und Tilgungslast von 3-4000€ pro Monat ist bei Netto 6-7k nicht zu stemmen, das wäre Wahnsinn. Denn beispielsweise die Elternbeitragsstelle für die Kita sieht den Kredit ja nicht. Die erhebt 400-800€ Beitrag pro Kind einfach abhängig vom finanziellen Zustand der Gemeinde und dem brutto des Beamten. Das bleibt am Ende für Kleidung und Essen kaum etwas übrig, provokant gesagt. Und daran kann leider keiner sparen.

Rollo83

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 432
Den Kredit bekommt man nicht. Vollkommen lebensfremd mal wieder.

Nebenkosten und Instandhaltungen dazu, das macht dann mehr als 50% des Haushaltseinkommens. Bei zwei Vollzeitbeschäftigten. Mit Zinsen ist man wahrscheinlich über der Hälfte des Lebenseinkommens.

Aber da verwundert es nicht, dass die Mehrheit der Beamten anscheinend immer noch denkt, sie werde fürstlich alimentiert.

Auf jedenfall, ich denke das nicht nur so ich fühle das auch so das ich fürstlich entlohnt werde vor allem mit dem was ich dafür leisten muss.
Ich bin sehr zufrieden mit meiner A11 Stufe 7 plus TG nach §6 und das ohne akademischen Abschluss.
Stabile Sparrate über 50% seit über 10 Jahren und fast abgezahltem Eigenheim.
Genau das gleiche sagt hier in meinem „Berufsumfeld“ die breite Masse.

Bundesjogi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 45
Achja, weil es gefordert wurde: A15 +nix hier, also Netto "gerade mal" über 6K plus Kindergeld und ich habe nicht das Gefühl am Hungertuch zu nagen...


Also in der mir bekannten Besoldungstabelle komme ich mit A15 niemals auf 6k netto. 6k brutto je nach Erfahrungsstufe schon. Selbst wenn ich FZ2 hinzurechne und Mal annehme "+ nix" hieße, dass kein weiteres Einkommen vorliegt und damit das Ehegattensplitting enorme Vorteile bringt, komme ich mit dann drei PV Beiträgen nicht auf 6k netto in der Betrachtung. Nicht einmal in der höchsten Erfahrungsstufe.
Und da zeigt sich das Problem, das ich angesprochen habe. A15 und eine sehr gute Erfahrungsstufe sind in den meisten Behörden des Bundes erst nach 20 Jahren Dienst erreicht. Hier redet also wieder jemand als Blinder von der Farbe, sorry für das geflügelte Wort. Die Kreditbeispiele, die hier aufgezeigt werden, zeigen es ja. Eine Zins- und Tilgungslast von 3-4000€ pro Monat ist bei Netto 6-7k nicht zu stemmen, das wäre Wahnsinn. Denn beispielsweise die Elternbeitragsstelle für die Kita sieht den Kredit ja nicht. Die erhebt 400-800€ Beitrag pro Kind einfach abhängig vom finanziellen Zustand der Gemeinde und dem brutto des Beamten. Das bleibt am Ende für Kleidung und Essen kaum etwas übrig, provokant gesagt. Und daran kann leider keiner sparen.

Mit ist das zu doof aber du darfst ja gerne an jeder Stelle ein bisschen was weg oder dazurechnen wenn es dich glücklich macht. PKV rechne ich nicht mit ein, das ist zu individuell. Aber selbst damit wäre ich noch knapp über 6K ob du es dann glaubst oder nicht (Tipp, Steuerklasse 3, 70 Prozent Beihilfe...).

Wir haben ja nicht von einem Haushaltseinkommen von 6-7K gesprochen sondern von absolut aller mindestens 7K (mit PKV). Davon lässt sich dann schon was machen. Aber wie gesagt, jeder wie er mag, es muss sich auch keiner ein Haus kaufen. Aber man sollte einfach realistisch sein und bei einem Einkommen unter den Top 15 Prozent in Deutschland der Vergleichsgruppe (zwei Erwachsene zwei Kinder im Haushalt) kann man eben nicht mehr jammern, dass die Beaoldung ja so niedrig sei und man sich doch ein Haus leisten können müsse. Hohe Hauspreise, Ungerechtigkeiten bei Erbschaften, ja. Aber diese Probleme können nicht über Besoldung ausgeglichen werden.

