Autor Thema: Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation  (Read 30255 times)

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,758
Antw:Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
« Antwort #120 am: 21.05.2025 08:19 »
...
Wir haben eine Bekannte (nennen wir sie Petra) die ebenfalls 3 Kinder hat, verheiratet ist und auch in der Mietstufe 4 lebt. Die nette Dame ist Arbeitsuchend und das schon ihr leben lang.
...

Ich persönlich finde solche "Petra"-Vergleiche wenig hilfreich. Nicht zuletzt impliziert der letzte Satz subtil einen langjährigen Bürgergeldbezug, was jedoch nicht zwingend der Fall sein muss, wenn der Ehemann ausreichend verdient oder Vermögen vorhanden ist. Ich kannte mal einen "Peter", ledig, in Teilzeit Lagerist/Wareneingangskontrolle. Trotzdem gab es ein Haus und einen neuen Porsche.

Soll Dein Anliegen überhaupt nicht schmälern, aber solche anekdotischen Vergleiche bringen nichts.

Wenn Petra die Frau eines Vorstandes wäre, würde es den ganzen Post ins ad absurdum führen. Man kann also von Hartz4 ausgehen.

Es wird sich in diesem Land dank der SPD nichts ändern und Arbeit lohnt sich für die Unterschicht mit Kindern einfach nicht. Wer ist so bescheuert und arbeitet für 2-300€ ca. 170h/Monat und verzichtet noch auf die ganzen Vergünstigungen? In unserem Freibad z.B. bekommen Hartzis die Jahreskarte für den halben Preis, warum bitte?

Bruce Springsteen

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 158
Antw:Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
« Antwort #121 am: 21.05.2025 08:21 »
Weil Kultur jedem zur Verfügung steht. Unabhängig davon sind Vergleiche an sich mumpitz! Ändert eure Situation und zeigt nicht auf Andere. Ihr könnt eure Segeln setzen, den Wind bestimmt ihr nicht..

Warzenharry

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 439
Antw:Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
« Antwort #122 am: 21.05.2025 08:29 »
Wie sollen wir denn unsere Situation ändern? Wenn sich alle Beamten nun höher qualifizeiren um "ihre Situation" zu ändern, wer führt dann die Arbeiten in den Besoldungsgruppen A4-A6, oder A7-A9mZ, A9-A11 usw aus?

Der Staat benötigt ja auch diese Beamten um handlungsfähig zu bleiben. Es ist liegt halt an der Besoldung an sich, dass dieser Missstand so steht wie er steht. Wie, außer mit dem Finger auf Andere zu zeigen soll denn einer der o.g. seinem Dienstherren klar machen, dass irgendwas nicht stimmt, außer zu sagen: "Hey wieso hat meine Familie weniger, genausoviel oder nur bedingt mehr als eine BG Familie?"

NelsonMuntz

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,172
Antw:Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
« Antwort #123 am: 21.05.2025 08:32 »
Persönlicher Angriff? Das war eine Anekdote.
-
Aber wieder mal zeigst du, was für ein Mensch du bist. <- Naja, das war schon nicht nett ;)

Ich wollte nur darauf hinaus, dass Anekdoten als Vergleichsmaßstab in der Regel ungeeignet sind. Wir wissen doch gar nix über Petras finanzielle Situation, auch nicht, was das überhaupt für ein Haus ist, und warum das Jobcenter hier auf die Idee kommt, dieses zu finanzieren.

War weder gegen Dich noch Dein Anliegen gerichtet!

@Bastel: Arbeit lohnt sich für die Unterschicht mit Kindern einfach nicht. - Da ist durchaus etwas dran und das trifft eben sowohl Angestellte als auch Beamte. Der "Vorteil" einer Kindervollversorgung im Bürgergeld schmilzt nach oben viel zu schnell ab.

Bruce Springsteen

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 158
Antw:Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
« Antwort #124 am: 21.05.2025 08:39 »
Wie sollen wir denn unsere Situation ändern?
Aufstieg, Ausstieg, Nebenjob.. keiner zwingt dich zu deinem Leben. Auch nicht zu Kindern.

