Autor Thema: Beamte Rentenkasse  (Read 25692 times)

conny111

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #120 am: 03.06.2025 22:27 »

Sobald man als Familie gerne mehrere Kinder haben möchte, ist es unter gleichen (Bildungs-)Voraussetzungen der Ehepartner wahrscheinlich einfacher, der Mann macht die Karriere. Die Rahmenbedingungen sind geschickter: denn nur die Frau wird schwanger, muss sich vor der Geburt schonen und danach von der Geburt erholen und stillen.

Wer so einen Murks schreibt, muss mit Contra rechnen. Es ist geschickter, der Mann macht Karriere......

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #121 am: 04.06.2025 07:44 »
Wer so einen Murks schreibt, muss mit Contra rechnen. Es ist geschickter, der Mann macht Karriere......

Ist doch klar, wenn man von 45 Jahren Karriere für 2 Kinder 2 Jahre beruflich kürzer tritt, sollte lieber der Mann den Vortritt haben *Ironie aus*

Zock

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #122 am: 04.06.2025 22:20 »
Wir können langsam wieder aus aktuellem Anlass von der Kindererziehung zum Ursprungsthema zurückkehren.

Frau Bas hat anscheinend nochmal nachgelegt und äußert, dass wir uns Pensionen für Beamte nicht mehr leisten können und sie deshalb ins Rentensystem überführt werden müssen. Das führe zur Gerechtigkeit und gleichwertigen Behandlungen von Rentnern und Beamten und würde Vorbehalte abbauen. Kein Wort zu notwendigen Grundgesetzänderungen oder zusätzliche Altersvorsorge / notwendigen Besoldungserhöhungen des Dienstherrn. Die Zeitungen (op) berichten beispielsweise:
"Die Differenz zwischen Renten und Pensionen ist vielen Bürgerinnen und Bürgerin im Land schon lange ein Dorn im Auge. Laut aktuellem Alterssicherungsbericht haben Verbeamtete des Bundes im Januar 2023 im Schnitt über 3000 Euro brutto monatlich an Pension erhalten. Derweil bekommen Rentner und Rentnerinnen durchschnittlich nur um die 1500 Euro brutto im Monat. Das empfinden viele als ungerecht."

Unterstützung erhält sie laut den Medienberichten von den Grünen und Linken.

Ich frage mich hier mehrere Dinge. Es sollte lt. Koalitionsvertrag eine Kommission einberufen werden, die unabhängig die Lage sondiert, recherchiert, ggfls. Gutachten auswertet. Dennoch prescht die frischgebackene Arbeitsministerin mit Entschiedenheit voran. Frau Bas scheint die "Ein Frau" Kommission zu sein.

Sie und viele politische Unterstützer der Grünen und Linken haben offensichtlich immer noch nicht verstanden, dass die Pensionen nicht mit Renten verglichen werden können. Sich per se nicht nur aus dem Rentenanteil zusammensetzen, sondern auch in gewisser Art und Weise einer betrieblichen Altersvorsorge. Von höherem KV bzw. PKV Abzug mal ganz zu schweigen.

Auch wenn sie offenbart, dass es ein Kraftakt wäre und auch künftig Beamte nur noch in der Verteidigung und Justiz ernannt werden sollen sind dieses Mängel im Fachwissen schon gravierend. Wer würde sich dann die Verbeamtung noch antun :D?

Jedenfalls hat sie alle erdenklich möglichen Vorschläge schon medial diskutiert. Unfassbar.

Knecht

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #123 am: 05.06.2025 06:22 »
Ich hab's schon oft geschrieben, aber in dem Fall wiederhole ich mich gerne: die SPD ist die letzte (!) Partei die jemand wählen kann, der keine Transferleistungen bezieht (oder einer "NGO" angehört).

Warzenharry

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #124 am: 06.06.2025 08:15 »
Lasst die mal machen.

Fraglich ist, ob es eine Möglichkeit gäbe uns aktive Beamte gegen unseren Willen und zu welchem Preis in das Bas'sche Wunschsystem zu überführen.

Zudem hat Zock richtig erkannt: Wer macht das dann noch?

Wie gesagt....das würde ein GAAAANZ böses Erwachen geben. Solche Vorschläge kommen genau aus Zwei möglichen Gründen. Entweder die Person hat NULL Peilung oder sie will Politisch Punkten und weiß, dass ihr nichts passieren kann.

