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Dienstrechtliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder nach VS-Einstufung?
Casiopeia1981:
Man muss mehrere Ebenen denke ich unterscheiden:
1. Für die Organisation AfD muss schnellstens ein Verbotsverfahren eingeleitet werden. Die AFD hat es einfach nicht geschafft, die extremisitischen Personen aus den eigenen Reihen loszuwerden. Das Schmierenspiel in Thüringen war der öffentliche Versuch, die Demokratie vorzuführen. Das muss endlich ein Ende finden.
2. Das Entfernen aus dem Beamtenverhältnis hat zu recht hohe Hürden. Ich denke, es wird in jedem Einzelfall darauf ankommen, welche Rolle derjenige in der Organisation einnimmt.
Es gibt, wenn ich mich richtig erinnere, einen Präzedenzfall zu den REP aus den 80er/90er Jahre. Damals wurde die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis vom Gericht abgelehnt, weil die REP seinerzeit auch einen demokratischen Flügel hatten und der damalige Beamte auf dieser Seite stand.
3. Die Bürger, die die AfD wählen, habe ihre Gründe und es liegt an den anderen Parteien, die Bürger mit guter Sachpolitik von sich zu überzeugen.
lotsch:
--- Zitat von: Casiopeia1981 am 04.05.2025 18:54 ---Man muss mehrere Ebenen denke ich unterscheiden:
1. Für die Organisation AfD muss schnellstens ein Verbotsverfahren eingeleitet werden. Die AFD hat es einfach nicht geschafft, die extremisitischen Personen aus den eigenen Reihen loszuwerden. Das Schmierenspiel in Thüringen war der öffentliche Versuch, die Demokratie vorzuführen. Das muss endlich ein Ende finden.
2. Das Entfernen aus dem Beamtenverhältnis hat zu recht hohe Hürden. Ich denke, es wird in jedem Einzelfall darauf ankommen, welche Rolle derjenige in der Organisation einnimmt.
Es gibt, wenn ich mich richtig erinnere, einen Präzedenzfall zu den REP aus den 80er/90er Jahre. Damals wurde die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis vom Gericht abgelehnt, weil die REP seinerzeit auch einen demokratischen Flügel hatten und der damalige Beamte auf dieser Seite stand.
3. Die Bürger, die die AfD wählen, habe ihre Gründe und es liegt an den anderen Parteien, die Bürger mit guter Sachpolitik von sich zu überzeugen.
--- End quote ---
Wie wird ein AfD-Verbotsverfahren ausgehen? Es kann mit einem Verbot der AfD ausgehen, oder mit keinem Verbot der AfD. Es gibt nur diese zwei Möglichkeiten.
Bei einem Verbot könnte es Aufstände geben. Stellt euch nur vor, sämtliche AfD-Abgeordnete müssten den Bundestag und die Landtage verlassen, sofort nach dem Urteil. Meint ihr das würde alles friedlich über die Bühne gehen? Ich hätte da meine Zweifel. Wir hätten dann in Deutschland eine dermaßen starke außerparlamentarische Opposition mit großem Rückhalt in der Bevölkerung, wie ich es mir nicht vorstellen möchte und einen enormen Renomeeverlust im Ausland. Bei keinem Verbot der AfD würde diese triumphieren.
Mein Vorschlag wäre, es so zu machen wie Dänemark, man nimmt ihnen den Wind aus den Segeln, indem man ihre Themen abgreift. In Dänemark wurde eine starke rechtsextreme Partei so erfolgreich marginalisiert.
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: Tagelöhner am 04.05.2025 21:04 ---Der Beweis, dass die AfD sich angeblich nicht verfassungstreu verhalten hat, steht nach meiner Information noch aus. Oder ist das in Rede stehende Gutachten inzwischen auch an andere Personen wie Vertreter des Spiegel durchgestochen worden?
