Autor Thema: Jahressonderzahlung im 2. Jahr Elternzeit?  (Read 1034 times)

MM1994

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Jahressonderzahlung im 2. Jahr Elternzeit?
« am: 01.05.2025 23:59 »
Hallo,

ich bin leider aus den vorherigen Beiträgen nicht so schlau geworden…

Meine Tochter ist im Februar 2024 geboren und ich habe (aufgrund der Betreuungssituation) Elternzeit beantragt bis Februar 2026.
Mir wurde damals von einer relativ neuen Kraft im Personalamt zugesichert, dass sich an den Jahressonderzahlungen nichts ändert und die trotzdem gezahlt werden.
Aber im Jahr 2025 besteht doch kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung, da in keinem Monat Anspruch auf Entgelt besteht, oder?

Vielen Dank im Voraus. :)

SozPädBW

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Antw:Jahressonderzahlung im 2. Jahr Elternzeit?
« Antwort #1 am: 02.05.2025 07:46 »
Genau.

Saggse

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Antw:Jahressonderzahlung im 2. Jahr Elternzeit?
« Antwort #2 am: 02.05.2025 13:03 »
Wäre es da nicht sinnvoll, die Elternzeit im zweiten Jahr einfach für einen Tag oder ein Wochenende zu unterbrechen?

Umlauf

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Antw:Jahressonderzahlung im 2. Jahr Elternzeit?
« Antwort #3 am: 02.05.2025 13:30 »
Wäre es da nicht sinnvoll, die Elternzeit im zweiten Jahr einfach für einen Tag oder ein Wochenende zu unterbrechen?

Und was soll das gemäß §20 TVöD bringen?

Saggse

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Antw:Jahressonderzahlung im 2. Jahr Elternzeit?
« Antwort #4 am: 02.05.2025 13:39 »
Und was soll das gemäß §20 TVöD bringen?
Man möge mich korrigieren, wenn ich mich irre, aber dann bestünde in diesem Monat doch ein Entgeltanspruch - halt eben in Hohe von 1/30 oder bei mehreren Tagen auch etwas mehr, was wiederum einen Anspruch auf Elterngeld begründen würde.

Die Frage ist sebstverständlich im konkreten Fall nicht mehr von Relevanz, da eine Änderung der Elternzeit nicht mehr (bzw. allenfalls noch im kaum darstellbaren Einvernehmen) möglich ist, aber wenn es von Anfang an geplant wäre, würde mich ein echter, stichhaltiger Hinderungsgrund tatsächlich interessieren. (Dass es einen solchen gibt, würde ich sogar selbst vermuten, da man sonst sicherlich von Fällen gehört hätte, wo das jemand so gemacht hat...)

Umlauf

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Antw:Jahressonderzahlung im 2. Jahr Elternzeit?
« Antwort #5 am: 02.05.2025 14:31 »
Und was soll das gemäß §20 TVöD bringen?
Man möge mich korrigieren, wenn ich mich irre, aber dann bestünde in diesem Monat doch ein Entgeltanspruch - halt eben in Hohe von 1/30 oder bei mehreren Tagen auch etwas mehr, was wiederum einen Anspruch auf Elterngeld begründen würde.

Hier meist du die anteilige Jahressonderzahlung.

Generell kann man während des Elterngeldbezuges bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Es findet zwar eine gewisse Anrechnung statt, aber das Elterngeld fließt. Dann hat man auch anteiligen Anspruch auf die JSZ.

Aber ich gehe davon aus, dass die Elternzeit ohne Arbeit auch bewusst gewählt wird, mitunter auch gewissermaßen unfreiwillig. Ob sich ein AG auf kurzzeitige gestückelte Spielereien einlassen würde, um einen Anteil der JSZ zu retten, würde ich bezweifeln. Immerhin stellt jede zeitliche Änderung auch eine Änderung des Arbeitsvertrags dar. Außerdem wird er dann wahrscheinlich keine befristete Elternzeitvertretung begründen können. Von der Arbeitsplanung gar nicht zu sprechen.
Dazu kommt noch die Anrechnung aufs Elterngeld.


cyrix42

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Antw:Jahressonderzahlung im 2. Jahr Elternzeit?
« Antwort #6 am: 02.05.2025 20:25 »
Wäre es da nicht sinnvoll, die Elternzeit im zweiten Jahr einfach für einen Tag oder ein Wochenende zu unterbrechen?

Das würde dann zu einer Zahlung der JSZ in Höhe von 1/12 des "normalen" Betrags führen, weil für 11 der 12 Monate kein Anspruch auf Entgelt vorliegen würde. Das Unterbleiben dieser Kürzung für Monate in Elternzeit ist beschränkt auf die Zeit bis zum Ende des Jahres, in welchem das Kind geboren wurde.

Ob sich dieser Aufwand für knapp über 7% eines Brutto-Monatslohns lohnt?