Wenn sich alle Beamten nun höher qualifizieren um "ihre Situation" zu ändern, wer führt dann die Arbeiten in den Besoldungsgruppen A4-A6, oder A7-A9mZ, A9-A11 usw aus?
Mach doch nicht die Probleme deines Dienstherren zu deinen Problemen.. der interessiert sich auch nicht für deine Probleme.
Der Staat benötigt ja auch diese Beamten um handlungsfähig zu bleiben. Es ist liegt halt an der Besoldung an sich, dass dieser Missstand so steht wie er steht. Wie, außer mit dem Finger auf Andere zu zeigen soll denn einer der o.g. seinem Dienstherren klar machen, dass irgendwas nicht stimmt, außer zu sagen: "Hey wieso hat meine Familie weniger, genauso viel oder nur bedingt mehr als eine BG Familie?"
Sei mir nicht böse, aber A6-A8 biste Schreibkraft/Unterstützer, nicht mehr, nicht weniger im gesamten System. Der Dienstherr weiß auch ohne zweifelhafte "Vergleiche" bescheid, was so Stand der Dinge an der Basis ist. Solange es aber durch Menschen ausgefüllt wird, die sich dem ergeben, wird sich nie was ändern.
Jeder ist sich selbst der nächste.... ob Peter da seinen Porsche ausfährt oder Petra da in den Benz-Baracken dieser Republik weilt, ist für dich nicht entscheidend.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,424
Antw:Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
« Antwort #125 am: 21.05.2025 08:42 »
? In unserem Freibad z.B. bekommen Hartzis die Jahreskarte für den halben Preis, warum bitte?
Und genau das ist für mich der Skandal!
Warum bekommen diese Menschen diese Vergünstigung und andere arme Menschen nicht?
Halber Preis für alle Wohngeldberechtigte wäre noch in Ordnung.


Lichtstifter

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 161
Antw:Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
« Antwort #126 am: 21.05.2025 08:48 »
Möchte als A8er mit drei leiblichen Kindern auch meine Anekdote anbringen.

Meine Ex-Frau bekommt für unsere Kinder den Mindestunterhalt von 3x 426,50 Euro. Hinzu kommt 3x Kindergeld. Sie ist derzeit auch arbeitssuchend und damit BG-berechtigt. Sie bekommt derzeit insgesamt 650 Euro Bürgergeld  und findet keine Stelle, ohne, dass die Betreuung der Kinder drunter leiden würde.

Mit diesem Unterhalt, dem Kindergeld und ihrem BG werden alle laufenden Kosten gedeckt.

Viele Arbeitgeber wollen nur Minijobber, um die Pflichtbeiträge zu den Versicherungen zu sparen. Würde sie den Höchstsatz an Stunden im Minijob leisten, dürfte sie 192 Euro davon behalten. Damit in Verbindung steht, jeden Monat aufs Neue Papierkram deswegen auszufüllen.

Mit der neuen Regierung wird sie dann wohl bald in einer ausbeuterischen Tätigkeit hinein gezwungen werden.

Wegen der Petra. Ich kenne die genauen Hintergründe nicht. Es gibt Fälle, bei der der Verbleib in einem Haus (günstiger Kredit) für das Amt günstiger ist, als jemanden mit einem dann bestehenden Mietverhältnis die teure Miete zu zahlen.


Vom meinem Besolder erwarte die Umsetzung der im Karlsruher Urteil aufgeführten Bedingungen, ohne in die Trickkiste zu greifen und eine ordentliche Entschädigung für die letzten 5 Jahre Warten. Meinen Teil des gegenseitigen Verhältnisses leiste ich ja auch anstandslos.

Realistisch hin oder her.

 

Warzenharry

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 439
Antw:Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
« Antwort #127 am: 21.05.2025 08:56 »
Wie sollen wir denn unsere Situation ändern?
Aufstieg, Ausstieg, Nebenjob.. keiner zwingt dich zu deinem Leben. Auch nicht zu Kindern.

