Autor Thema: Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation  (Read 30914 times)

PolareuD

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Ach ja, für den mittleren Einkommensbereich gibt es in München mietpreisgebundene Wohnungen nach dem München-Modell. Die Mietpreise fangen bei ca. 12 €/qm kalt an. Die Einkommensgrenze für einen 4 Personenhaushalt liegt hier bei 116.300 € Brutto.  ;)

https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:a9494c83-48a4-4cf1-a3d6-6f5d6f05e676/LHM_Einkommensgrenze_Muenchen_Modell.pdf

D.h. selbst mit einer B3 (Alleinverdiener) hätte man danach ggf. noch Anspruch auf eine mietpreisgebundene Wohnung in München.  ;)

HochlebederVorgang

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Die Einkommensgrenze sagt alles.

Vor einigen Jahren sagte mir übrigens mal ein Bekannter: "Wer in München weniger als 120.000 Euro im Jahr verdient, ist arm."

PolareuD

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Kann ich bestätigen. Mit einer A12 ist das ein Leben ungefähr auf Höhe der Mindestalimentation.  Also alle Beamten mit einer A-Besoldung in eine Sozialbauwohnung verfrachten, zumindest in München und Umgebung. :o

Rentenonkel

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Gern geschehen, HochlebederVorgang. Für mich hat sich hier eine ganz neue Welt erschlossen - und da sie an Fakten belegt ist, wird sich zeigen müssen, was daraus folgen wird.

Ich wünschte, ich könnte erahnen, worauf Du hinaus willst.

Das Ganze erinnert mich etwas an eine Daily Soap, die am Ende der laufenden Folge immer extrem viel Spannung aufbaut, damit man auch am nächsten Tag noch reinschaut.

Ich tappe jedenfalls komplett im Dunkeln und weiß ehrlicherweise noch nicht, welche neue Welt Du erschlossen hast und auch nicht, ob es eher dunkle Wolken sind oder strahlender Sonnenschein, die die neue Welt dominieren.

Rollo83

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Kann ich bestätigen. Mit einer A12 ist das ein Leben ungefähr auf Höhe der Mindestalimentation.  Also alle Beamten mit einer A-Besoldung in eine Sozialbauwohnung verfrachten, zumindest in München und Umgebung. :o

Das ist schon echt krank, kann man nicht anders sagen.
In zB Sachsen auf dem Land ist man wahrscheinlich mit einer A12 Besoldung durchaus „reich“.

PolareuD

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Kann ich bestätigen. Mit einer A12 ist das ein Leben ungefähr auf Höhe der Mindestalimentation.  Also alle Beamten mit einer A-Besoldung in eine Sozialbauwohnung verfrachten, zumindest in München und Umgebung. :o

Das ist schon echt krank, kann man nicht anders sagen.
In zB Sachsen auf dem Land ist man wahrscheinlich mit einer A12 Besoldung durchaus „reich“.

Dem kann ich nur zustimmen und auch wieder bestätigen. Im meiner letzten Verwendung habe wir in einer infrastrukturell schwachen Region (Mietenstufe 1) gelebt. Allein hieraus ergaben sich 1.000 € mehr an frei verfügbaren Einkommen, da die Mieten viel günstiger sind und zu dem keine Kinderbetreuungskosten (RLP) angefallen sind.

GeBeamter

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Kann ich bestätigen. Mit einer A12 ist das ein Leben ungefähr auf Höhe der Mindestalimentation.  Also alle Beamten mit einer A-Besoldung in eine Sozialbauwohnung verfrachten, zumindest in München und Umgebung. :o

Das ist schon echt krank, kann man nicht anders sagen.
In zB Sachsen auf dem Land ist man wahrscheinlich mit einer A12 Besoldung durchaus „reich“.

Das ist ja das, was ich hier mittendrin mal geschrieben habe und dafür von einigen die übliche "bei mir reicht's auch mit A8"-Ansage bekommen habe. Die Unterschiede in der netto Besoldung zwischen mD und hD sehen auf dem Papier enorm aus, sind sie dann je nach Lebenssituation nicht. Während ich mich darüber beschwere, dass vom hD Sold kaum etwas übrig bleibt nach Abzug der Fixkosten, geht meine mD Kollegin abends Supermarktregale einräumen, um selbst zu zweit über die Runden zu kommen. Ich finde das beschämend. Zumal so ein "Zubrot" dann noch vom Gutwill des Dienstherrn abhängt, der da einen Genehmigungsvorbehalt hat. Wenn ich das sehe ist mein Reden tatsächlich Beschwerde auf hohem Niveau. Aber macht es gegenüber dem Dienstherren es dann unzulässig, dennoch auch die Situation im hD zu beklagen?

PolareuD

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Gern geschehen, HochlebederVorgang. Für mich hat sich hier eine ganz neue Welt erschlossen - und da sie an Fakten belegt ist, wird sich zeigen müssen, was daraus folgen wird.

Ich wünschte, ich könnte erahnen, worauf Du hinaus willst.

Das Ganze erinnert mich etwas an eine Daily Soap, die am Ende der laufenden Folge immer extrem viel Spannung aufbaut, damit man auch am nächsten Tag noch reinschaut.

