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Beamte Rentenkasse

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Rentenonkel:
Grundlage für die Diskussion ist ein Gutachten des Sachverständigenrates Wirtschaft zur Situation der Rentenversicherung, der Beamtenversorgung und der Altersvorsorge insgesamt und möglichen Reformen. Es geht in dem Gutachten um mögliche, politische Spielräume. Ob es am Ende den politischen Willen gibt, dass auch umzusetzen, bleibt abzuwarten.

Eine Integration der Beamten in die GRV soll durch eine eigene Säule erreicht werden. Die dort eingezahlten Beiträge (die im Übrigen ausschließlich von den Dienstherrn getragen werden müssen) würden dann im Umlageverfahren für die laufenden Pensionen genutzt. Daneben muss es dann eine zusätzliche Säule geben, so dass in Summe die Beamten wieder mindestens auf das bisherige Versorgungsniveau kommen. Der Renteneinstieg und die Abschläge orientieren sich dann jedoch an denen der gesetzlichen Rentenversicherung. Problematisch finde ich, dass es in der Rentenversicherung bisher nur eine besondere Altersgrenze für Bergleute gibt. Hier bedarf es aus meiner Sicht sicher noch einiger politischer Diskussionen, ob beispielsweise bestimmte Berufsgruppen wie Feuerwehrleute, Polizisten oder Soldaten weiterhin früher als andere in den Ruhestand gehen dürfen oder nicht.

Falls es jemand nachlesen möchte, findet sich hier der link dazu:
https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/gutachten/jg202324/JG202324_Kapitel_5.pdf

Ich zitiere mal einige, aus meiner Sicht wichtigen Passagen daraus, um die Diskussion in die richtige Richtung zu lenken. Aus diesem Gutachten wird jedenfalls klar, dass die Ziele dieser Reform und auch eine mögliche Reform selbst in eine ganz andere Richtung gehen, als es hier bisher andiskutiert wurde.

Kostenneutral ließe sich eine Integration der Beamtinnen und Beamten in die GRV hingegen mit separaten Beitragskassen umsetzen. Hierfür müsste sichergestellt werden, dass die von den Dienstherrn entrichteten GRV-Beiträge bis auf weiteres für die Finanzierung der Ausgaben für die Beamtenversorgung verwendet werden dürfen und nicht in der restlichen GRV verausgabt werden können. Ab Mitte der 2040er-Jahre werden die Beiträge in wachsendem Maße für die Finanzierung von Dienstunfähigkeits- und später Altersrenten neuer Beamtinnen und Beamten benötigt. Hierdurch würde eine transparentere Form der Versorgung von Beamtinnen und Beamten erreicht. Die zusätzlich gewährte bAV bietet dann Gestaltungsspielräume für eine Altersversorgung, die den Aufgaben von Beamtinnen und Beamten Rechnung trägt und eine Beschäftigung im Öffentlichen Dienst hinreichend attraktiv macht. Gleichzeitig könnte die Höhe der bAV perspektivisch als Ansatzpunkt zur finanziellen Entlastung der Beamtenversorgung genutzt werden. Für die bAV sollte eine konsequente Rücklagenbildung während der aktiven Dienstzeit vorgenommen werden, wie sie das Land Sachsen in seiner Finanzverfassung festgeschrieben hat. Dies würde die Ausgaben für die bAV wiederum vorziehen, zugunsten langfristiger Entlastungen, und die Transparenz weiter erhöhen.

Kurz- bis mittelfristig läge die Belastung der öffentlichen Haushalte jedoch oberhalb des Basisszenarios. Eine Integration von Beamtinnen und Beamten in die GRV sowie eine Rücklagenbildung für ihre Zusatzversorgung haben den positiven Nebeneffekt, dass bisher versteckte zukünftige Lasten für Pensionsverpflichtungen in die Gegenwart vorgezogen werden. Dies kann zum Abbau von Fehlanreizen beitragen, die durch vermeintlich niedrigere laufende Kosten von Beamtinnen und Beamten gegenüber Angestellten des Öffentlichen Dienstes entstehen. Zum anderen ließe sich durch ein einheitliches Alterssicherungssystem die politische Steuerbarkeit verbessern und die seit dem Jahr 1989 angestrebte Wirkungsgleichheit von Reformen der GRV und der Beamtenversorgung automatisch erreichen. Die in diesem Kapitel diskutierten Reformen in der GRV würden somit unmittelbar auch bei den Beamtinnen und Beamten greifen.

