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Klage gegen Widerspruchsbescheid zur Alimentation ab 2023 - Info-Austausch
Dienstleister:
Es muss ja keine Sammelklage sein, aber ich könnte mir vorstellen, dass es für den Einzelnen günstiger wird (sprich keine Honorarvereinbarung im Raum steht), wenn die Kanzlei nicht nur einen Fall mit dem Thema hat, sondern eben gleich 10 oder 20.
Der Tenor der Klage und die Begründung wäre ja doch bei allen relativ ähnlich bis fast gleich, wenn man vom Unterschied beim Dienstherrn absieht.
PolareuD:
Der Begriff Sammelklage ist hier irreführend, da es im Verwaltungsrecht keine Sammelklage gibt. Von daher sollte man eher von kostentechnischen Synergieeffekten sprechen, wenn man sich als Klägergruppe versucht zu organisieren.
Es gibt Kanzleien, die im Bereich der Feststellungsklage auf Amtsangemessene Alimentation keine Honorarvereinbarung anbieten und nur nach RVG abrechnen. Die abrechenbaren Kosten sind dann aber sehr gering für die Kanzlei. Bei einem angenommen Streitwert von typischerweise 5000 € kann die Kanzlei max. 1300€ pro Kläger (1. Instanz) abrechnen. Bei einem Stundensatz von ca. 300 €, was nach meiner Erfahrung ein normale Größenordnung ist, sind das für die Substaniierung der Klageschrift keine 5 Stunden Zeitansatz. Ein sehr geringer Zeitansatz für eine hinreichende Substaniierung.
clarion:
Bei 10 Klägern, wären es 13.000 Euro, bei 300 Euro/Stunde schon mal 40 Stunden Arbeitszeit. Und die Schriftstück von Swen als Vorlage, scheint mir für einen Anwalt durchaus attraktiv.
Bei Klagen gegen VW haben sich die spezialisierten Kanzleien auch dumm und dusselig verdient.
Dienstleister:
So würde ich es (vielleicht etwas naiv) auch sehen, da sich die Schriftsätze ja nicht wirklich groß unterscheiden werden.
DeGr:
Moin zusammen,
mein Dienstherr (Kreisverwaltung) beabsichtigt ebenfalls, in den nächsten Monaten die Widersprüche ab 2023 abzulehnen. Ich werde ebenfalls klagen. Gibt es bereits eine Gruppe mit Leuten, die sich dazu austauschen? z. B. über Whatsapp o. Ä. ?
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