Hier ein Musterwiderspruch
Widerspruch gegen den Bescheid vom …
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich
Widerspruch
gegen den Bescheid vom .......... ein.
Mit Schreiben vom .......... hatte ich Widerspruch einlegt und beantragt mir eine amtsangemessene Besoldung zu gewähren.
Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG. Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in Baden-Württemberg auch im Jahr 2024 nicht hinreichend nachgekommen. Dabei beschränkt sich mein Widerspruch und Antrag auf amtsangemessene Besoldung nicht wie von Ihnen angenommen auf die Zeit ab dem 1.11.2024 auf Grundlage des BVAnp-ÄG 2024/2025, sondern bezieht sich auf das gesamte Jahr 2024. Die Regelungen zum Familienergänzungszuschlag und der Berücksichtigung eines pauschalen Partnereinkommens, ohne das der Mindestabstand in Höhe von 15 % zur Grundsicherung keinesfalls gewahrt wird, sind bereits zum 1.1.2024 in Kraft getreten. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass eine Verbescheidung für das laufende Haushaltsjahr 2025 derzeit noch nicht möglich ist. Ich behalte mir daher die haushaltsnahe Geltendmachung für das Haushaltsjahr 2025 weiterhin vor. Wie aus meinem o.g. Schreiben ersichtlich habe ich mich zudem gegen die Grundlage des BVAnp-ÄG 2022 gewandt. Zur Begründung verweise ich auf mein o.g. Schreiben.
Der BBW - Beamtenbund Tarifunion (BBW) hat bereits Musterverfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Alimentation, insbesondere zu Regelungen des BVAnp-ÄG 2024/2025 wie z.B. zur Frage des anrechenbaren Partnereinkommens und des Abstandsgebot bezüglich der Übertragung des Sockelbetrags in Höhe von
200 € angekündigt. Zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung des Partnereinkommens sind bereits Verfahren (Vorlagebeschlüsse des VG Hamburg Az. 21 B 148/24, 21 B 149/24 und 21 B 150/24; OVG Rheinland-Pfalz, 2 A 11745/17) beim BVerfG anhängig. Neben den anhängigen Musterverfahren des Deutschen Richterbund Baden-Württemberg zum BVAnp-ÄG 2022 (VG Karlsruhe Az. 12 K 4318/23 - nicht rechtskräftig - , VG Freiburg Az. 6 K 3430/23 und 6 K 3431/23) hat auch dieser Musterverfahren gegen das BVAnp-ÄG 2024/2025 angekündigt.
Daher beantrage ich, meinen Widerspruch vorerst nicht zu bescheiden, sondern bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Klärung ruhen zu lassen und mir gegenüber auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Ich bitte um eine zeitnahe Eingangsbestätigung nebst Verzichtserklärung.
Mit freundlichen Grüßen