Autor Thema: Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025  (Read 13114 times)

Versuch

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Antw:Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025 [BW]
« Antwort #30 am: 25.05.2025 16:26 »

https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/verbaende-land-spart-auf-kosten-seiner-richter-und-beamten/

Das Land versucht wohl mit der Aktion die Kosten zu drücken.

Ich habe heute einen Musterwiderspruch von meinem Verband erhalten. Die sprechen auch von Klagen die aber erst vorbereitet werden. Zumindest habe ich es so verstanden.
KAnnst den hier bitte posten?

SpeedyG

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Antw:Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025 [BW]
« Antwort #31 am: 25.05.2025 17:00 »

https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/verbaende-land-spart-auf-kosten-seiner-richter-und-beamten/

Das Land versucht wohl mit der Aktion die Kosten zu drücken.

Ich habe heute einen Musterwiderspruch von meinem Verband erhalten. Die sprechen auch von Klagen die aber erst vorbereitet werden. Zumindest habe ich es so verstanden.

Würdest du den Wiederspruch teilen? Bei welchen verbanden seid ihr? Von meiner Gewerkschaft kam überhaupt nichts.

Versuch

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Antw:Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025 [BW]
« Antwort #32 am: 25.05.2025 17:31 »

https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/verbaende-land-spart-auf-kosten-seiner-richter-und-beamten/

Das Land versucht wohl mit der Aktion die Kosten zu drücken.

Ich habe heute einen Musterwiderspruch von meinem Verband erhalten. Die sprechen auch von Klagen die aber erst vorbereitet werden. Zumindest habe ich es so verstanden.

Würdest du den Wiederspruch teilen? Bei welchen verbanden seid ihr? Von meiner Gewerkschaft kam überhaupt nichts.
Klar.
Wenn ich einen hätte.
Ha e ja auch geteilt, was mir bie Bezahl-KI geraten hat.
Alles andere wäre ja Assi

User43

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Antw:Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025 [BW]
« Antwort #33 am: 25.05.2025 18:32 »
Hier ein Musterwiderspruch

Widerspruch gegen den Bescheid vom …

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich

Widerspruch

gegen den Bescheid vom .......... ein.
Mit Schreiben vom .......... hatte ich Widerspruch einlegt und beantragt mir eine amtsangemessene Besoldung zu gewähren.
Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG. Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in Baden-Württemberg auch im Jahr 2024 nicht hinreichend nachgekommen. Dabei beschränkt sich mein Widerspruch und Antrag auf amtsangemessene Besoldung nicht wie von Ihnen angenommen auf die Zeit ab dem 1.11.2024 auf Grundlage des BVAnp-ÄG 2024/2025, sondern bezieht sich auf das gesamte Jahr 2024. Die Regelungen zum Familienergänzungszuschlag und der Berücksichtigung eines pauschalen Partnereinkommens, ohne das der Mindestabstand in Höhe von 15 % zur Grundsicherung keinesfalls gewahrt wird, sind bereits zum 1.1.2024 in Kraft getreten. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass eine Verbescheidung für das laufende Haushaltsjahr 2025 derzeit noch nicht möglich ist. Ich behalte mir daher die haushaltsnahe Geltendmachung für das Haushaltsjahr 2025 weiterhin vor. Wie aus meinem o.g. Schreiben ersichtlich habe ich mich zudem gegen die Grundlage des BVAnp-ÄG 2022 gewandt. Zur Begründung verweise ich auf mein o.g. Schreiben.
Der BBW - Beamtenbund Tarifunion (BBW) hat bereits Musterverfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Alimentation, insbesondere zu Regelungen des BVAnp-ÄG 2024/2025 wie z.B. zur Frage des anrechenbaren Partnereinkommens und des Abstandsgebot bezüglich der Übertragung des Sockelbetrags in Höhe von
200 € angekündigt. Zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung des Partnereinkommens sind bereits Verfahren (Vorlagebeschlüsse des VG Hamburg Az. 21 B 148/24, 21 B 149/24 und 21 B 150/24; OVG Rheinland-Pfalz, 2 A 11745/17) beim BVerfG anhängig. Neben den anhängigen Musterverfahren des Deutschen Richterbund Baden-Württemberg zum BVAnp-ÄG 2022 (VG Karlsruhe Az. 12 K 4318/23 - nicht rechtskräftig - , VG Freiburg Az. 6 K 3430/23 und 6 K 3431/23) hat auch dieser Musterverfahren gegen das BVAnp-ÄG 2024/2025 angekündigt.
Daher beantrage ich, meinen Widerspruch vorerst nicht zu bescheiden, sondern bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Klärung ruhen zu lassen und mir gegenüber auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Ich bitte um eine zeitnahe Eingangsbestätigung nebst Verzichtserklärung.

