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Beamte Rentenkasse
MoinMoin:
--- Zitat von: GoodBye am 15.08.2025 09:01 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 15.08.2025 06:23 ---Ja, es wurde gekürzt, wenn man eine solche Sprache wählen will und du damit dein schlechtes Gefühl verstärken willst und klar kann man dann glauben, dass man was eigenes in einen imaginären Pott zahlt.
Aber dem Beamten kann faktisch nichts gekürzt werden, wenn es keinen Anspruch auf etwas gibt.
Da liegt der Hase im Pfeffer, was du nicht verstehen willst.
Man nennt es fälschlicherweise gekürzt, weil man es damit politisch besser verkaufen kann, aber man hätte auch stillschweigend einfach einen beliebigen anderen Betrag weniger oder mehr in die Besoldungsgesetzgebung schreiben können, solange damit eine amtsangemessene Alimentation erreicht wird (Was sie ja bekanntermaßen nicht tut).
Denn es gibt keinen Anspruch seitens der Beamten darauf die gleiche Bruttoerhöhung wie ein Angestellter zu bekommen, nur wenn es diesen Anspruch gäbe, könnte man von diesem Wert etwas kürzen.
Und mit dieser Argumentation könnte auch jeder Angestellte behaupten, es wird bei jeder Tarifrunde aktiv sein Gehalt gekürzt, um den Haushalt zu finanzieren.
--- End quote ---
Doch, der Beamte hat einen Anspruch auf amtsangemessene Alimentation und nicht nur einen Anspruch auf Einhaltung des absoluten Alimentationsschutzes. Zum Thema Amtsangemessenheit sind wir in der Debatte noch garnicht vorgedrungen, wir befinden uns auf Prüfungsstufe 1.
--- End quote ---
Wieso doch, ich sage doch ebenfalls, dass der Beamte einen Anspruch auf amtsangemessene Alimentation hat.
Worauf ich hinaus wollte ist:
Er hat aber keinen Anspruch darauf, dass wenn ein Tarifvertrag 10% Lohnerhöhung festlegt, er auch automatisch 10% Erhöhung bekommen muss, um amtsangemessen alimentiert zu werden.
Und wenn er nur 9% bekommt (uU mit dem fadenscheinigem Argument, dass da 1% in die Pensionsrücklage gezahlt wird), dann ist es keine Kürzung und er dadurch 1% irgendwohin einzahlt.
Sondern es wird nur die Rechtsmeinung vertreten, seitens des Gesetzgebers, dass 9% für die amtsangemessenen Alimentation ausreichend ist.
Schnarchnase81:
--- Zitat von: MoinMoin am 15.08.2025 06:23 ---Ja, es wurde gekürzt, wenn man eine solche Sprache wählen will und du damit dein schlechtes Gefühl verstärken willst und klar kann man dann glauben, dass man was eigenes in einen imaginären Pott zahlt.
Aber dem Beamten kann faktisch nichts gekürzt werden, wenn es keinen Anspruch auf etwas gibt.
Da liegt der Hase im Pfeffer, was du nicht verstehen willst.
Man nennt es fälschlicherweise gekürzt, weil man es damit politisch besser verkaufen kann, aber man hätte auch stillschweigend einfach einen beliebigen anderen Betrag weniger oder mehr in die Besoldungsgesetzgebung schreiben können, solange damit eine amtsangemessene Alimentation erreicht wird (Was sie ja bekanntermaßen nicht tut).
Denn es gibt keinen Anspruch seitens der Beamten darauf die gleiche Bruttoerhöhung wie ein Angestellter zu bekommen, nur wenn es diesen Anspruch gäbe, könnte man von diesem Wert etwas kürzen.
Und mit dieser Argumentation könnte auch jeder Angestellte behaupten, es wird bei jeder Tarifrunde aktiv sein Gehalt gekürzt, um den Haushalt zu finanzieren.
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Als die beiden 7% Kürzungen durchgeführt wurden, war das Thema amtsangemessene Alimentation noch weit, weit weg, das geschah in den 50ern. Natürlich sollte die Besoldung damals auch angemessen sein, aber so konkret wie heute war das Thema noch nicht. Jedenfalls hat man sich bei der ersten Kürzung aktiv gegen die Rentenkasse entschieden, um nur dann die tatsächliche Pension ohne vorherige Rentenversicherungsbeiträge zu bezahlen. Dafür hatte man den damaligen Rentenversicherungsanteil einfach als Kürzungsbetrag angewandt, um dann festzustellen, dass das nicht reicht (ich meine 1957). So hatte man ein zweites Mal gekürzt.
Egal, wie man das jetzt sieht, hätte man diese Beträge in der Besoldung belassen und als Abzug und irgendeinen Topf ausgewiesen, somhätten wir die Diskussion jetzt nicht.
Schnarchnase81:
--- Zitat von: Tagelöhner am 15.08.2025 07:56 ---
--- Zitat von: Schnarchnase81 am 14.08.2025 22:56 ---In meinen Augen würde übrigens eine Abkehr vom Alimentationsprinzip und eine Überführung in die Rentenversicherung einer faktischen Abschaffung des Beamtentums gleichkommen und damit wäre auch ein Streikrecht vorhanden. Dann möchte ich mal sehen, was passiert, wenn z. B. Polizei und Feuerwehr streiken….
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Haha da ist er wieder, der klassische Billig-Reflex zur Verteidigung des Status-Quo bzw. sogar zu dessen Ausbau, gerade die Bereiche staatlicher Kernaufgaben ins Feld zu führen, bei denen auch jeder Blinde mit einem Funken Restverstand nicht auf die Idee kommen kann, ein Beamtenverhältnis in Frage zu stellen.
