Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung nach Bewertungsirrtum - Rücksetzung der Stufenlaufzeit?
ich1974:
Es gibt tarifrechtlich keinen Antrag auf Höhergruppierung. Du bist anhand deiner Tätigkeit eingruppiert. Manchmal irrt nur der AG über die Auszahlung des richtigen Betrages. Selbst die Angabe der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag ist nur deklaratorisch und hat keine rechtsbegründende Wirkung. Die Eingruppierung richtet sich immer nach der übertragenen Tätigkeit. Hier müsste eine Stellenbeschreibung der dir übertragenen Tätigkeiten vom KAV geprüft werden. Die Ausschlussfrist aus § 37 sechs Monate rückwirken gilt auch für den Arbeitgeber.
Kryne:
Ich würde erstmal ganz banal auf dem "kurzen Dienstweg" darauf hinweisen, dass es keine "Höhergruppierung" gab, sondern nur ein Fehler aufgefallen ist und die Stufenlaufzeit daher auch nicht zurückgesetzt wurde.
Du bekommst einfach nur das "richtige" Geld jetzt.
Bei mir war es genau die gleiche Konstellation. Ich habe Jahre lang EG10 bezahlt bekommen, bis bei einer Prüfung aufgefallen ist, dass meine Stelle eine EG11 ist. Habe dann 6 Monate Rückwirkend das höhere Gehalt bekommen. Alles auch ganz automatisch, ohne das ich noch etwas dazu schreiben musste.
Meine Stufenlaufzeit wurde aber auch zurückgesetzt. Denn leider haben wohl fast alle Personalabteilungen keine Ahnung von Tarifrecht, oder sie haben Ahnung, hoffen aber dass die Mitarbeiter keine haben ;)
Da es bei mir aber "glückliches" Timing war, geht es da bei mir nur um 2 Monate "Verschiebung" in der Stufenlaufzeit, weshalb ich da kein Fass mehr aufgemacht habe.
FearOfTheDuck:
--- Zitat von: Rachel am 13.05.2025 17:28 ---Hallo McOldie,
danke für deine Antwort. Zu deinem Punkt 3: Ich habe seinerzeit geschrieben, dass ich die Höhergruppierung meiner Stelle in die Entgeltgruppe 6 beantrage und dass ich darüber hinaus, da meine Stelle die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe 6 bereits seit dem Zeitpunkt meiner Einstellung (15.02.2021) aufweist, die Auszahlung der in meinem Fall entstandenen Gehaltsdifferenz rückwirkend für die letzten 6 Monate beantrage. Ich hab mich mit der Formulierung sehr schwer getan, weil bei mir zu allem dazu ja noch diese Rückstufung aufgrund der fehlenden Ausbildung vorliegt, weshalb ich ja nicht einfach die Auszahlung der Differenz zur EG 6 beantragen konnte.
Du hast mich jetzt allerdings etwas verunsichert: Sofern es möglich ist, dass mein Antrag auf Höhergruppierung nicht als Geltendmachung meines Anspruchs anzusehen ist, habe ich jetzt Angst, "schlafende Hunde" zu wecken. Mein AG hat mir nämlich bereits angekündigt, den Vorgang zum KAV zu schicken, wenn ich was Schriftliches einreiche. Und dort würde dann ja wohl alles geprüft werden.
Zusätzlich habe ich auch Angst, ob es mir vielleicht negativ ausgelegt werden könnte, dass ich seinerzeit eine "Höhergruppierung" beantragt habe und nicht die "Richtig-Eingruppierung" bzw. die "Richtigstellung meiner Entgeldzahlung" oder so. Ich wusste das mit der Tarifautomatik damals nicht, und jetzt habe ich zwar schon in mehreren Quellen davon gelesen - verstehen tue ich es aber trotzdem nicht. In meinem Vertrag steht ja nunmal die falsche Entgeltgruppe schwarz auf weiß drin :-X
Zu deinem Punkt 4 muss ich fairneshalber richtigstellen, dass mir die Sache mit dem zwingend einen Höhergruppierungsantrag stellen, damit ich so früh wie möglich die Differenz bekomme, nicht von der Personalabteilung sondern vom Personalrat gesagt worden ist.
--- End quote ---
Mach dir keinen Kopf. Da es keinen Antrag auf Höhergruppierung gibt und da immer die die Tarifautomatik greift, ist es egal, wie das Kind benannt ist. Dem AG ist aufgefallen, dass er sich in der Eingruppierung geirrt hat, wie er darauf gestoßen wurde, ist zweitrangig.
Wann hast denn die Nachzahlung bekommen, wann die Rückforderung? Ggf. könntest du für dich durchrechnen, was dir günstiger kommt. Mutmaßlich wird es die Korrektur von Anbeginn sein.
MoinMoin:
--- Zitat von: Rachel am 13.05.2025 12:18 ---Hallo zusammen,
es kommt nun ein etwas längerer Text, aber ich denke der Kontext ist wichtig, um meine Frage/Anliegen richtig zu verstehen. Danke schon einmal fürs Lesen :)
Ich arbeite seit 02/2021 bei dem selben kommunalen Arbeitgeber. Meine Stelle wurde zur Zeit meiner Anstellung in der EG 5 einsortiert und da ich keine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten habe wurde ich von Anfang an runtergestuft und nach EG 4 (Erfahrungsstufe 3) bezahlt.
Im Verlauf des letzten Jahres ist durch eine durchgeführte Stellenbemessung aufgefallen, dass meine Stelle keine EG5er-Stelle ist, sondern gemäß der Tätigkeiten (die sich über den kompletten Zeitraum NICHT verändert haben) eine EG6er-Stelle ist. Somit hätte ich von Anfang an nach EG 5 (mangels Ausbildung) bezahlt werden müssen.
--- End quote ---
Ich behaupte mal, dass für deine Tätigkeiten durchaus die Fallgruppe 2 der EG5 gilt und somit es keine Ausbildungsvoraussetzung gab und du nicht um eine EG niedriger eingruppiert wirst.
Rachel:
--- Zitat von: Kryne am 14.05.2025 13:04 ---Ich würde erstmal ganz banal auf dem "kurzen Dienstweg" darauf hinweisen, dass es keine "Höhergruppierung" gab, sondern nur ein Fehler aufgefallen ist und die Stufenlaufzeit daher auch nicht zurückgesetzt wurde.
Du bekommst einfach nur das "richtige" Geld jetzt.
--- End quote ---
Das habe ich bereits versucht und die Personalabteilung direkt drauf angesprochen, als ich das Schreiben bekommen habe. Aber es wurde darauf beharrt, dass bei einer Höhergruppierung die Stufenlaufzeit zurückgesetzt wird. Dass es sich um einen Bewertungsirrtum handelt und meine Tätigkeiten zu jeder Zeit die selben waren, sei dafür unerheblich, wurde mir gesagt. Weil ich vermute, dass dies nicht der Wahrheit entspricht, bin ich hier. 8)
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version