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Anerkennung IHK Meister (DQR6), neue Infos?

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Roderick85:
Ich denke mal er mein "sonstige Beschäftige"

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/190725_Definition_Vorgehen_sonstige_Beschaeftigte.pdf?__blob=publicationFile&v=2

MoinMoin:

--- Zitat von: neodeo2 am 06.05.2025 10:25 ---was ist sB-Karte?

Zitat: "In den meisten Fällen ist für die E12 (inzwischen) beides nicht mehr notwendig und man kann auch ohne Studium und ohne sB oder -1 in die EG12 eingruppiert werden."

--- End quote ---
sonstige Beschäftigter

Entgeltgruppe 10
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

--- Zitat ---Gilt das auch für Quereinsteiger, die zum Beispiel keine Fachinformatiker Ausbildung haben, aber dennoch schon seit 5 Jahren als Fachinformatiker in der freien Wirtschaft arbeiten?

--- End quote ---
Nein, ich bezweifle, dass man mit dem Lebenslauf schon als sB  angesehen werden kann.
Kommt aber natürlich darauf an, was er in den 5 Jahren gemacht hat.

Faunus:

--- Zitat von: MoinMoin am 05.05.2025 17:27 ---
--- Zitat von: Faunus am 05.05.2025 16:44 ---Ich kenne nur die -1-Regel oder aber "sonstige Beschäftigte" um als Nicht-Akademiker in E12 zu kommen.
--- End quote ---
Dann kennst du die Entgeltordnung nicht.
In den meisten Fällen ist für die E12 (inzwischen) beides nicht mehr notwendig und man kann auch ohne Studium und ohne sB oder -1 in die EG12 eingruppiert werden.

--- End quote ---

Und mit welche Abschnitten in der EGO kann man ohne den "sonstigen Beschäftigten" zu Bemühen z.B. eine Handwerksmeister in E12 eingruppieren? Bitte den Passus angeben, bei dem sich in den letzten 10  Jahren etwas getan hat und den ich tatsächlich nicht kenne. Sorry!

Und komm mir nicht mit " man wird nach seinen Tätigkeiten bezahlt"! Das ist ein sehr, sehr, sehr dehnbarer Ausdruck und wird vielleicht in NRW in Eurer Abt./Behhörde gelebt, aber es ist nicht die Regel!

Organisator:

--- Zitat von: Faunus am 06.05.2025 17:22 ---Und mit welche Abschnitten in der EGO kann man ohne den "sonstigen Beschäftigten" zu Bemühen z.B. eine Handwerksmeister in E12 eingruppieren? Bitte den Passus angeben, bei dem sich in den letzten 10  Jahren etwas getan hat und den ich tatsächlich nicht kenne. Sorry!

--- End quote ---

Mir fiele da z.B. der Allgemeine Teil ein, aufbauend auf E9b FG 2. Hier ist kein Bildungsabschluss gefordert. Ich glaube aber nicht, dass sich da in letzter Zeit etwas getan hat. Ich glaube aber schon, dass die meisten Arbeitgeber diese tarifliche Möglichkeit nicht nutzen.

Faunus:
Die Unterteilung 9 und 9k war so um 2017.
Und die von Dir genannte 9b samt FG2 dann so ab 2019?

Ich muss gestehen, das Thema war bei mir zu dem Zeitpunkt fast abgeschlossen (SB) und andere Gründe mich noch mit den  Personalern deshalb auseinanderzusetzten .... ne, da fehlen mir inzwischen Interesse und Anlass. 

Es wird sicherlich in Zukunft auf Grund geringerer Anzahl geeigneter AN auf die eine oder andere Art durchlässiger werden - natürlich nur für AN, die sich "regen", aber es wird leichter für diese.

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