Mit freundlichen Grüßen

Versuch

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Antw:Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025 [BW]
« Antwort #34 am: 25.05.2025 18:55 »
Danke.
Das passt aber leider nicht zum Inhalt hier.

In BW würde so ein Widerspruch als Antrag ausgelegt und dann abgelehnt.

SpeedyG

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Antw:Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025 [BW]
« Antwort #35 am: 25.05.2025 19:09 »

https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/verbaende-land-spart-auf-kosten-seiner-richter-und-beamten/

Das Land versucht wohl mit der Aktion die Kosten zu drücken.

Ich habe heute einen Musterwiderspruch von meinem Verband erhalten. Die sprechen auch von Klagen die aber erst vorbereitet werden. Zumindest habe ich es so verstanden.

Würdest du den Wiederspruch teilen? Bei welchen verbanden seid ihr? Von meiner Gewerkschaft kam überhaupt nichts.
Klar.
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Ah die Antwort ging eigentlich an user43

Versuch

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Antw:Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025 [BW]
« Antwort #36 am: 25.05.2025 19:38 »

https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/verbaende-land-spart-auf-kosten-seiner-richter-und-beamten/

Das Land versucht wohl mit der Aktion die Kosten zu drücken.

Ich habe heute einen Musterwiderspruch von meinem Verband erhalten. Die sprechen auch von Klagen die aber erst vorbereitet werden. Zumindest habe ich es so verstanden.

Würdest du den Wiederspruch teilen? Bei welchen verbanden seid ihr? Von meiner Gewerkschaft kam überhaupt nichts.
Klar.
Wenn ich einen hätte.
Ha e ja auch geteilt, was mir bie Bezahl-KI geraten hat.
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Ah die Antwort ging eigentlich an user43
Die Antwort ging an alle

User43

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Antw:Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025 [BW]
« Antwort #37 am: 25.05.2025 19:45 »
Mein Dienstherr ist das Land BW und ich habe letzte Woche das selbe Schreiben erhalten wie alle.

Ich schicke es diese Woche einfach mal weg und schaue was passieren wird.

Versuch

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Antw:Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025 [BW]
« Antwort #38 am: 25.05.2025 21:21 »
Mein Dienstherr ist das Land BW und ich habe letzte Woche das selbe Schreiben erhalten wie alle.

Ich schicke es diese Woche einfach mal weg und schaue was passieren wird.
Was schickst du weg?

BeamtenBund

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Antw:Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025 [BW]
« Antwort #39 am: 26.05.2025 11:03 »
Guten Morgen liebe Forengemeinde.

ich werde gegen meinen Bescheid wie folgt den Widerspruch gegen den Ablehnenden Antrag einlegen und mal abwarten was dann kommt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom XXXXXX ein.

1.   Falsche Auslegung meines Schreibens vom XXXXXXX
Bei dem genannten Schreiben handelte es sich – wie mehrfach ausdrücklich bezeichnet – um einen Widerspruch gegen die insgesamt nicht amtsangemessene Besoldung im Kalenderjahr 2024. Es war kein Antrag auf eine bestimmte Leistung ab dem 01.11.2024 gemäß BVAnp-ÄG 2024/2025, sondern ein umfassender, pauschaler Widerspruch gemäß Art. 33 Abs. 5 GG zur Wahrung meiner Rechte und zur Hemmung der Verjährung.
2.   Unzulässige Beschränkung auf den Zeitraum ab dem 01.11.2024:
Mein Widerspruch richtete sich ausdrücklich gegen die Besoldung im gesamten Kalenderjahr 2024, nicht nur ab November. Die Reduktion auf einen Teilzeitraum ist sachlich und rechtlich nicht gerechtfertigt.
3.   Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO):
Mein Schreiben enthielt den ausdrücklichen Antrag, die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung umfassend und unter allen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Diese gebotene Prüfung ist bislang nicht erfolgt.
4.   Fehlende Stellungnahme zur Ruhendstellung und zum Verjährungsverzicht:
Ich habe in meinem Widerspruch angeregt, das Verfahren bis zur Entscheidung über das sogenannte „Vier-Säulen-Modell“ ruhend zu stellen und auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Auf beides wurde im Bescheid in keiner Weise eingegangen.

