Beamte und Soldaten > Beamten-Krankenversicherungen

Öffnungsaktion oder GKV? (Alter 46...)

<< < (5/7) > >>

katika:
@Roderick85! Hast Du einen Beihilfeergänzungstarif oder bist Du auch über die Öffnungsaktion rein? Falls Du regulär rein bist, würde ein Beamter beim Bund, der über die ÖA rein ist, ohne Beihilfeergänzung in Deinem Heilpraktikerbeispiel genau wie Du auch die vollen 77 EUR ersetzt bekommen? Ich vermute mal ja, aber vielleicht übersehe ich was. Das wäre schon ein großes Plus für PKV, denn GKV bezahlt dafür genau nichts, sowas muss ich bisher selbst zahlen.

Und dankeschön, @Gewerbler, ich komme sicher darauf zurück, da die Barmenia wohl auch meine präferierte Wahl wäre/ wird :-)

Gewerbler:

--- Zitat von: katika am 12.05.2025 10:52 ---@Roderick85! Hast Du einen Beihilfeergänzungstarif oder bist Du auch über die Öffnungsaktion rein? Falls Du regulär rein bist, würde ein Beamter beim Bund, der über die ÖA rein ist, ohne Beihilfeergänzung in Deinem Heilpraktikerbeispiel genau wie Du auch die vollen 77 EUR ersetzt bekommen? Ich vermute mal ja, aber vielleicht übersehe ich was. Das wäre schon ein großes Plus für PKV, denn GKV bezahlt dafür genau nichts, sowas muss ich bisher selbst zahlen.

--- End quote ---
Das müsste ähnlich sein, wie das Beispiel mit dem Zahnarzt. Wenn der Stundensatz auf der Rechnung höher sein sollte, als der beihilfekonforme Satz, kriegt man eben die Summe, die der Beihilfesatz maximal ergeben hätte. Hatte ich bei Ostheopatie schon mal, dass da ein paar Cent gefehlt haben.
Bzw. bei Physiotherapie ebenso, da waren es dann einige Euro, die in dem Fall dadurch begrenzt waren, als dass die Barmenia 110 % des Satzes annimmt. Aber der Eigenanteil war auf jeden Fall kleiner als die Zuzahlung bei der GKV gewesen wäre.

Roderick85:
Ich bin nicht über die Öffnungsaktion rein. Bisher musste ich meinen Beihilfeergänzungstarif auch noch nicht in Anspruch nehmen. Meine Rechnungen vom Heilpraktiker, Zahnarzt etc wurden bis jetzt immer "nur" über die Beihilfe und meinen normalen Haupttarif erstattet.

katika:
Ach, perfekt! Danke Euch!  :)

katika:
Hi an alle,

ich habe nach RIsikovoranfrage duch den Barmenia-Vertreter (wo wirklich alles angegeben und genau durchgesprochen wurde) mittlerweile die Ablehnung erhalten und den Verweis auf die Öffnungsaktion.

Das Interessante daran: Die Ablehnungsgründe waren gerade nicht die zusätzlichen, neu angegebenen "Zipperlein", sondern 2 Dinge, die der vorherige Makler in seinen Risikovoranfragen bereits angegeben hatte, und die bei ihm von der Barmenia nur zu einem Risikozuschlag geführt haben bei normaler Annahme.
Eine Beraterin der Verbraucherzentrale hatte mir auch schon mal gesagt, dass es vom Sachbearbeiter abhängt. Sie hatte mal den Fall von Zwillingen mit gleichen Vorerkrankungen - ein Sachbearbeiter hat abgelehnt, der andere mit RZ angenommen (gleiche PKV).

Leider habe ich diese Woche auch das Aufforderungsschreiben meiner GKV mit der 2-Wochenfrist bekommen.

Nun frage ich mich, ob ich die Öffnungsaktion der Barmenia einfach nutzen oder doch noch mal einen "unverbindlichen" "Antrag" an die Debeka stellen soll? Ich war eigentlich in meinen Recherchen von der Debeka abgekommen, irgendwie hat vieles bei mir einen "unlauteren" Eindruck hinterlassen, so dass man aufpassen muss, bzgl. ÖA nicht in eine "Falle" zu tappen (über ÖA will ich keinesfalls zur Debeka!). Auch sind die Rückmeldungen bzgl. Bearbeitungszeit unterirdisch, und die Leistungen gefielen mir bei Barmenia besser.

Aber was wäre, wenn Debeka mir "nur" einen RZ und die große Beihilfeergänzung bieten würde?

Was würdet Ihr machen - jetzt Öffnungsaktion bei Barmenia ziehen oder vorher noch eine Anfrage/ Antrag an die Debeka stellen, und bei positiver Annahme dann Debeka vorziehen? Falls Letzteres, auf was muss ich im Umgang mit der Debeka achten, um meine Öffnungaktion-Option bei der Barmenia nicht zu gefährden?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version