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Beamte Rentenkasse

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HochlebederVorgang:
Und so hat jeder seine eigene Agenda. Ich spreche übrigens bewusst nicht von den letzten zwei Jahrzehnten und das wissen Sie auch ganz genau, da das Auseinanderfallen bereits viel früher einsetzt und sich perpetuiert hat.

Unabhängig davon verkennen Sie vollkommen, dass es hier tatsächlich nicht lediglich um nackte Zahlen geht. Nach der Rechtsprechung des BVerfG verbietet sich nämlich eine rein mathematische Betrachtung des Themas amtsangemessene Alimentation. Hier wird häufig Evidenzkontrolle mit einer materiellen Ausgestaltung der Alimenation verwechselt.

Ich komme aus einem Kreis, aus dem bereits einige (A14/A15/R1) die Verwaltung wieder verlassen haben. Niemand von denen hat einen Vertrag unter 130k angeboten bekommen. Und da ich weiß, dass das Argument gleich wieder kommen wird. Nein, keiner von denen hat zwei Prädikatsexamen.







Yasper:

--- Zitat von: HochlebederVorgang am 11.06.2025 09:00 ---Ich komme aus einem Kreis, aus dem bereits einige (A14/A15/R1) die Verwaltung wieder verlassen haben. Niemand von denen hat einen Vertrag unter 130k angeboten bekommen. Und da ich weiß, dass das Argument gleich wieder kommen wird. Nein, keiner von denen hat zwei Prädikatsexamen.

--- End quote ---

Es geht wirklich bergab. Früher war R1 ohne Doppelprädikat undenkbar.

Thomber:
Ein Problem ist vielleicht dabei auch, dass der öD inflationär viele Volljuristen beschäftigt, obwohl diese in den meisten "Ämtern" gar nicht benötigt werden. Würde man dort VJ einsetzen, wo man sie benötigt, könnte man auch die Dotierung und die Anspüche anheben.

Bundesjogi:

--- Zitat von: HochlebederVorgang am 11.06.2025 09:00 ---Und so hat jeder seine eigene Agenda. Ich spreche übrigens bewusst nicht von den letzten zwei Jahrzehnten und das wissen Sie auch ganz genau, da das Auseinanderfallen bereits viel früher einsetzt und sich perpetuiert hat.

Unabhängig davon verkennen Sie vollkommen, dass es hier tatsächlich nicht lediglich um nackte Zahlen geht. Nach der Rechtsprechung des BVerfG verbietet sich nämlich eine rein mathematische Betrachtung des Themas amtsangemessene Alimentation. Hier wird häufig Evidenzkontrolle mit einer materiellen Ausgestaltung der Alimenation verwechselt.

Ich komme aus einem Kreis, aus dem bereits einige (A14/A15/R1) die Verwaltung wieder verlassen haben. Niemand von denen hat einen Vertrag unter 130k angeboten bekommen. Und da ich weiß, dass das Argument gleich wieder kommen wird. Nein, keiner von denen hat zwei Prädikatsexamen.

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Agenda? Mit geht's nur um belastbare und korrekte Zahlen. Und ehrlich gesagt, wenn man noch weiter zurückgeht als 2002 wird's irgendwann nicht mehr repräsentativ, nicht weil es keine Leute mehr gibt, die damals schon im Dienst gewesen wären sondern weil die Akademikerquote um die 2000er auf ein vergleichbares Niveau gestiegen war. 1980 lag sie noch deutlich unter 10 Prozent. Das ist dann etwas ganz anderes und ist auch in anderen Beschäftigungszweigen zu sehen, dass das wachsende Angebot an besonders gut ausgebildeten Personen die Lohnforderungen drückt. Oder anders gesagt: wer 1980 A14 war gehörte zur Creme de la Creme, während heute sehr viel mehr Leute die Anforderungen erfüllen. Da kann man nicht erwarten, dass man relativ genau so besoldet wird wie seinerzeit. In der vielbesungenen freien Wirtschaft ist es nicht anders.

HochlebederVorgang:
Für den juristischen Markt ist diese Behauptung schlichtweg falsch. Insbesondere da die Absolventenzahlen derzeit kontinuierlich zurückgehen. Es gibt schlichtweg keine ausreichende Anzahl an "qualifizierten" Absolventen am Markt für Kanzleien, Unternehmen, Gerichte, Verwaltung etc.. Selbst die großen Kanzleien stellen schon lange nicht mehr hauptsächlich Absolventen mit zwei Prädikatsexamen ein. Die Einstiegsgehälter im juristischen Bereich sind kontinuierlich, bis auf Pausen z.B. in der Finanzkrise, gestiegen. Der Staat reagiert hierauf lediglich mit einer Absenkung der Einstellungsvoraussetzungen.

Sie schließen in Vollendung eines Zirkelschlusses dann daraus, dass das natürlich auch mit einer niedrigeren Besoldung einhergehen müsse. Damit verbleibt dann die Frage: Wenn wollen Sie dann zukünftig noch für eine Tätigkeit im Staatsdienst gewinnen?

Das BVerfG spricht der Besoldung übrigens eine qualitätssichernde Funktion zu.

 


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