Ich fordere Sie daher auf:

Meinen ursprünglichen Widerspruch vom 12.12.2024 rechtskonform als solchen zu behandeln,

diesen im vollständigen Umfang zu bescheiden,

insbesondere auch für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.10.2024,

dabei auf meine Anregung zur Ruhendstellung und den Verzicht auf die Einrede der Verjährung einzugehen,

mir eine rechtsmittelfähige Entscheidung über den vollständigen Widerspruch zu erteilen.

Bitte bestätigen Sie mir den fristgerechten Eingang dieses Schreibens sowie die ordnungsgemäße Widerspruchsbehandlung.


Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG. Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in Baden-Württemberg auch im Jahr 2024 nicht hinreichend nachgekommen.
Ich möchte daher meine Rechte im Hinblick auf erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere der Beschlüsse des Zweiten Senats vom 17.11.2015 - 2 BvL 5/13 sowie 4.5.2020 - 2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 u.a. -
sichern. Die verfassungsrechtlich erforderliche Amtsangemessenheit der Besoldung (Art. 33 Abs. 5 GG) wird insbesondere nicht durch das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) sowie das Gesetz über die
Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2024/2025 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2024/2025) vom 5.11.2024 (GBl. 2024 Nr. 91) gewährleistet. Dieses Gesetz und die mir in dessen Folge gewährte Besoldung verstoßen insbesondere gegen das Mindestabstandsgebot und das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen, insbesondere auch bezüglich der Übertragung des Sockelbetrags in Höhe von 200 € zum 1.11.2024 (vgl. BVerfG vom 23.5.20217 - 2 BvR
883/14 und 2 BvR 905/14) sowie der Einführung eines anrechenbaren Partnereinkommens zum 1.1.2024. Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung des Partnereinkommens sind bereits Verfahren in anderen Bundesländern anhängig (Vorlagebeschlüsse des VG Hamburg Az. 21 B 148/24, 21 B 149/24 und 21 B 150/24;
OVG Rheinland-Pfalz, 2 A11745/17. OVG).
Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gehe ich davon aus, dass die mir gewährte Besoldung nicht ausreichend ist, sodass ich gegen diese Widerspruch einlege und beantrage mir eine amtsangemessene Besoldung zu gewähren, die den Verfassungsvorgaben des Art. 33 GG sowie den in den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 sowie aus dem Jahr 2020 aufgestellten Parametern und damit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.
Da bereits Musterverfahren vom Deutschen Richterbund Baden-Württemberg anhängig sind (VG Karlsruhe Az. 12 K 4318/23, VG Freiburg Az. 6 K 3430/23 und 6 K 3431/23), beantrage ich meinen Antrag/Widerspruch vorerst nicht zu bescheiden, sondern bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Klärung ruhen zu lassen und mir gegenüber auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Ich bitte um eine zeitnahe Eingangsbestätigung nebst Verzichtserklärung.



Ich finde es nicht Asozial hier Wiedersprüche zu posten, die von Mitgliedern einer Gewerkschaft nur an die zahlenden Mitglieder ausgegeben wurden. Schließlich ließt hier jeder ebenso mit und schöpft Informationen ab!
Ich bin um jeden Ratschlag oder Tipp dankbar, den ich hier lese.
Wenn ich mit meinem Beitrag anderen helfen kann, hat das Forum hier seinen Zweck voll und ganz erfüllt!
Kurze Info zum Hintergrund, warum ich keiner Gewerkschaft einen Beitrag zahlen möchte...
Siehe z.B. in Bayern das sind die Vorstände so in die Politik eingebunden und haben Posten erhalten, so dass eine objektive, saubere und ehrliche Arbeit für die Mitglieder nicht zielführend ist, dass ich nicht bereit bin diese Personen mit der Personalstruktur auch noch finanziell zu unterstützen! Schade für die gesamte Gewerkschaft, aber lieber hoffe ich auf den Maße, die irgend wann aufwacht und sich gegen solche Heuchler wehrt!

