Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Präventionsgespäch = Kündigung ?
McOldie:
--- Zitat von: clarion am 19.05.2025 06:18 ---Könnte eine Verlängerung der Probezeit absehbar sein?
--- End quote ---
Es ist dem Grunde nach möglich eine Verlängerung der Probezeit über den in § 2 Abs. 4 Satz 1 TV-L vorgesehenen Sechs-Monats-Zeitraum hinaus zu vereinbaren. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Verlängerung der Probezeit nach § 2 Abs. 4 TV-L nicht dazu führt, dass weiterhin die verkürzte Kündigungsfrist des § 34 Abs. 1 Satz 1 TV-L Anwendung fände. Vor allem aber greifen mit dem Überschreiten der sechsmonatigen Beschäftigungsdauer die Kündigungsschutzvorschriften des KSchG und des SGB IX, ohne dass die Verlängerung der Probezeit hierauf Einfluss hätte.
Diensthase:
Der/Die Kollege/in hat in der ganzen Probezeit keinen Tag Krankheitsbedingt gefehlt, vielmehr besteht die Absicht zu entlassen weil Er/Sie angeblich nicht ins Team (Einem Kollegen) passt ! Besteht die Gefahr so kurz vor ende der Probezeit entlassen zu werden ??
Rowhin:
--- Zitat von: Diensthase am 19.05.2025 18:16 ---Der/Die Kollege/in hat in der ganzen Probezeit keinen Tag Krankheitsbedingt gefehlt, vielmehr besteht die Absicht zu entlassen weil Er/Sie angeblich nicht ins Team (Einem Kollegen) passt ! Besteht die Gefahr so kurz vor ende der Probezeit entlassen zu werden ??
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Die Gefahr besteht natürlich immer. Die Frage ist, was wird die ordentliche Begründung sein.
Diensthase:
--- Zitat von: Rowhin am 19.05.2025 19:05 ---
--- Zitat von: Diensthase am 19.05.2025 18:16 ---Der/Die Kollege/in hat in der ganzen Probezeit keinen Tag Krankheitsbedingt gefehlt, vielmehr besteht die Absicht zu entlassen weil Er/Sie angeblich nicht ins Team (Einem Kollegen) passt ! Besteht die Gefahr so kurz vor ende der Probezeit entlassen zu werden ??
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Die Gefahr besteht natürlich immer. Die Frage ist, was wird die ordentliche Begründung sein.
--- End quote ---
Ist den in der Probezeit eine "ordentliche Begründung" überhaupt notwendig ?
clarion:
Gegenüber dem PR schon, nicht aber dem zu kündigenden Kollegen gegenüber.
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