Auch andere europäische Staaten haben Reformen der Beamtenversorgung vorgenommen. So hat etwa Österreich seine Beamtenversorgung unter finanzieller Beteiligung von Dienstherrn, Beamtinnen und Beamten sowie Pensionärinnen und Pensionären umfassend reformiert. Die Schweiz hat im Jahr 2002 den Beamtenstatus abgeschafft. In Deutschland sind die Möglichkeiten zu einer Anpassung der Beamtenversorgung verfassungsrechtlich eingeschränkt (Kohlstruck, 2023, S. 237 f.). Eine umfassende Reform der Beamtenversorgung muss vom Bund und den Ländern einzeln beschlossen werden. Aus politischen Gründen kann sich die Durchführung einer solchen Reform daher als schwierig erweisen. Alternativ könnte eine Dämpfung der künftigen Versorgungsausgaben auch über die Anpassung der aktuellen Verbeamtungspolitik in Deutschland erreicht werden. Dabei könnte das Beamtentum nach österreichischem Vorbild auf Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Verteidigung und Justiz beschränkt werden. Fast die Hälfte der verbeamteten Berufsgruppen in Deutschland erfüllt keine hoheitlichen Aufgaben. Eine Anstellung dieser Aufgabenbereiche im Öffentlichen Dienst würde die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen aufgrund der Zahlungen der GRV-Beiträge sowie der bAV zwar kurz bis mittelfristig stärker belasten. Langfristig würden aber die Versorgungsaufwendungen reduziert und die öffentlichen Haushalte entlastet. Auch eine solche Reform müsste jedoch mit Bund, Ländern und Kommunen abgestimmt und für alle verbindlich beschlossen werden, damit der föderale Wettbewerb nicht zu abweichendem Verhalten führt, wie es etwa bei der Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern in der Vergangenheit zu beobachten war. Einzelne Länder schafften sie ab, führten sie später aber wieder ein, um eine mögliche Abwanderung von Lehrkräften in andere Länder zu verhindern und sich abzeichnenden Personalengpässen entgegenzuwirken (Gehrke und Bruno-Latocha, 2013)

HochlebederVorgang:
Das wirkt schon komisch, wenn man Strukturreformen aus Gründen der "Selbstdisziplinierung" vornimmt.

PublicHeini:
Ich finde die Politische Diskussion amüsant und traurig zu gleich. Anstatt den Beamten die Höhe der Pension nicht zu gönnen, sollte sich mal überlegt werden, wie schaffe ich das gesetzliche Rentensystem an das Niveau anzugleichen.

wenn die Beamten in eine separate Säule zahlen soll, haben doch die (künftigen) Rentner doch nichts davon. Also kann doch alles beim Alten bleiben und der Dienstherr nur dazu angehalten werden, zeitnah sich um die Finanzierung der Pensionen zu kümmern.

HochlebederVorgang:
Ganz genau, was er aufgrund der Kürzungen für Pensionsrücklagenm vor Jahrzehnten eh hätte anfangen sollen.

Es sollte ihm zusätzlich auch möglich sein, wenn man sich mal zu Gemüte führt, inwieweit Reallohnentwicklung und Realbesoldungsentwicklung in den letzten Jahrzehnten auseinander gelaufen sind.

https://www.thueringer-beamtenbund.de/fileadmin/user_upload/www_thueringer-beamtenbund_de/pdf/2025/Schriftliche_Zusammenfassung_Teilnehmerunterlagen.pdf

Siehe Seite 7.

Spannend, dass man, egal bei welcher Frage, immer wieder bei rund 30% landet.

Wenn ich die Differenz 40 Jahre in einen ETF lege, und das ohne Erhöhung der Raten nach Besoldungserhöhungen, dann brauche ich am Ende keine Pension mehr.

Meierheim:
Ich habe mal überschlagen, dass z.B. Bayern 50 Milliarden sofort in den Pensionsfond einzahlen müsste, um auf die gleichen Rücklagen wie Sachsen zu kommen.

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