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Verbeamtung bei Schließung der Außenstelle vorteilhaft?

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Organisator:

--- Zitat von: FGL am 02.06.2025 20:36 ---
--- Zitat von: Organisator am 02.06.2025 14:34 ---
--- Zitat von: FGL am 02.06.2025 14:28 ---
--- Zitat von: Organisator am 02.06.2025 14:21 ---Wenn noch nicht geschehen, würde ich versuchen lassen, deinen Arbeitsort im Arbeitsvertrag festschreiben zu lassen.
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Welchen Vorteil hätte das? Bis zur Schließung der Außenstelle wäre eine Versetzung ausgeschlossen, was ja aber wohl nicht das Problem für den TE darstellt, sondern die weitere Verwendung nach Schließung der Außenstelle.

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Ist das so? Wenn ich einen Arbeitsvertrag mit Arbeitsort habe, könnte das doch nicht einseitig durch den AG geändert werden, oder?

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Wird es ja auch nicht. Aber wenn die Außenstelle schließt und eine Versetzung wegen einer entgegenstehenden Regelung im Arbeitsvertrag nicht möglich ist, dann eröffnet sich für den Arbeitgeber die Möglichkeit für eine (Änderungs-)Kündigung. Deswegen frage ich mich, welchen Vorteil der TE hätte, wenn er trotz absehbarer Schließung des Standortes den Dienstort vertraglich festschreiben lässt. So wie ich das sehe, kann das ganz gewaltig nach hinten losgehen.

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Im Bezug auf die Ausgangsfrage ist der Vorteil, dass der AN nicht so einfach an einem anderen Arbeitsort eingesetzt werden kann, wie der Beamte.

Hans1W:

--- Zitat von: Thomber am 02.06.2025 15:49 ---Wird eine Dienststelle/ Behörde geschlossen, kann man die Beamten in den einstweiligen Ruhestand schicken (und dann dort auch lassen)  Es gab so etwas schon.   Tja....  klingt nicht nach guter Lösung

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Warum? Er bekommt weiterhin Bezüge, weniger aber er bekommt was. Die amtsangemesse Alimentation muss auch in diesem Fall gesichert sein. Er kann sich einen Nebenerwrb suchen. Hängt alles natürlich auch vom Alter und finanziellen Polster ab.

Organisator:

--- Zitat von: Hans1W am 03.06.2025 09:15 ---
--- Zitat von: Thomber am 02.06.2025 15:49 ---Wird eine Dienststelle/ Behörde geschlossen, kann man die Beamten in den einstweiligen Ruhestand schicken (und dann dort auch lassen)  Es gab so etwas schon.   Tja....  klingt nicht nach guter Lösung

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Warum? Er bekommt weiterhin Bezüge, weniger aber er bekommt was. Die amtsangemesse Alimentation muss auch in diesem Fall gesichert sein. Er kann sich einen Nebenerwrb suchen. Hängt alles natürlich auch vom Alter und finanziellen Polster ab.

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Es gibt bestimmt viele Beamte, die für 2/3 ihrer Bezüge gerne freigestellt werden würden.

Hans1W:

--- Zitat von: Organisator am 03.06.2025 10:48 ---
--- Zitat von: Hans1W am 03.06.2025 09:15 ---
--- Zitat von: Thomber am 02.06.2025 15:49 ---Wird eine Dienststelle/ Behörde geschlossen, kann man die Beamten in den einstweiligen Ruhestand schicken (und dann dort auch lassen)  Es gab so etwas schon.   Tja....  klingt nicht nach guter Lösung

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Warum? Er bekommt weiterhin Bezüge, weniger aber er bekommt was. Die amtsangemesse Alimentation muss auch in diesem Fall gesichert sein. Er kann sich einen Nebenerwrb suchen. Hängt alles natürlich auch vom Alter und finanziellen Polster ab.

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Es gibt bestimmt viele Beamte, die für 2/3 ihrer Bezüge gerne freigestellt werden würden.

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Mit so 55 Jahren, einem Haus was fast abbezahlt ist, einem Partner der Vollzeit arbeitet und der andere sucht sich einen neuen Job, ja gibt deutlich schlimmeres.
Und ganz ehrlich, wer glaubt das in 10 Jahren Schluss ist. Das kann schneller gehen, oder auch deutlich langsamer. Je nach politischer Lage, wer an welcher Stelle sitzt.

2strong:
Die Verbeamtung hilft m. E. in dieser Situation nicht weiter. Wenn Du eine Verbeamtung anstrebst, dann solltest Du das aus anderen Motiven tun.

Andere Behörden haben in vergleichbaren Fällen dem verbleibenden Personal einen Heimarbeitsplatz eingerichtet (Prüfungsämter des Bundes). Vielleicht besteht für Dich darin eine Option.

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