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Keine Sorge, das vollständige Gutachten wird sicher noch veröffentlicht werden. Aber bereits die zugehörige Pressemitteilung liefert dir die Quintessenz: (https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/pressemitteilung-2025-05-02.html)
--- Zitat ---Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen. Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes.
Dieses ausgrenzende Volksverständnis ist Ausgangspunkt und ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder Personengruppen, mit der diese pauschal diffamiert und verächtlich gemacht sowie irrationale Ängste und Ablehnung ihnen gegenüber geschürt werden. Dies zeigt sich in der Vielzahl fortlaufend getätigter fremden-, minderheiten- sowie islam- und muslimfeindlichen Äußerungen von führenden Funktionärinnen und Funktionären der Partei. Insbesondere die fortlaufende Agitation gegen Geflüchtete beziehungsweise Migrantinnen und Migranten befördert die Verbreitung und Vertiefung von Vorurteilen, Ressentiments und Ängsten gegenüber diesem Personenkreis. Die Abwertung der vorgenannten Personengruppen zeigt sich auch in der pauschalisierenden Verwendung von Begriffen wie „Messermigranten“ oder in der generellen Zuschreibung einer ethnokulturell bedingten Neigung zu Gewalt durch führende Mitglieder der AfD.
--- End quote ---
Und falls dir der Verfassungsschutz als Quelle nicht "gefällt", verweise ich alternativ auf eine wissenschaftliche Auswertung der Uni Köln, nach der alleine (!) aus der AfD Thüringen rund 150 potenziell verfassungsfeindliche Äußerungen identifiziert wurden (https://verwaltungslehre.uni-koeln.de/aktuell/artikel/neue-wissenschaftliche-auswertung-so-verfassungsfeindlich-ist-die-thueringer-afd). Kannst du ja mal auf die gesamte AfD sowie den Zeitraum ab September 2024 hochskalieren..
Daher nochmals: Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst absolut nichts verloren!!
Thomber:
Worin besteht der Unterschied zwischen rechtsextrem und gesichert rechtsextrem?
Ich meine, dass der Bezeichnung rechtsextrem ja auch eine Feststellung zugrunde liegen muss. Aber welche? Wer vergibt diese Bezeichnungen? nur das BMI?
Rentenonkel:
--- Zitat von: Thomber am 05.05.2025 09:11 ---Worin besteht der Unterschied zwischen rechtsextrem und gesichert rechtsextrem?
Ich meine, dass der Bezeichnung rechtsextrem ja auch eine Feststellung zugrunde liegen muss. Aber welche? Wer vergibt diese Bezeichnungen? nur das BMI?
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Der Begriff "gesichert rechtsextremistisch" wird verwendet, wenn bei der Person oder Gruppe eindeutig und zweifelsfrei eine rechtsextremistische Gesinnung oder Handlungsweise vorliegt. Diese Einstufung erfolgt durch staatliche Sicherheitsbehörden wie den den Verfassungsschutz und basiert auf umfassenden Erkenntnissen und Beweisen.
Konkret bedeutet "gesichert rechtsextremistisch", dass die betreffende Person oder Gruppe:
1.) Gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet ist, als gegen die zentralen Prinzipien wie Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit, Gleichheit vor dem Gesetz und Demokratie
2.) Nationalistisch, rassistisch oder fremdenfeindlich agiert oder Positionen vertritt, die auf der Ablehnung von ethnischen oder kulturellen Minderheiten basieren
3.) Gewalt als Mittel zu Erreichung politischer Ziele befürwortet oder zumindest unterstützt, auch wenn sie selbst (noch) nicht gewalttätig ist
4) Antisemitische, revisionistische oder antidemokratische Ideologien vertritt.
"Gesichert" bedeutet, dass die Behörde über hinreichende Belege oder Beweise verfügt, die eine eindeutige Zuordnung zur rechtsextremistischen Szene ermöglicht und dass es sich nicht nur um bloße Verdachtsmomente oder Spekulationen handelt.
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