Nautiker1970

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 115

Mit ist das zu doof aber du darfst ja gerne an jeder Stelle ein bisschen was weg oder dazurechnen wenn es dich glücklich macht. PKV rechne ich nicht mit ein, das ist zu individuell. Aber selbst damit wäre ich noch knapp über 6K ob du es dann glaubst oder nicht (Tipp, Steuerklasse 3, 70 Prozent Beihilfe...).

Wir haben ja nicht von einem Haushaltseinkommen von 6-7K gesprochen sondern von absolut aller mindestens 7K (mit PKV). Davon lässt sich dann schon was machen. Aber wie gesagt, jeder wie er mag, es muss sich auch keiner ein Haus kaufen. Aber man sollte einfach realistisch sein und bei einem Einkommen unter den Top 15 Prozent in Deutschland der Vergleichsgruppe (zwei Erwachsene zwei Kinder im Haushalt) kann man eben nicht mehr jammern, dass die Beaoldung ja so niedrig sei und man sich doch ein Haus leisten können müsse. Hohe Hauspreise, Ungerechtigkeiten bei Erbschaften, ja. Aber diese Probleme können nicht über Besoldung ausgeglichen werden.

Dass man mit A15 bei zwei Kindern als Alleinverdiener selbst abzüglich PKV und ohne Kindergeld eben über 6 K liegt, kann ich bestätigen. Die weiteren Ausführungen ("... kann man eben nicht mehr jammern, dass die Besoldung ja so niedrig sei ...") gehen aber am Problem komplett vorbei. Ob das, was man verdient, betragsmäßig viel oder wenig ist, ist doch immer eine relative Frage. Daran ändert auch der Vergleich mit imaginären Durchschnittswerten und Rankings (deren Verlässlichkeit ich im Übrigen stark anzweifle) nichts. Der Punkt, um den es hier geht, ist doch der, dass die Bestimmung der Höhe der Beamtenbesoldung "historisch gewachsen" von der 4-K-Alleinverdiener-Familie ausgeht und außerdem von einer Amtsangemessenheit und einem Abstandsgebot. Wie schon gesagt, man kann das für die Zukunft gerne alles in Frage stellen, aber eben nicht für die Leute, die noch auf Basis genau dieser Konditionen in ein Beamtenverhältnis "auf Lebenszeit" berufen worden sind.

GeBeamter

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 157
Achja, weil es gefordert wurde: A15 +nix hier, also Netto "gerade mal" über 6K plus Kindergeld und ich habe nicht das Gefühl am Hungertuch zu nagen...


Also in der mir bekannten Besoldungstabelle komme ich mit A15 niemals auf 6k netto. 6k brutto je nach Erfahrungsstufe schon. Selbst wenn ich FZ2 hinzurechne und Mal annehme "+ nix" hieße, dass kein weiteres Einkommen vorliegt und damit das Ehegattensplitting enorme Vorteile bringt, komme ich mit dann drei PV Beiträgen nicht auf 6k netto in der Betrachtung. Nicht einmal in der höchsten Erfahrungsstufe.
Und da zeigt sich das Problem, das ich angesprochen habe. A15 und eine sehr gute Erfahrungsstufe sind in den meisten Behörden des Bundes erst nach 20 Jahren Dienst erreicht. Hier redet also wieder jemand als Blinder von der Farbe, sorry für das geflügelte Wort. Die Kreditbeispiele, die hier aufgezeigt werden, zeigen es ja. Eine Zins- und Tilgungslast von 3-4000€ pro Monat ist bei Netto 6-7k nicht zu stemmen, das wäre Wahnsinn. Denn beispielsweise die Elternbeitragsstelle für die Kita sieht den Kredit ja nicht. Die erhebt 400-800€ Beitrag pro Kind einfach abhängig vom finanziellen Zustand der Gemeinde und dem brutto des Beamten. Das bleibt am Ende für Kleidung und Essen kaum etwas übrig, provokant gesagt. Und daran kann leider keiner sparen.

