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Dienstrechtliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder nach VS-Einstufung?
NelsonMuntz:
@Rentenonkel, Du hast mit Deinen Ausführungen natürlich völlig Recht: Es geht bei der Bewertung des BfV um mehr, als blos eine Sammlung von Zitaten aus der Partei.
Erschreckend finde ich diesbezüglich dennoch viele Reaktion hier im Forum, die der Einschätzung nicht glauben wollen, oder dem BfV hier die Kompetenz absprechen. Ein gutes Viertel der Wähler setzt (aus welchen Gründen auch immer) mittlerweile Hoffnungen in die AfD - und nimmt damit einen Angriff auf die FDGO zumindest billigend in Kauf.
Um am Thema zu bleiben: Dienstrechtlich wird eine Mitgliedschaft natürlich keine direkten Konsequenzen haben, weil allein die Mitgliedschaft zum aktuellen Zeitpunkt kein Beleg für eine gegen die Verfassung gerichtete Aktivität darstellt. Die AfD wirbt ja auch mit hoch-libertären Ideen, die vielleicht den ein oder anderen ansprechen - das wäre ja im Bereich des Vertretbaren.
Grundsätzlich finde ich die Einschätzung des BfV begrüßenswert, da es jedem im Land als Anregung dienen kann, sich über die eigene Verfassungstreue Gedanken zu machen - gilt nicht nur für Beamte oder TB im öD, sondern eigentlich für alle Bürger im Lande.
NelsonMuntz:
--- Zitat von: RedDearTiger am 07.05.2025 11:43 ---Aber es soll doch in ein Verbotverfahren laufen. Damit will man doch auch diese Meinung verbieten, unterbinden u.a.. Dann geht die Meinungsfreiheit doch flöten?
--- End quote ---
Natürlich darf man z.B. die Meinung haben, das GG gehöre abgeschafft oder zumindest marginalisiert. In einer Partei bleibt es ja aber nicht bei der Meinung, sondern es organisieren sich Menschen, um solche Meinungen in die Realität zu überführen. Das scheint nun bei der AfD der Fall zu sein. Und ja, sollte sich das erhärten und ausweiten, dann ist auch ein Verbot gerechtfertigt - das aber richtet sich nicht gegen eine Meinung, sondern gegen die daraus entstehende Aktivität.
Wie schon erwähnt: Solange man nicht aktiv an solchen, die FDGO unterminierenden Prozessen beteiligt ist, wird auch eine AfD-Mitgliedschaft unschädlich für ein Dienstverhältnis sein. Die eigene Meinung sollte man aber immer wieder auch mal reflektieren. Ist für manche am ganz rechten Rand vielleicht auch eine Gelegenheit.
dregonfleischer:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 07.05.2025 17:06 ---
--- Zitat von: RedDearTiger am 07.05.2025 11:43 ---
Und ja jeder der Parteispenden macht sollte aus dem Öff Dienst entfernt werden also für die Faschos dann wäre der dicke Chef raus
Aber es soll doch in ein Verbotverfahren laufen. Damit will man doch auch diese Meinung verbieten, unterbinden u.a.. Dann geht die Meinungsfreiheit doch flöten?
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Natürlich darf man z.B. die Meinung haben, das GG gehöre abgeschafft oder zumindest marginalisiert. In einer Partei bleibt es ja aber nicht bei der Meinung, sondern es organisieren sich Menschen, um solche Meinungen in die Realität zu überführen. Das scheint nun bei der AfD der Fall zu sein. Und ja, sollte sich das erhärten und ausweiten, dann ist auch ein Verbot gerechtfertigt - das aber richtet sich nicht gegen eine Meinung, sondern gegen die daraus entstehende Aktivität.
Wie schon erwähnt: Solange man nicht aktiv an solchen, die FDGO unterminierenden Prozessen beteiligt ist, wird auch eine AfD-Mitgliedschaft unschädlich für ein Dienstverhältnis sein. Die eigene Meinung sollte man aber immer wieder auch mal reflektieren. Ist für manche am ganz rechten Rand vielleicht auch eine Gelegenheit.
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GeBeamter:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 07.05.2025 17:06 ---
Natürlich darf man z.B. die Meinung haben, das GG gehöre abgeschafft oder zumindest marginalisiert. In einer Partei bleibt es ja aber nicht bei der Meinung, sondern es organisieren sich Menschen, um solche Meinungen in die Realität zu überführen. Das scheint nun bei der AfD der Fall zu sein. Und ja, sollte sich das erhärten und ausweiten, dann ist auch ein Verbot gerechtfertigt - das aber richtet sich nicht gegen eine Meinung, sondern gegen die daraus entstehende Aktivität.
Wie schon erwähnt: Solange man nicht aktiv an solchen, die FDGO unterminierenden Prozessen beteiligt ist, wird auch eine AfD-Mitgliedschaft unschädlich für ein Dienstverhältnis sein. Die eigene Meinung sollte man aber immer wieder auch mal reflektieren. Ist für manche am ganz rechten Rand vielleicht auch eine Gelegenheit.
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Den letzten Teil würde ich unterschreiben. Das ist ja auch das, was der neue BM Dobrindt gesagt hat.
Ob aber die Abschaffung des Grundgesetzes und damit unserer FDGO von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, da würde ich schon für Ottonormal ein Fragezeichen dran machen, auch wenn es Artikel 146 GG gibt, der ja ein Nachdenken über eine neue Verfassung zulassen dürfte. Für Beamte dürfte das meiner Auffassung nach eindeutig gegen den Amtseid und die Verpflichtung zur Mäßigung verstoßen, denn man hat auf das aktuell gültige GG die Treue geschworen.
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 07.05.2025 16:08 ---Grundsätzlich finde ich die Einschätzung des BfV begrüßenswert, da es jedem im Land als Anregung dienen kann, sich über die eigene Verfassungstreue Gedanken zu machen - gilt nicht nur für Beamte oder TB im öD, sondern eigentlich für alle Bürger im Lande.
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Yep, das Gutachten trägt dazu bei, dass niemand (mehr) behaupten kann, er "habe von nichts gewusst".
Spätestens seit letzter Woche steht fest, dass die AfD eine extremistische Bestrebung ist (unter anderem, weil ihr propagiertes "Volksverständnis" nicht mit unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar ist).
Entsprechend sollte sich jeder mit AfD-Parteibuch überlegen, wie er ganz persönlich zu unserer FDGO mit ihren drei Hauptprinzipien (Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie) steht. Im Anschluss an diese kritische Reflexion gibt es zwei Möglichkeiten:
1.) Er kommt zu dem Schluss, dass die genannten Werte der FDGO vielleicht doch gar nicht so verkehrt sind. Ein Austritt aus der Partei wäre die logische Konsequenz (soll es in den letzten Jahren ja durchaus auch gegeben haben).
2.) Er stellt fest, dass er ein Verfassungsfeind ist. Dann ist er zwar in der AfD weiterhin gut aufgehoben, hat aber im Gegenzug nichts (mehr) im öffentlichen Dienst verloren!
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