Ich tappe jedenfalls komplett im Dunkeln und weiß ehrlicherweise noch nicht, welche neue Welt Du erschlossen hast und auch nicht, ob es eher dunkle Wolken sind oder strahlender Sonnenschein, die die neue Welt dominieren.

Auch wenn ich nicht für Swen sschreiben kann oder auch will, hoffe ich mal, dass es um die Ausformung der 2. Prüfstufe der Prüfsystematik des BVerfG geht. Genau diese ist bis dato noch nicht hinreichend beleuchtet worden, was aber m.M.n. notwendig ist, um von der Mindestalimentation den Übergang zur Amtsangemessenen Alimentation zu schaffen. Das VG Hamburg hat ja diesbezüglich auch schon im Rahmen einiger Vorlagebeschlüsse einen Ansatz geliefert.

BVerfGBeliever

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Laut seines "Teasers" soll es ja um eine empirische Betrachtung der Entwicklung der Bundesbesoldung seit den 1980er Jahren sowie daraus resultierende Implikationen für eine (heutige) amtsangemessene Besoldung gehen.

Ich bin ebenfalls sehr gespannt..  :)

SwenTanortsch

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... ein wenig Geduld muss man noch haben, da Eigentumsrechte auf dem Beitrag bzw. den Beiträgen lasten. Und da dem so ist, kann zuvor darüber nichts gesagt werden. Dem Thema werden neue empirische Facetten hinzugefügt, die es - sicherlich auch gerichtlich - zu interpretieren gilt, wobei ihre jeweilige Aussagekraft, davon gehe ich aus, erheblich sein wird. Das wird übrigens nicht die zweite Prüfungsstufe betreffen, sondern unmittelbar die erste. Entsprechend werden mit Blick auf die Gerichtsbarkeit hilfsweise Anmerkungen geliefert, die es dann ggf. zu diskutieren gilt. Was daraus folgt, wird sich im Diskurs ergeben (schätze ich).

clarion

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Was machen in München Menschen, die in nicht üppig entlohnt Berufen arbeiten, z.B. die Friseure, Supermarktmitarbeiter, Krankenschwestern? Stocken die alle auf? München hat m.E. weniger ein Besoldungs- sondern ein Wohnungsmarktproblem, ähnlich wir Hamburg und einige andere Großstädte.

PolareuD

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Was machen in München Menschen, die in nicht üppig entlohnt Berufen arbeiten, z.B. die Friseure, Supermarktmitarbeiter, Krankenschwestern? Stocken die alle auf? München hat m.E. weniger ein Besoldungs- sondern ein Wohnungsmarktproblem, ähnlich wir Hamburg und einige andere Großstädte.

Entweder man hatte das Glück und hat eine der raren bezahlbaren Wohnungen ergattert und bewegt dort die nächsten 50 Jahre nicht mehr raus, oder man ist Bezieher von Sozialtransferleistungen. Ggf. beides gleichzeitig.

MoinMoin

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Was machen in München Menschen, die in nicht üppig entlohnt Berufen arbeiten, z.B. die Friseure, Supermarktmitarbeiter, Krankenschwestern? Stocken die alle auf? München hat m.E. weniger ein Besoldungs- sondern ein Wohnungsmarktproblem, ähnlich wir Hamburg und einige andere Großstädte.
Das hatte ich mich schon vor 35 Jahren gefragt, als ich beinahe der Liebe wegen nach München zum weiterstudieren bewegt hätte. Meine Frau und ich haben uns dann für eine günstigere Großstadt entschieden.

PolareuD

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Man muss aber auch sagen, dass in München und Umgebung die Firmen, nach meiner Erfahrung, sehr häufig deutlich übertariflich bezahlen, weil ansonsten nicht eine Bewerbung auf ausgeschrieben Stellen eintrudelt. Im Endeffekt verdient man auch in den unteren Einkommensgruppen in München deutlich mehr als in anderen Regionen. Nur heisst das nicht, dass man dadurch fein raus ist. Im Endeffekt ist man immer noch „arm“, so wie es HochlebenderVorgang bezeichnet hat.

Was ich so mitbekommen habe, verdient man als gelernte(r) MFA in Vollzeit in München genauso viel, wie ein A10/1 beim Bund. Für beide gilt aber: „Zum sterben zu viel, zum Leben zu wenig“.

HochlebederVorgang

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Ich weiß nicht, ob wir uns hier über München streiten müssen. Das BVerfG hat hinsichtlich der Wohnkosten auf das 95%-Perzentil abgestellt. Wenn jeder Beamte die Besoldung erhalten würde, die ihm unter Beachtung des Mindestabstandsgebots sowie des internen Abstandsgebots zustehen würde, dann darf sich jeder selbst überlegen, welchen Anteil er jeden Monat für das Thema Wohnen ausgeben möchte.

Wenn nun der Dienstherr feststellt, dass es in Städten wie München, Hamburg, Berlin etc. schwierig wird, dann kann dem durch Zahlung von Ortszuschlägen oder Bildung von Außenstellen etc. begegnet werden.