Mit ist das zu doof aber du darfst ja gerne an jeder Stelle ein bisschen was weg oder dazurechnen wenn es dich glücklich macht. PKV rechne ich nicht mit ein, das ist zu individuell. Aber selbst damit wäre ich noch knapp über 6K ob du es dann glaubst oder nicht (Tipp, Steuerklasse 3, 70 Prozent Beihilfe...).

Wir haben ja nicht von einem Haushaltseinkommen von 6-7K gesprochen sondern von absolut aller mindestens 7K (mit PKV). Davon lässt sich dann schon was machen. Aber wie gesagt, jeder wie er mag, es muss sich auch keiner ein Haus kaufen. Aber man sollte einfach realistisch sein und bei einem Einkommen unter den Top 15 Prozent in Deutschland der Vergleichsgruppe (zwei Erwachsene zwei Kinder im Haushalt) kann man eben nicht mehr jammern, dass die Beaoldung ja so niedrig sei und man sich doch ein Haus leisten können müsse. Hohe Hauspreise, Ungerechtigkeiten bei Erbschaften, ja. Aber diese Probleme können nicht über Besoldung ausgeglichen werden.

Wie kann man denn bitte als Staatsdiener sein Netto mit STK III berechnen? Ich hoffe bei jemandem im höheren Dienst ist doch so viel Verständnis vom Steuerrecht vorhanden, dass man weiß, dass das nur eine monatliche Besserstellung bedeutet und zum Stichtag über eine Pflichterklärung wieder glattgezogen wird. In der Konstellation III/V dann häufig über eine Steuernachzahlung.

Zudem wird hier angenommen das genannte Beispiel wäre A13/A10 in Vollzeit. In den meisten Fällen ist das doch gar nicht möglich, Stichwort Kinderbetreuung. Selbst mit Kita-Platz ist das heute so volatil, dass zwei Vollzeiterwerbe kaum zeitlich schon möglich sind. Zudem macht sich bei 82 Wochenstunden Arbeitszeit der Haushalt etc auch nicht von alleine. Es wird also wohl einer in der Konstellation auf Teilzeit wechseln müssen, mit den entsprechenden Einbußen.

Und bitte, wenn ich hier höre Haus ist fast abbezahlt: das ist was ich meine. Bitte in die Situation der anderen hineinversetzen und versuchen sie zu verstehen. Haus abbezahlt heißt, vor 20 Jahren investiert - ja zu hohen Zinsen. In den letzten Jahren sind die Preise gegenüber damals für vergleichbare Immobilien aber fast überall massiv gestiegen. Zudem haben wir in den letzten beiden Jahren wieder Baumzinsen um 4% - bei weiter in vielen Regionen steigenden Immobilienpreisen. Es ist für viele, auch in Doppel-hDienst Konstellationen einfach nicht mehr leistbar. Und wie die Vorredner schon schrieben: damit fällt der Lebensstandard mindestens hinter einen gD Alleinverdiener der 1980er Jahre zurück.

HochlebederVorgang

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 326
Da Sie sich ja mit der Steuerklasse 3 steinreich rechnen als Alleinverdiener, legen Sie hoffentlich auch jeden Monat mind. 1000 Euro beiseite, damit ihre Frau, für die Sie sich hoffentlich verantwortlich fühlen, nicht in Altersarmut fällt.