Wenn dann der öD oder zumindest dessen AugabenerfüllungsPFLICHT implodiert, dann brauchen solche Personen, egal wieviel Gegenwind oder gegengutachten es gab, keine Konsequenzen fürchten und genau dass ist unser Problem. Die können aggieren wie sie wollen....es passiert ihnen nichts.

Rentenonkel

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #125 am: 06.06.2025 09:34 »
Grundlage für die Diskussion ist ein Gutachten des Sachverständigenrates Wirtschaft zur Situation der Rentenversicherung, der Beamtenversorgung und der Altersvorsorge insgesamt und möglichen Reformen. Es geht in dem Gutachten um mögliche, politische Spielräume. Ob es am Ende den politischen Willen gibt, dass auch umzusetzen, bleibt abzuwarten.

Eine Integration der Beamten in die GRV soll durch eine eigene Säule erreicht werden. Die dort eingezahlten Beiträge (die im Übrigen ausschließlich von den Dienstherrn getragen werden müssen) würden dann im Umlageverfahren für die laufenden Pensionen genutzt. Daneben muss es dann eine zusätzliche Säule geben, so dass in Summe die Beamten wieder mindestens auf das bisherige Versorgungsniveau kommen. Der Renteneinstieg und die Abschläge orientieren sich dann jedoch an denen der gesetzlichen Rentenversicherung. Problematisch finde ich, dass es in der Rentenversicherung bisher nur eine besondere Altersgrenze für Bergleute gibt. Hier bedarf es aus meiner Sicht sicher noch einiger politischer Diskussionen, ob beispielsweise bestimmte Berufsgruppen wie Feuerwehrleute, Polizisten oder Soldaten weiterhin früher als andere in den Ruhestand gehen dürfen oder nicht.

Falls es jemand nachlesen möchte, findet sich hier der link dazu:
https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/gutachten/jg202324/JG202324_Kapitel_5.pdf

Ich zitiere mal einige, aus meiner Sicht wichtigen Passagen daraus, um die Diskussion in die richtige Richtung zu lenken. Aus diesem Gutachten wird jedenfalls klar, dass die Ziele dieser Reform und auch eine mögliche Reform selbst in eine ganz andere Richtung gehen, als es hier bisher andiskutiert wurde.

Kostenneutral ließe sich eine Integration der Beamtinnen und Beamten in die GRV hingegen mit separaten Beitragskassen umsetzen. Hierfür müsste sichergestellt werden, dass die von den Dienstherrn entrichteten GRV-Beiträge bis auf weiteres für die Finanzierung der Ausgaben für die Beamtenversorgung verwendet werden dürfen und nicht in der restlichen GRV verausgabt werden können. Ab Mitte der 2040er-Jahre werden die Beiträge in wachsendem Maße für die Finanzierung von Dienstunfähigkeits- und später Altersrenten neuer Beamtinnen und Beamten benötigt. Hierdurch würde eine transparentere Form der Versorgung von Beamtinnen und Beamten erreicht. Die zusätzlich gewährte bAV bietet dann Gestaltungsspielräume für eine Altersversorgung, die den Aufgaben von Beamtinnen und Beamten Rechnung trägt und eine Beschäftigung im Öffentlichen Dienst hinreichend attraktiv macht. Gleichzeitig könnte die Höhe der bAV perspektivisch als Ansatzpunkt zur finanziellen Entlastung der Beamtenversorgung genutzt werden. Für die bAV sollte eine konsequente Rücklagenbildung während der aktiven Dienstzeit vorgenommen werden, wie sie das Land Sachsen in seiner Finanzverfassung festgeschrieben hat. Dies würde die Ausgaben für die bAV wiederum vorziehen, zugunsten langfristiger Entlastungen, und die Transparenz weiter erhöhen.

Kurz- bis mittelfristig läge die Belastung der öffentlichen Haushalte jedoch oberhalb des Basisszenarios. Eine Integration von Beamtinnen und Beamten in die GRV sowie eine Rücklagenbildung für ihre Zusatzversorgung haben den positiven Nebeneffekt, dass bisher versteckte zukünftige Lasten für Pensionsverpflichtungen in die Gegenwart vorgezogen werden. Dies kann zum Abbau von Fehlanreizen beitragen, die durch vermeintlich niedrigere laufende Kosten von Beamtinnen und Beamten gegenüber Angestellten des Öffentlichen Dienstes entstehen. Zum anderen ließe sich durch ein einheitliches Alterssicherungssystem die politische Steuerbarkeit verbessern und die seit dem Jahr 1989 angestrebte Wirkungsgleichheit von Reformen der GRV und der Beamtenversorgung automatisch erreichen. Die in diesem Kapitel diskutierten Reformen in der GRV würden somit unmittelbar auch bei den Beamtinnen und Beamten greifen.

