Autor Thema: welche EG wäre gerecht?  (Read 7332 times)

mopsgesicht

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Antw:welche EG wäre gerecht?
« Antwort #45 am: 22.05.2025 11:02 »
Leistung bringt einen jedoch ins Gespräch, wenn die Vergabe höherwertiger Tätigkeiten ansteht.

Das Karotte-Esel-Prinzip!

Was wäre denn ein von Dir bevorzugtes Prinzip?

Faunus

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Antw:welche EG wäre gerecht?
« Antwort #46 am: 22.05.2025 11:25 »
Leistung bringt einen jedoch ins Gespräch, wenn die Vergabe höherwertiger Tätigkeiten ansteht.

Das Karotte-Esel-Prinzip!

Was wäre denn ein von Dir bevorzugtes Prinzip?

Pardon?

Pixelfreak2005

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Antw:welche EG wäre gerecht?
« Antwort #47 am: 22.05.2025 13:38 »
Wenn du Besoldung bekommst, dann kann er alles mit dir machen, weil dann bist du Beamter.

Wenn du Angestellter bist, dann kann er dir mehr oder weniger nach belieben Tätigkeiten zuweisen, solange sich dadurch nicht deine Eingruppierung ändert.
Wenn sich die Eingruppierung ändert, dann gibt es auch mehr Geld oder du lehnst es ab diese Tätigkeiten zu machen.

nein bin kein Beamter oder verbeamtet. falsch ausgedrückt sorry..
Gestern beim Gespräch meinte ich ja, dass ich dann in meiner alten EG bleibe. Aber zu meinem Profil wie bei Einstellung. Er meinte das geht nicht, weil sich das mit dem Antrag auf Höhergruppierung geändert hat.


Pixelfreak2005

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Antw:welche EG wäre gerecht?
« Antwort #48 am: 22.05.2025 13:42 »
Leistung bringt einen jedoch ins Gespräch, wenn die Vergabe höherwertiger Tätigkeiten ansteht.

Das Karotte-Esel-Prinzip!

So siehts aus. Manchmal hat man Glück, manchmal nicht. Dürfte aber auch außerhalb des öD nicht anders sein.

Ist aber auch irgendwie logisch; die Führungskraft sucht sich natürlich jemand für höherwertige Tätigkeiten aus, der schon gezeigt hat, dass er es auch kann.

naja mit dem Ausscheiden des Kollegen wurde seine Stelle erst mal (seit September 24) im Amt aufgeteilt. Ich habe anscheint die Minderwertigen Arbeiten bekommen und andere die Höherwertigen, welche auch nicht angerechnet werden. Es ist eine komische Situation

MoinMoin

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Antw:welche EG wäre gerecht?
« Antwort #49 am: 22.05.2025 14:26 »
Wenn du Besoldung bekommst, dann kann er alles mit dir machen, weil dann bist du Beamter.

Wenn du Angestellter bist, dann kann er dir mehr oder weniger nach belieben Tätigkeiten zuweisen, solange sich dadurch nicht deine Eingruppierung ändert.
Wenn sich die Eingruppierung ändert, dann gibt es auch mehr Geld oder du lehnst es ab diese Tätigkeiten zu machen.

nein bin kein Beamter oder verbeamtet. falsch ausgedrückt sorry..
Gestern beim Gespräch meinte ich ja, dass ich dann in meiner alten EG bleibe. Aber zu meinem Profil wie bei Einstellung. Er meinte das geht nicht, weil sich das mit dem Antrag auf Höhergruppierung geändert hat.
Als AN kannst du Wünsche äußern was du machen willst, aber der AG kann jedoch jederzeit Arbeiten übertragen, die nichts mit dem zu tun haben was in der Stellenausschreibung stand.
Doof aber so ist das nunmal mit der Weisungbefugnis.

Organisator

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Antw:welche EG wäre gerecht?
« Antwort #50 am: 22.05.2025 17:28 »
Leistung bringt einen jedoch ins Gespräch, wenn die Vergabe höherwertiger Tätigkeiten ansteht.

Das Karotte-Esel-Prinzip!

So siehts aus. Manchmal hat man Glück, manchmal nicht. Dürfte aber auch außerhalb des öD nicht anders sein.

Ist aber auch irgendwie logisch; die Führungskraft sucht sich natürlich jemand für höherwertige Tätigkeiten aus, der schon gezeigt hat, dass er es auch kann.

naja mit dem Ausscheiden des Kollegen wurde seine Stelle erst mal (seit September 24) im Amt aufgeteilt. Ich habe anscheint die Minderwertigen Arbeiten bekommen und andere die Höherwertigen, welche auch nicht angerechnet werden. Es ist eine komische Situation

Wenn man höherwertige Aufgaben verteilt, jedoch in einem zeitlichen Umfang, der bestimmte Grenzen nicht überschreitet, wirkt das sich nicht auf die Eingruppierung aus.

Extrembeispiel: 60 % Pförtner. 40 % Atomphysiker: wird bezahlt wie ein Pförtner.

BATman

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Antw:welche EG wäre gerecht?
« Antwort #51 am: 24.05.2025 00:11 »
Leistung bringt einen jedoch ins Gespräch, wenn die Vergabe höherwertiger Tätigkeiten ansteht.

Das Karotte-Esel-Prinzip!

So siehts aus. Manchmal hat man Glück, manchmal nicht. Dürfte aber auch außerhalb des öD nicht anders sein.

Ist aber auch irgendwie logisch; die Führungskraft sucht sich natürlich jemand für höherwertige Tätigkeiten aus, der schon gezeigt hat, dass er es auch kann.

naja mit dem Ausscheiden des Kollegen wurde seine Stelle erst mal (seit September 24) im Amt aufgeteilt. Ich habe anscheint die Minderwertigen Arbeiten bekommen und andere die Höherwertigen, welche auch nicht angerechnet werden. Es ist eine komische Situation

Wenn man höherwertige Aufgaben verteilt, jedoch in einem zeitlichen Umfang, der bestimmte Grenzen nicht überschreitet, wirkt das sich nicht auf die Eingruppierung aus.

Extrembeispiel: 60 % Pförtner. 40 % Atomphysiker: wird bezahlt wie ein Pförtner.


Tut mir leid für dich Pixelfreak. Ich interpretiere aus deinen Beiträgen, dass du ein äußerst engagierter Kollege bist, der Arbeit sieht und sie gewissenhaft erledigt. Ich hoffe, dass dein Umfeld dich ebenso wahrnimmt. Vielleicht kannst du mit dieser Einstellung in einem Auswahlverfahren für eine andere Stelle überzeugen.

Ich schließe mich allerdings allem bereits Gesagten an. Deine jetzige Stelle entspricht exakt den Eingruppierungskriterien der EG 6. Selbst wenn man die ein oder andere Tätigkeit auf die Goldwaage legen würde, wäre der Zeitanteil erkennbar nicht ausreichend für eine höhere Eingruppierung.