Wenn sich alle Beamten nun höher qualifizieren um "ihre Situation" zu ändern, wer führt dann die Arbeiten in den Besoldungsgruppen A4-A6, oder A7-A9mZ, A9-A11 usw aus?
Mach doch nicht die Probleme deines Dienstherren zu deinen Problemen.. der interessiert sich auch nicht für deine Probleme.
Der Staat benötigt ja auch diese Beamten um handlungsfähig zu bleiben. Es ist liegt halt an der Besoldung an sich, dass dieser Missstand so steht wie er steht. Wie, außer mit dem Finger auf Andere zu zeigen soll denn einer der o.g. seinem Dienstherren klar machen, dass irgendwas nicht stimmt, außer zu sagen: "Hey wieso hat meine Familie weniger, genauso viel oder nur bedingt mehr als eine BG Familie?"
Sei mir nicht böse, aber A6-A8 biste Schreibkraft/Unterstützer, nicht mehr, nicht weniger im gesamten System. Der Dienstherr weiß auch ohne zweifelhafte "Vergleiche" bescheid, was so Stand der Dinge an der Basis ist. Solange es aber durch Menschen ausgefüllt wird, die sich dem ergeben, wird sich nie was ändern.
Jeder ist sich selbst der nächste.... ob Peter da seinen Porsche ausfährt oder Petra da in den Benz-Baracken dieser Republik weilt, ist für dich nicht entscheidend.

Sorry aber deine Argumentation hinkt gewaltig. Mit A6 - A8 bist du Polizist, Justizvollzugsbeamter, Berufsfeuerwehrmann, Finanzbeamter, Soldat in der Feldwebellaufbahn, Beamter im Standes,- oder Ordnungs,- Tief/Hochbauamt oder beim BAMF, die Liste könnte man noch ausweiten. Das sind erhaltungspflichtige Funktionen des Staates, die wird man nicht durch die Flucht der jetzigen Beamten einfach los.

Es mag ja sein, das du diese Funktionen als entbehrlich siehst aber sie sind es nicht. Das würden SEHR SEHR viele Mensche alsbald merken.

Ich stimme dir aber in einem Punkt zu. "Jeder ist sich selbst der nächste" oder zumindes der eigenen Familie.
Genau deshalb ist es mir egal, ob ich mit dem Finger auf eine unfaire Situation bzgl. der BG Empfänger zeigen muss.

Niemand hier sagt, "die bekommen zu viel" wir nutzen es nur um aufzuzeigen, dass wir zu wenig bekommen. Punkt.

waynetology

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 90
Antw:Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
« Antwort #128 am: 21.05.2025 09:00 »
Keiner hat gesagt, dass Petra Eigentümerin des Hauses ist. Sie lebt zur Miete, was man auch rauslesen konnte.

@Nelson, du bist immer so passivaggressiv, da muss man sich nicht wundern wenn jemand dir so Antwortet. Sorry nicht sorry

Wieso wird eigentlich jeder Thread mit offtopic gedöns zugemüllt und keiner der Moderator tut etwas dagegen?

Wieso sagt man eigentlich seine Erwartungen, mit einer kurzen Erklärung, weshalb diese so ist und bekommt dann solche Fragen gestellt? Wieso äußern sich linkezecken wie Bruce direkt so?

Bruce Springsteen

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 158
Antw:Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
« Antwort #129 am: 21.05.2025 09:12 »
Dass du mit A6-A8 die Funktionen ausfüllst, bezweifelt niemand. Trotzdem sind sie nicht "tragend". Die könnte man auch hochstufen oder entsprechend besser einstellen. Bspw. Nordrhein-Westfalen. Das jene im m.D zum System dazugehören, steht außer Frage. Trotzdem muss jener dort wissen, dass er durch seinen Dienst dort kein reicher Mensch im finanziellen Sinne wird.

Wenn du "wenig bekommst", was dein gutes Recht ist anzumerken, dann wird es aber nichts bringen, es nur anzumerken. Ändere es an Dir anstatt auf andere zu zeigen.

Bruce Springsteen

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 158
Antw:Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
« Antwort #130 am: 21.05.2025 09:13 »
Wieso äußern sich linkezecken wie Bruce direkt so?
Nennt sich Forum...

waynetology

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 90
Antw:Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
« Antwort #131 am: 21.05.2025 09:29 »
Wieso äußern sich linkezecken wie Bruce direkt so?
Nennt sich Forum...

Nur hast du das Grundsätzliche nicht verstanden. Dass hier ist kein politisches Tauziehen.

Wie bereits geschrieben wurde, zeigt hier keiner auf jemanden, der zu viel bekommt, sondern ich habe an meiner Person aufgezeigt, dass ich zu wenig erhalte.
Es ist anmaßend zu sagen, dass ich etwas an meiner Situation ändern soll, ohne genauere Hintergründe zu kennen. Vielleicht lässt meine Bildung es gar nicht zu? Es könnte so viele Gründe geben dafür.
Es kann auch nicht sein, dass ich noch geringfügig arbeiten gehen muss um das Geld zu haben, was mir nach aktueller Rechtsprechung zustehen würde.