Ach ne, Sie haben ja die Immobilie. Für die Sie in 30 Jahren auch nochmal 700K Zinsen bezahlt haben.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,758

Zu der Diskussion um A13/A10 und Haus. Ich hab überlegt was zu schreiben aber wollte es dann doch nicht. Jetzt aber doch, damit das klar ist. Bei Vollzeit reden wir ja von absolut mindestens 7K netto, mit nur ein paar Jahren Berufserfahrung bzw. je nach SteuerklassenTendenz stark Richtung (und über) 8K. Mit Steuerklasse IiI/V kommt man in Srude 8 auf 8700. Dazu dann Kindergeld.  Damit ist man dann unter den absolut einkommenstärksten Haushalten und kann sich eigentlich nicht beschweren. Hat man nicht geerbt ist es vielleicht trotzdem so, dass andere sich leichter tun mit dem Hauskauf aber das ist ein Gerechtigkeitsproblem nicht bei der Besoldung sondern im Erbrecht. Ansonsten finde ich es tatsächlich angebracht darauf hinzuweisen, dass frühere Generationen sich für einen Hauskauf erheblich eingeschränkt haben. Das ist mit einem Haushaltseinkommen von über 8K pro Monat nicht mal nötig.


Stufe 8? Da ist man nach 2X Jahren.

Stufe 4 dürfte deutlich realistischer sein. Und da sind wir nach Abzug der PKV irgendwo bei 7000€ Netto. Das ist ganz nett, aber nichts besonderes.

Alexander79

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 378
Zudem wird hier angenommen das genannte Beispiel wäre A13/A10 in Vollzeit. In den meisten Fällen ist das doch gar nicht möglich, Stichwort Kinderbetreuung. Selbst mit Kita-Platz ist das heute so volatil, dass zwei Vollzeiterwerbe kaum zeitlich schon möglich sind. Zudem macht sich bei 82 Wochenstunden Arbeitszeit der Haushalt etc auch nicht von alleine. Es wird also wohl einer in der Konstellation auf Teilzeit wechseln müssen, mit den entsprechenden Einbußen.
Also sorry, jetzt mach mal halblang.
Bei A13/A10 (50%) bewegen wir uns Netto nach Abzug der PKV + KiGe bei etwa 6200-6300 Netto.
Damit kannst du ohne Probleme ein Kredit aufnehmen mit 600K.
Und sorry, wer mit A13/A10 nicht vorher geschafft hat in 10 Jahren min. 200.000€ zu sparen, der lässt das mit dem Hausbau/kauf am Besten gleich bleiben.

Ja, man kann sehr trefflich drüber streiten ob wir genug Geld bekommen.
Aber sich mit A13/A10 hinzustellen und so tun als ob man am Hungertuch nagt ist schon mehr als peinlich.

Bundesjogi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 45

Zu der Diskussion um A13/A10 und Haus. Ich hab überlegt was zu schreiben aber wollte es dann doch nicht. Jetzt aber doch, damit das klar ist. Bei Vollzeit reden wir ja von absolut mindestens 7K netto, mit nur ein paar Jahren Berufserfahrung bzw. je nach SteuerklassenTendenz stark Richtung (und über) 8K. Mit Steuerklasse IiI/V kommt man in Srude 8 auf 8700. Dazu dann Kindergeld.  Damit ist man dann unter den absolut einkommenstärksten Haushalten und kann sich eigentlich nicht beschweren. Hat man nicht geerbt ist es vielleicht trotzdem so, dass andere sich leichter tun mit dem Hauskauf aber das ist ein Gerechtigkeitsproblem nicht bei der Besoldung sondern im Erbrecht. Ansonsten finde ich es tatsächlich angebracht darauf hinzuweisen, dass frühere Generationen sich für einen Hauskauf erheblich eingeschränkt haben. Das ist mit einem Haushaltseinkommen von über 8K pro Monat nicht mal nötig.


Stufe 8? Da ist man nach 2X Jahren.

Stufe 4 dürfte deutlich realistischer sein. Und da sind wir nach Abzug der PKV irgendwo bei 7000€ Netto. Das ist ganz nett, aber nichts besonderes.

Also Stufe 4 A13 Familienzulage Stufe 3 sind 5200 in Steuerklasse III. A10 Stufe 4 Steuerklasse V sind 2740. Dazu kommt dann 500 Euro Kindergeld. Ich glaube, da ist irgendwo ein Rechenfehler oder eine wirklich schlecht vereinbarte Versicherung wenn die 1400 Euro für vier Personen kostet (mit Beihilfe).