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Beamte Rentenkasse
BVerfGBeliever:
Yep, der Anstieg von 2024 nach 2025 dürfte sicherlich noch nach unten korrigiert werden. Im Gegenzug erscheint mir der aktuell angenommene Anstieg von 2023 nach 2024 (der ja im Dezember auch noch angepasst wird) mit plus 1,4% hingegen tendenziell zu niedrig.
Wie auch immer, es sollte offensichtlich geworden sein, dass die Entwicklung der A14-Besoldung in den letzten fünf Jahren auf alle Fälle deutlich "schlechter" war..
Bundesjogi:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 09.06.2025 13:15 ---
--- Zitat von: Bundesjogi am 09.06.2025 02:39 ---So ein kurzer Vergleichszeitraum ist ok, allerdings sollten wir derzeit doch davon ausgehen, dass der Tarifabschluss eher übernommen wird. Sicher finde ich es keinesfalls, aber dass es gar nichts gibt... Ist aus meiner Sicht noch viel unwahrscheinlicher. Rechnet man den dazu sind wir in dieser Rechnung bei 7182 und 15 Prozent klingen schon mal besser.
--- End quote ---
Richtig. Falls die Tarifeinigung ungekürzt auf uns Beamte übertragen wird (was kein Selbstläufer ist!), liegt das A14-Gehalt im Jahr 2025 rund 15,2% höher als im Jahr 2020.
Und jetzt vergleiche diesen Wert doch einfach mal mit dem Durchschnittsentgelt, das für die Rentenversicherung zu Grunde gelegt wird (also keine obskure Hinterhof-Berechnung irgendeines hergelaufenen Kreisklassen-Statistikers, sondern ein hochoffizieller Wert). Dieses lag im Jahr 2020 bei 39.167 € und liegt im Jahr 2025 (nach vorläufiger Berechnung) bei 50.493 €, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Durchschnittsentgelt. Die Steigerung betrug während der fünf Jahre also (statt 15,2%) schlanke 28,9%.
--- Zitat von: Bundesjogi am 09.06.2025 02:39 ---Und dazu kommt dann wirklich, was sind das bitte für Zahlen? Wenn ich die Besoldung von A14ern im Bund 2002 anschaue waren das in der höchsten Erfahrungsstufe 4161. 2024 sind es 6972. Damit ein Zuwachs von etwa 67 Prozent.
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Falsch. Der Zuwachs betrug nicht 67%, sondern nur 55,6% (von 53.780 € auf 83.675 €). Du hast die damaligen Sonderzahlungen unterschlagen..
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Das mit 55 Prozent stimmt, das habe ich übersehen. Dass das aber KEIN Kaufkraftverlust ist und damit die Aussage in den zitierten Unterlagen nicht stimmt bleibt trotzdem richtig. Insofern danke für die Korrektur bzw. Verbesserung aber meine Aussage bleibt.
Und dass der Anstieg der Besoldung in den letzten Jahren nicht so groß war wie die Inflation (und auch die Lohnentwicklung) ist ebenso richtig. Aber der Vergleich von Durchschnittsgehältern und A14 bleibt genau so nicht zielführend. Ist doch relativ klar, dass der Durchschnitt durch Bürgergeld stärker steigt als die Spitze und A14 ist eben von 50000 Brutto schon sehr weit weg. Im öD ist ja auch die Stauchung des Gefüges ein bemängeltes Problem. Trotzdem hinkt die Besoldung in diesem Zeitraum hinterher, ja. Ist halt die Frage ob man das für dauerhaft oder temporär hält. Insbesondere ist es meiner Meinung nach ein Zeichen dafür, dass in Zeiten hoher Inflation die Löhne am Markt dynamischer anpassbar sind weil die Kassen eh leer sind und man nicht Zeichen setzen will, im öD den Geldhahn aufzudrehen. Dafür ist man in der Vergangenheit ganz gut gefahren in den anderen Zeiten...
Was man auch datan sieht, wenn man die von dir zitierten Durchschnittsgehälter für die Rente vergleicht und zwar nicht mit einer komischen Fortschreibung als Basis sondern mit der Zahl die vorliegt für 2024, 45358. 2002 war das 28626 (im Westen). Eine Steigerung von *Trommelwirbel* 58 Prozent. Kommt uns irgendwie bekannt vor oder?
HochlebederVorgang:
Nun denn, wir sprechen aber - auch, wenn es hier um die Rentenkasse geht - über "amtsangemessene Alimentation". Bitte in den Parallelthread zur Rechtsprechung des BVerfG schauen, dort wird mehrmals dargestellt, wie sehr auch die Besoldungsstruktur an sich in den vergangenen Jahrzehnten zuungunsten der oberen Besoldungsgruppen, ich zähle A14 auch einmal dazu, gestaucht wurde.
Es zeigt sich, dass die unteren Besoldungsgruppen im Verhältnis eklatant gestiegen sind. Natürlich dürfte dies auch Auswirkungen auf einen Vergleich zwischen Löhnen und Besoldung haben. Der A14er dürfte sowohl im Vergleich zur Durchschnittsbesoldung, als auch im Vergleich zum Durschnittslohn erheblich zurückgefallen sein.
MoinMoin:
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 10.06.2025 15:55 ---
Es zeigt sich, dass die unteren Besoldungsgruppen im Verhältnis eklatant gestiegen sind.
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So wie es im restlichem öD auch der Fall ist und war und sicherlich dadurch begründet wird.
Was es natürlich nicht besser macht, aber wodurch wir nun vermehrt unterdurchschnittliche Menschen in den oberen Gruppen einstellen können.
Bundesjogi:
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 10.06.2025 15:55 ---Nun denn, wir sprechen aber - auch, wenn es hier um die Rentenkasse geht - über "amtsangemessene Alimentation". Bitte in den Parallelthread zur Rechtsprechung des BVerfG schauen, dort wird mehrmals dargestellt, wie sehr auch die Besoldungsstruktur an sich in den vergangenen Jahrzehnten zuungunsten der oberen Besoldungsgruppen, ich zähle A14 auch einmal dazu, gestaucht wurde.
Es zeigt sich, dass die unteren Besoldungsgruppen im Verhältnis eklatant gestiegen sind. Natürlich dürfte dies auch Auswirkungen auf einen Vergleich zwischen Löhnen und Besoldung haben. Der A14er dürfte sowohl im Vergleich zur Durchschnittsbesoldung, als auch im Vergleich zum Durschnittslohn erheblich zurückgefallen sein.
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Wie du den Zahlen entnehmen kannst (so du denn kannst) ist das für die letzen 20 Jahre im Schnitt nicht der Fall. Jedenfalls nicht im Vergleich mit Durchschnittslöhnen.
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