Nur um das nochmal klarzustellen: Ich bin kein Beamtenhasser, aber ich würde Beamtenverhältnisse nur in wirklich wichtigen staatlichen Bereichen (Im Kern also Justiz, innere Sicherheit usw.) weiter aufrecht halten und dann auch gerne die damit verbundenen Privilegien sogar weiter ausbauen, da es dieser Personenkreis wirklich verdient hat.
@MoinMoin
Beeindruckender Diskussionswillen, da hast Du jetzt in ein Wespennest gestochen, wie es scheint. ;D Ich schau hier dann noch gelegentlich rein und greife dabei in die Dose Erdnüsse 8)
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Warum wird dann eigentlich diskutiert? Wo verbeamtet wird, entscheiden Bund und Länder doch einigermaßen frei. Dann müsste das Thema doch eigentlich eher „weniger verbeamten“ und nicht „Beamte in die Rentenkasse einzahlen lassen“ heißen.
Sind wir beim Einzahlen in die Rentekasse, dann sind wir bei der Abschaffung des Berufsbeamtentums. Und es ist nicht der klassische Billigreflex, wenn dann das Streikrecht in die Runde geworfen wird, das ist dann nur konsequent.
Aber nett, dass du u.a. meiner Berufsgruppe wenigstens die Pension zugestehst….wenn du vielleicht nicht immer so pauschalisieren würdest, dann wäre dein Standpunkt evtl. auch etwas durchsichtiger.
Schnarchnase81:
--- Zitat von: MoinMoin am 15.08.2025 09:23 ---
--- Zitat von: GoodBye am 15.08.2025 09:01 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 15.08.2025 06:23 ---Ja, es wurde gekürzt, wenn man eine solche Sprache wählen will und du damit dein schlechtes Gefühl verstärken willst und klar kann man dann glauben, dass man was eigenes in einen imaginären Pott zahlt.
Aber dem Beamten kann faktisch nichts gekürzt werden, wenn es keinen Anspruch auf etwas gibt.
Da liegt der Hase im Pfeffer, was du nicht verstehen willst.
Man nennt es fälschlicherweise gekürzt, weil man es damit politisch besser verkaufen kann, aber man hätte auch stillschweigend einfach einen beliebigen anderen Betrag weniger oder mehr in die Besoldungsgesetzgebung schreiben können, solange damit eine amtsangemessene Alimentation erreicht wird (Was sie ja bekanntermaßen nicht tut).
Denn es gibt keinen Anspruch seitens der Beamten darauf die gleiche Bruttoerhöhung wie ein Angestellter zu bekommen, nur wenn es diesen Anspruch gäbe, könnte man von diesem Wert etwas kürzen.
Und mit dieser Argumentation könnte auch jeder Angestellte behaupten, es wird bei jeder Tarifrunde aktiv sein Gehalt gekürzt, um den Haushalt zu finanzieren.
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Doch, der Beamte hat einen Anspruch auf amtsangemessene Alimentation und nicht nur einen Anspruch auf Einhaltung des absoluten Alimentationsschutzes. Zum Thema Amtsangemessenheit sind wir in der Debatte noch garnicht vorgedrungen, wir befinden uns auf Prüfungsstufe 1.
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Wieso doch, ich sage doch ebenfalls, dass der Beamte einen Anspruch auf amtsangemessene Alimentation hat.
Worauf ich hinaus wollte ist:
Er hat aber keinen Anspruch darauf, dass wenn ein Tarifvertrag 10% Lohnerhöhung festlegt, er auch automatisch 10% Erhöhung bekommen muss, um amtsangemessen alimentiert zu werden.
Und wenn er nur 9% bekommt (uU mit dem fadenscheinigem Argument, dass da 1% in die Pensionsrücklage gezahlt wird), dann ist es keine Kürzung und er dadurch 1% irgendwohin einzahlt.
Sondern es wird nur die Rechtsmeinung vertreten, seitens des Gesetzgebers, dass 9% für die amtsangemessenen Alimentation ausreichend ist.
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Zum einen ist das so nicht ganz korrekt, da der Beamte nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgehängt werden darf (auch nicht durch Sonderopfer) und zum anderen wurden die Abzüge durch die Pensionsrücklage begründet. Es wurde klar gesagt, dass die 0,2% Abzüge sich in der Bildung einer Pensionsrücklage begründen und wenn etwas so klar gesagt wird, dann darf man das auch so weiterhin kommunizieren.
GoodBye:
--- Zitat von: GoodBye am 15.08.2025 09:19 ---"Verbuchen" ist ein schönes Stichwort.
Es ist schlichtweg eine Unverschämtheit, dass der Staat Unternehmen und Personen die sich wirtschaftlich betätigen wollen, umfassende Aufzeichnungs- und Publizitätspflichten auferlegt, für sich aber die Welt mit einer kameralistischen Betrachtungsweise schönrechnet, anstatt auch eine Doppik zu verwenden.
Dann wäre nämlich Schluss mit Versteckspiel.
--- End quote ---
Ich hole das noch einmal hoch.
Wozu Schnarchnase hier schreibt: Das sind alles Themen die in der Wirtschaft unter dem Thema ordnungsgemäße Buchführung zu verorten sind. Und zwar mit Zu- und Abflüssen, Dokumentation in Anhängen etc.
Gilt übrigens auch für andere Themen, z.B. Zweckentfremdung von Mitteln der gesetzlichen Rentenversicherung.
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