Auch andere europäische Staaten haben Reformen der Beamtenversorgung vorgenommen. So hat etwa Österreich seine Beamtenversorgung unter finanzieller Beteiligung von Dienstherrn, Beamtinnen und Beamten sowie Pensionärinnen und Pensionären umfassend reformiert. Die Schweiz hat im Jahr 2002 den Beamtenstatus abgeschafft. In Deutschland sind die Möglichkeiten zu einer Anpassung der Beamtenversorgung verfassungsrechtlich eingeschränkt (Kohlstruck, 2023, S. 237 f.). Eine umfassende Reform der Beamtenversorgung muss vom Bund und den Ländern einzeln beschlossen werden. Aus politischen Gründen kann sich die Durchführung einer solchen Reform daher als schwierig erweisen. Alternativ könnte eine Dämpfung der künftigen Versorgungsausgaben auch über die Anpassung der aktuellen Verbeamtungspolitik in Deutschland erreicht werden. Dabei könnte das Beamtentum nach österreichischem Vorbild auf Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Verteidigung und Justiz beschränkt werden. Fast die Hälfte der verbeamteten Berufsgruppen in Deutschland erfüllt keine hoheitlichen Aufgaben. Eine Anstellung dieser Aufgabenbereiche im Öffentlichen Dienst würde die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen aufgrund der Zahlungen der GRV-Beiträge sowie der bAV zwar kurz bis mittelfristig stärker belasten. Langfristig würden aber die Versorgungsaufwendungen reduziert und die öffentlichen Haushalte entlastet. Auch eine solche Reform müsste jedoch mit Bund, Ländern und Kommunen abgestimmt und für alle verbindlich beschlossen werden, damit der föderale Wettbewerb nicht zu abweichendem Verhalten führt, wie es etwa bei der Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern in der Vergangenheit zu beobachten war. Einzelne Länder schafften sie ab, führten sie später aber wieder ein, um eine mögliche Abwanderung von Lehrkräften in andere Länder zu verhindern und sich abzeichnenden Personalengpässen entgegenzuwirken (Gehrke und Bruno-Latocha, 2013)



HochlebederVorgang

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« Antwort #126 am: 06.06.2025 09:57 »
Das wirkt schon komisch, wenn man Strukturreformen aus Gründen der "Selbstdisziplinierung" vornimmt.


PublicHeini

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« Antwort #127 am: 06.06.2025 10:38 »
Ich finde die Politische Diskussion amüsant und traurig zu gleich. Anstatt den Beamten die Höhe der Pension nicht zu gönnen, sollte sich mal überlegt werden, wie schaffe ich das gesetzliche Rentensystem an das Niveau anzugleichen.

wenn die Beamten in eine separate Säule zahlen soll, haben doch die (künftigen) Rentner doch nichts davon. Also kann doch alles beim Alten bleiben und der Dienstherr nur dazu angehalten werden, zeitnah sich um die Finanzierung der Pensionen zu kümmern.

HochlebederVorgang

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« Antwort #128 am: 06.06.2025 10:43 »
Ganz genau, was er aufgrund der Kürzungen für Pensionsrücklagenm vor Jahrzehnten eh hätte anfangen sollen.

Es sollte ihm zusätzlich auch möglich sein, wenn man sich mal zu Gemüte führt, inwieweit Reallohnentwicklung und Realbesoldungsentwicklung in den letzten Jahrzehnten auseinander gelaufen sind.

https://www.thueringer-beamtenbund.de/fileadmin/user_upload/www_thueringer-beamtenbund_de/pdf/2025/Schriftliche_Zusammenfassung_Teilnehmerunterlagen.pdf

Siehe Seite 7.

Spannend, dass man, egal bei welcher Frage, immer wieder bei rund 30% landet.

Wenn ich die Differenz 40 Jahre in einen ETF lege, und das ohne Erhöhung der Raten nach Besoldungserhöhungen, dann brauche ich am Ende keine Pension mehr.


