Und was soll das gemäß §20 TVöD bringen?
Man möge mich korrigieren, wenn ich mich irre, aber dann bestünde in diesem Monat doch ein Entgeltanspruch - halt eben in Hohe von 1/30 oder bei mehreren Tagen auch etwas mehr, was wiederum einen Anspruch auf Elterngeld begründen würde.
Hier meist du die anteilige Jahressonderzahlung.
Generell kann man während des Eltern
geldbezuges bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Es findet zwar eine gewisse Anrechnung statt, aber das Elterngeld fließt. Dann hat man auch anteiligen Anspruch auf die JSZ.
Aber ich gehe davon aus, dass die Elternzeit ohne Arbeit auch bewusst gewählt wird, mitunter auch gewissermaßen unfreiwillig. Ob sich ein AG auf kurzzeitige gestückelte Spielereien einlassen würde, um einen Anteil der JSZ zu retten, würde ich bezweifeln. Immerhin stellt jede zeitliche Änderung auch eine Änderung des Arbeitsvertrags dar. Außerdem wird er dann wahrscheinlich keine befristete Elternzeitvertretung begründen können. Von der Arbeitsplanung gar nicht zu sprechen.
Dazu kommt noch die Anrechnung aufs Elterngeld.