Und nochmal, ich habe es angemerkt, um meine Erwartungen zu untermauern. Die, wie du ja gelesen hast (verstanden offensichtlich nicht), gar keine genaue Anzahl aufzeigt, lediglich soviel, dass es reicht.

Weshalb bleibe ich? Das Thema kommt ja auch oft auf: Ist ganz einfach, im Alter lohnt es sich Beamter gewesen zu sein. Wenn Petra's Kinder aus dem Haus sind, erhält sie weiterhin Bürgergeld, da ihre Rente nicht ausreichen wird. Dann komme ich jedoch mit einer Pension gut weg.

Bruce Springsteen

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 158
Antw:Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
« Antwort #132 am: 21.05.2025 09:37 »
Ich wüsste nicht, wo ich hier politisches mit reinbringe. Gerne darfst du es mir aufzeigen.

Dein Vergleich ist mumpitz, absoluter Schwachsinn, gelinde gesagt. Er zeigt nichts sachliches auf. Irgendwas einfach in den Raum geworfen, ohne Sinn und Verstand.
Dass es "Ungleichheiten" gibt, bestreitet niemand. Jeder fühlt sich "gefühlt" immer ungerecht behandelt. Wenn du unzufrieden bist, steht es Dir frei, diesen Umstand zu ändern. Werde von mir aus selbst zur Petra.

Du sagst es doch selbst: du bleibst Beamter wegen der Pension. Die fehlt ebenfalls in deinem wirrem Vergleich..

Warzenharry

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 439
Antw:Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
« Antwort #133 am: 21.05.2025 09:50 »
Dass du mit A6-A8 die Funktionen ausfüllst, bezweifelt niemand. Trotzdem sind sie nicht "tragend". Die könnte man auch hochstufen oder entsprechend besser einstellen. Bspw. Nordrhein-Westfalen. Das jene im m.D zum System dazugehören, steht außer Frage. Trotzdem muss jener dort wissen, dass er durch seinen Dienst dort kein reicher Mensch im finanziellen Sinne wird.

Wenn du "wenig bekommst", was dein gutes Recht ist anzumerken, dann wird es aber nichts bringen, es nur anzumerken. Ändere es an Dir anstatt auf andere zu zeigen.

Du möchtest es nicht verstehen.

Ich versuche es zu ändern, indem ich meinem Dienstherren aufzeige, dass es nicht angehen kann, die Besoldung verfassungswidrig ist.
Nichts anderes ist der Fall. Den Brückenschlag zu den BG-Empfängern muss ich sogar machen, da die BG Empfänger per BVerfG jene sind, die das Existensminimus bekommen. Da das GG oder die Gerichtliches Bewertung zur SOLL-Besoldung von Beamten eben vorsieht, dass der Beamte zur Versorgung seiner in der nidrigsten Besoldungsgruppe 15% mehr "haben muss" als eine vergleichbare Familie die das Existensminimum (BG) erhält, ist es folglich logisch, dass man mit dem Finger auf die BG Empfänger zeigt. Nochmal nicht um zu sagen es wäre zu viel, sondern um die Verfassungswidrigkeit aufzuzeigen.

Die Aussage, A6-A9 seien nicht Tragend zeigt, dass du keine Ahnung hast. Sorry aber genau der mD und der gD bilden das Rückrat staatlicher Handlungsfähigkeit in allen Bereichen.

Und nochmal: Ich ändere es nicht an mir, sonder ich verlange die Einhaltung geltenden Rechts.
Dann hätten wir die Diskussion nicht.

Bruce Springsteen

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 158
Antw:Erwartungshaltung Urteil zur amtsangemessenen Alimentation
« Antwort #134 am: 21.05.2025 09:59 »
Du brauchst auch nichts zu diskutieren. Du kannst gerne weiter wettern und -zurecht- die Einhaltung geltenden Rechts verlangen. Das wollen wir alle.
Wenn du dich nicht verändern willst, dann bleib so, ganz einfach. Deine "Änderung" (..indem ich meinem Dienstherren aufzeige, dass es nicht angehen kann, die Besoldung verfassungswidrig ist) wird verpuffen. Glücklicher wird es dich nicht machen..