Meierheim

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« Antwort #129 am: 06.06.2025 11:24 »
Ich habe mal überschlagen, dass z.B. Bayern 50 Milliarden sofort in den Pensionsfond einzahlen müsste, um auf die gleichen Rücklagen wie Sachsen zu kommen.

lotsch

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« Antwort #130 am: 06.06.2025 11:49 »
"Alternativ könnte eine Dämpfung der künftigen Versorgungsausgaben auch über die Anpassung der aktuellen Verbeamtungspolitik in Deutschland erreicht werden."

Wenn man weniger verbeamtet bekommt man noch weniger Personal. Deshalb hat man sich eine andere Alternative ausgedacht, die verfassungswidrige Alimentation.

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« Antwort #131 am: 06.06.2025 14:37 »
wenn die Beamten in eine separate Säule zahlen soll, haben doch die (künftigen) Rentner doch nichts davon. Also kann doch alles beim Alten bleiben und der Dienstherr nur dazu angehalten werden, zeitnah sich um die Finanzierung der Pensionen zu kümmern.

Wieso sollten die Rentner auch etwas davon haben? Dies ginge ja nur um Zusammenhang mit Leistungskürzungen.

Thomber

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« Antwort #132 am: 06.06.2025 16:18 »
wenn die Beamten in eine separate Säule zahlen soll, haben doch die (künftigen) Rentner doch nichts davon. Also kann doch alles beim Alten bleiben und der Dienstherr nur dazu angehalten werden, zeitnah sich um die Finanzierung der Pensionen zu kümmern.

Wieso sollten die Rentner auch etwas davon haben? Dies ginge ja nur um Zusammenhang mit Leistungskürzungen.

Entweder MEHR Einnahmen durch Beamte oder weniger Ausgaben...  ja stimmt, sonst hätte das keinen Sinn. (Aber wäre das neu?)

Bundesjogi

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« Antwort #133 am: 06.06.2025 16:29 »
Ganz genau, was er aufgrund der Kürzungen für Pensionsrücklagenm vor Jahrzehnten eh hätte anfangen sollen.

Es sollte ihm zusätzlich auch möglich sein, wenn man sich mal zu Gemüte führt, inwieweit Reallohnentwicklung und Realbesoldungsentwicklung in den letzten Jahrzehnten auseinander gelaufen sind.

https://www.thueringer-beamtenbund.de/fileadmin/user_upload/www_thueringer-beamtenbund_de/pdf/2025/Schriftliche_Zusammenfassung_Teilnehmerunterlagen.pdf

Siehe Seite 7.

Spannend, dass man, egal bei welcher Frage, immer wieder bei rund 30% landet.

Wenn ich die Differenz 40 Jahre in einen ETF lege, und das ohne Erhöhung der Raten nach Besoldungserhöhungen, dann brauche ich am Ende keine Pension mehr.
Man fragt sich halt, wo kommen diese Zahlen her? Dankenswerterweise sind ja keine Quellen angegeben... Auf die schnelle finde ich eine nominale Lohnentwicklung z.B. zwischen 2007 und 2019 hier https://www.bpb.de/themen/arbeit/arbeitsmarktpolitik/322503/lohnentwicklung-in-deutschland-und-europa/
In der selben Zeit waren die Tarifabschlüsse im Bund bei kumuliert knapp 31 Prozent also ziemlich gut dabei.ommensentwicklung_Tarifabschluesse_ab_1990_Stand_21.pdf

 Natürlich kommt es immer auf die Zeiträume an aber alleine, dass da dor Besoldung eines A14ers mit einer allgemeinen Lohnentwicklung verglichen wird... Sorry aber jedes Mal wenn ich irgendwas in diesem Dokument lese weil wieder jemand meint, da sei etwas tolles drin kriege ich aufs Neue das Schaudern.

2strong

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #134 am: 06.06.2025 22:43 »

Natürlich kommt es immer auf die Zeiträume an aber alleine, dass da dor Besoldung eines A14ers mit einer allgemeinen Lohnentwicklung verglichen wird... Sorry aber jedes Mal wenn ich irgendwas in diesem Dokument lese weil wieder jemand meint, da sei etwas tolles drin kriege ich aufs Neue das Schaudern.
Die Besoldungsgruppe eignet sich als Referenzpunkt zum Vergleich der Lohnentwicklung nicht?