Fordert sie nicht; und ist auch in der Vergangenheit nicht so passiert (z.B. spätere Übertragung und abzüglich 0,2%). Bei der Prüfung auf amtsangemessene Alimentation ist der Vergleich mit den Tarif-Löhnen nur eines von vier Prüfkriterien, die das Bundesverfassungsgericht für eine erste Prüfstufe formuliert hat. Die Alimentation kann durchaus noch verfassungsgemäß sein, wenn eines dieser Kriterien verletzt wird.
(Aufgrund der allgemeinen Lohnentwicklung und der Tatsache, dass der öD dieser hinterherhinkt, dürfte dieses aber durchaus nicht das erste Kriterium sein, was anschlägt...)