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Dienstrechtliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder nach VS-Einstufung?

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Rentenonkel:
Es geht noch einen Schritt weiter, Nelson.

Sowohl das Parteiverbots- als auch das Finanzierungsausschlussverfahren verlangen eine Betroffenheit des Schutzguts der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“, auf deren „Beeinträchtigung oder Beseitigung“ eine Partei „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger“ entweder ausgehen (Art. 21 Abs. 2 GG) oder ausgerichtet sein (Art. 21 Abs. 3 Satz 1 GG) muss. Die Voraussetzungen des „Darauf Ausgehens“ und des „Darauf Ausgerichtetseins“ sind dabei nicht identisch. Ein „Darauf Ausgerichtetsein“ setzt ein qualifiziertes und planvolles Handeln zur Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung voraus, ohne dass es auf das Erfordernis der Potentialität ankommt.

Es reicht daher nicht aus, wenn einzelne Mitglieder gesichert rechtsextrem sind, sondern es müssen sich solche Ziele in den politischen Zielen der Partei wiederfinden.

Die AfD ist aus Sicht des Verfassungsschutzes schließlich als Partei auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgerichtet. Dies setzt voraus, dass sie über das bloße Bekennen ihrer verfassungsfeindlichen Ziele hinaus die Grenze zum Bekämpfen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung überschreitet. Dass sie in geplanter und qualifizierter Weise zur Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unmittelbar ansetzt, muss bspw durch ihre Organisationsstruktur, ihre regelmäßige Teilnahme an Wahlen und ihre sonstigen Aktivitäten, ihre Parteiprogramme sowie durch ihre nationale und internationale Vernetzung belegt werden.

2strong:

--- Zitat von: Ozymandias am 07.05.2025 11:05 ---Fragdenstaat hat mittlerweile wohl einen Auszug veröffentlicht:
https://fragdenstaat.de/dokumente/271151-besonders-relevante-aussagen-des-afd-bundesverbands-bzw-afd-bundesvorstands/

--- End quote ---

Danke für den Link. Was ich mich vor diesem Hintergrund frage:
Die Äußerungen sind zumindest teilweise sicherlich rechtsextrem. Eine rechtsextreme Position ist nach meinem Verständnis jedoch nicht per se verboten. Jedenfalls bin ich unsicher, ob eine solche Position zwangsläufig mit der FDGO unvereinbar unvereinbar ist. Aber erfüllen einige dieser Aussagen nicht den Tatbestand der Volksverhetzung? Das liegt meines Erachtens viel näher als abdere Erwägungen.

Unknown:
Ich habe erstmal hier aufgeräumt und alle themenfremden Postings entfernt.
Ich bitte dringlichst darum zum Thema zurückzukommen, das da lautet:

Dienstrechtliche Konstequenzen für AfD-Mitglieder nach V-Einstufung?

Weitere themenfremde Postings werden konsequent gelöscht.

Schmitti:
Angenommen, ich würde eine AfD-Mitgliedschaft anstreben: Dann wäre ich doch zunächst mal Mitglied im örtlichen Stadt-/Gemeindeverband, darüber dem Kreisverband, darüber dem Landesverband und darüber dann dem Verband, der jetzt als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft wird. Wäre ich dann alleine dadurch auch "gesichert rechtsextremistisch"?
Und angenommen, ich würde in einer Stadt/Kommune sein, die unter einen der Landesverbände fällt, bei denen es diese Einstufung schon länger gibt - was änderte sich dann eigentlich?

Das die Fragestellung jetzt durch die Medien geht, und manche Politiker meinen ihre Rechtsunkenntnis dazu ausdrücken zu müssen, gehört halt zum Spiel dazu. Genau wie die AfD-Äußerungen dazu. Umgekehrt liefe es ja genauso...  https://www.spiegel.de/politik/deutschland/verfassungsschutz-streit-bedenkliches-verstaendnis-vom-rechtsstaat-a-66e37fcf-848f-4eb2-ae73-5201c6d23581

NWB:
Diese ganze Diskussion erinnert mich an den Spruch

"Viel Geschrei, wenig Wolle" sagte der Bauer, als er die Sau schor.

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