Info des DRB am Rande!   
https://www.drb-bw.de/presse/pressemeldungen/pressemeldung/news/pm-drb-bw-kritisiert-besoldungsgesetz-2024-2025-1

oder dieser Gesetzesvorschlag:
https://www.richterbesoldung.de/besoldung-versorgung/besoldungsmeldungen/meldung/news/alimentationsgrundsatzklage-gegen-besoldungsdumping



Neuer12

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Antw:Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025 [BW]
« Antwort #40 am: 26.05.2025 13:50 »
Danke.

Hast ihn selbst formuliert?

Landesdiener

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Antw:Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025 [BW]
« Antwort #41 am: 26.05.2025 14:48 »
Danke.
Das passt aber leider nicht zum Inhalt hier.

In BW würde so ein Widerspruch als Antrag ausgelegt und dann abgelehnt.
Doch, das ist der offzielle Muster-Widerspruch des BBW auf die hier behandelte Ablehnung des als Antrag ausgelegten Widerspruchs.

BeamtenBund

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Antw:Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025 [BW]
« Antwort #42 am: 26.05.2025 15:51 »
Danke.

Hast ihn selbst formuliert?

Nein, nicht meine eigene Formulierung.
Leider fehlt mir auf Grund meines DiPos die Zeit mich selbst mit der Thematik im Kern auseinander zu setzen.
Ich nutze hier das Forum und andere Quellen.
Bastle dann zusammen und hoffe auf eine positive Bescheidung (Ruhend Stellung). Somit ist dies das Werk von diesem Forum hier  ;)

Sollte ich tatsächlich den Klageweg gehen müssen, um meine Ansprüche für das Jahr 2024 geltend zu machen. Werde ich mich wohl der Argumentation tatsächlich wohl mehr Hilfe in diesem Forum bedienen müssen.
SvenTonschert hat mal in einem Post geäußert, dass er evtl. unter umständen wenn es möglich ist, dass er helfen versuchen wird  ;D

SpeedyG

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Antw:Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025 [BW]
« Antwort #43 am: 26.05.2025 16:25 »
Guten Morgen liebe Forengemeinde.

ich werde gegen meinen Bescheid wie folgt den Widerspruch gegen den Ablehnenden Antrag einlegen und mal abwarten was dann kommt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom XXXXXX ein.

1.   Falsche Auslegung meines Schreibens vom XXXXXXX
Bei dem genannten Schreiben handelte es sich – wie mehrfach ausdrücklich bezeichnet – um einen Widerspruch gegen die insgesamt nicht amtsangemessene Besoldung im Kalenderjahr 2024. Es war kein Antrag auf eine bestimmte Leistung ab dem 01.11.2024 gemäß BVAnp-ÄG 2024/2025, sondern ein umfassender, pauschaler Widerspruch gemäß Art. 33 Abs. 5 GG zur Wahrung meiner Rechte und zur Hemmung der Verjährung.
2.   Unzulässige Beschränkung auf den Zeitraum ab dem 01.11.2024:
Mein Widerspruch richtete sich ausdrücklich gegen die Besoldung im gesamten Kalenderjahr 2024, nicht nur ab November. Die Reduktion auf einen Teilzeitraum ist sachlich und rechtlich nicht gerechtfertigt.
3.   Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO):
Mein Schreiben enthielt den ausdrücklichen Antrag, die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung umfassend und unter allen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Diese gebotene Prüfung ist bislang nicht erfolgt.
4.   Fehlende Stellungnahme zur Ruhendstellung und zum Verjährungsverzicht:
Ich habe in meinem Widerspruch angeregt, das Verfahren bis zur Entscheidung über das sogenannte „Vier-Säulen-Modell“ ruhend zu stellen und auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Auf beides wurde im Bescheid in keiner Weise eingegangen.

Ich fordere Sie daher auf:

Meinen ursprünglichen Widerspruch vom 12.12.2024 rechtskonform als solchen zu behandeln,

diesen im vollständigen Umfang zu bescheiden,

insbesondere auch für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.10.2024,

dabei auf meine Anregung zur Ruhendstellung und den Verzicht auf die Einrede der Verjährung einzugehen,

mir eine rechtsmittelfähige Entscheidung über den vollständigen Widerspruch zu erteilen.

Bitte bestätigen Sie mir den fristgerechten Eingang dieses Schreibens sowie die ordnungsgemäße Widerspruchsbehandlung.


Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG. Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in Baden-Württemberg auch im Jahr 2024 nicht hinreichend nachgekommen.
Ich möchte daher meine Rechte im Hinblick auf erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere der Beschlüsse des Zweiten Senats vom 17.11.2015 - 2 BvL 5/13 sowie 4.5.2020 - 2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 u.a. -
sichern. Die verfassungsrechtlich erforderliche Amtsangemessenheit der Besoldung (Art. 33 Abs. 5 GG) wird insbesondere nicht durch das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) sowie das Gesetz über die
Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2024/2025 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2024/2025) vom 5.11.2024 (GBl. 2024 Nr. 91) gewährleistet. Dieses Gesetz und die mir in dessen Folge gewährte Besoldung verstoßen insbesondere gegen das Mindestabstandsgebot und das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen, insbesondere auch bezüglich der Übertragung des Sockelbetrags in Höhe von 200 € zum 1.11.2024 (vgl. BVerfG vom 23.5.20217 - 2 BvR
883/14 und 2 BvR 905/14) sowie der Einführung eines anrechenbaren Partnereinkommens zum 1.1.2024. Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung des Partnereinkommens sind bereits Verfahren in anderen Bundesländern anhängig (Vorlagebeschlüsse des VG Hamburg Az. 21 B 148/24, 21 B 149/24 und 21 B 150/24;
OVG Rheinland-Pfalz, 2 A11745/17. OVG).
Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gehe ich davon aus, dass die mir gewährte Besoldung nicht ausreichend ist, sodass ich gegen diese Widerspruch einlege und beantrage mir eine amtsangemessene Besoldung zu gewähren, die den Verfassungsvorgaben des Art. 33 GG sowie den in den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 sowie aus dem Jahr 2020 aufgestellten Parametern und damit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.
Da bereits Musterverfahren vom Deutschen Richterbund Baden-Württemberg anhängig sind (VG Karlsruhe Az. 12 K 4318/23, VG Freiburg Az. 6 K 3430/23 und 6 K 3431/23), beantrage ich meinen Antrag/Widerspruch vorerst nicht zu bescheiden, sondern bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Klärung ruhen zu lassen und mir gegenüber auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Ich bitte um eine zeitnahe Eingangsbestätigung nebst Verzichtserklärung.



Ich finde es nicht Asozial hier Wiedersprüche zu posten, die von Mitgliedern einer Gewerkschaft nur an die zahlenden Mitglieder ausgegeben wurden. Schließlich ließt hier jeder ebenso mit und schöpft Informationen ab!
Ich bin um jeden Ratschlag oder Tipp dankbar, den ich hier lese.
Wenn ich mit meinem Beitrag anderen helfen kann, hat das Forum hier seinen Zweck voll und ganz erfüllt!
Kurze Info zum Hintergrund, warum ich keiner Gewerkschaft einen Beitrag zahlen möchte...
Siehe z.B. in Bayern das sind die Vorstände so in die Politik eingebunden und haben Posten erhalten, so dass eine objektive, saubere und ehrliche Arbeit für die Mitglieder nicht zielführend ist, dass ich nicht bereit bin diese Personen mit der Personalstruktur auch noch finanziell zu unterstützen! Schade für die gesamte Gewerkschaft, aber lieber hoffe ich auf den Maße, die irgend wann aufwacht und sich gegen solche Heuchler wehrt!

Info des DRB am Rande!   
https://www.drb-bw.de/presse/pressemeldungen/pressemeldung/news/pm-drb-bw-kritisiert-besoldungsgesetz-2024-2025-1

oder dieser Gesetzesvorschlag:
https://www.richterbesoldung.de/besoldung-versorgung/besoldungsmeldungen/meldung/news/alimentationsgrundsatzklage-gegen-besoldungsdumping

Bist du die selbe Person wie Versuch?

BeamtenBund

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« Antwort #44 am: 26.05.2025 22:02 »
 Nein @SpeedyG,

Aber ich habe von Versuch die Tipps übernommen.