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Verbeamtung bei Schließung der Außenstelle vorteilhaft?

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Organisator:

--- Zitat von: Thomber am 04.06.2025 07:04 ---
--- Zitat von: Organisator am 03.06.2025 15:24 ---
--- Zitat von: Thomber am 03.06.2025 12:27 ---nee sorry - mit 2 Dritteln genießen die meisten Beamten gar nichts mehr.

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Bundesbeamter A12, 50 jahre alt, ledig = 4.000 € netto
2/3 macht 2.800 € netto fürs nixtun. kann man schon drüber nachdenken.

Allerdings nur denken, defakto dürfte das in der A-Besoldung nicht stattfunden.

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Es geht aber leider nie nur um die Zahl.   Ja, 2.800 klingt nett aber wer vorher 4k hatte, hat sich auch sein Leben so eingerichtet, so wie es jeder mit seinem Einkommen tut.   Wer 33% weniger bekommt, muss sein Leben ändern und das geht bei vielen nicht mehr und das ist ja grundsätzlich auch der Grund, warum VIELE Menschen nach dem Berufsstart sich extern nicht weiterbilden, Meisterschule usw...., weil sie auf das EInkommen nicht mehr verzichten können.   Auto, Kind, Haus, Hund....

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Das ist ein Problem, welches viele gerne hätten.

MoinMoin:

--- Zitat von: Thomber am 04.06.2025 07:04 ---Es geht aber leider nie nur um die Zahl.   Ja, 2.800 klingt nett aber wer vorher 4k hatte, hat sich auch sein Leben so eingerichtet, so wie es jeder mit seinem Einkommen tut.   Wer 33% weniger bekommt, muss sein Leben ändern und das geht bei vielen nicht mehr

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Oder hat vorher nicht auf Kante gelebt, sondern ist weiter in einer kleinen Wohnung geblieben, hat sich kein größeres Auto gegönnt, .....
Viele Wege führen zum Glück.

Thomber:

--- Zitat von: MoinMoin am 04.06.2025 08:42 ---
--- Zitat von: Thomber am 04.06.2025 07:04 ---Es geht aber leider nie nur um die Zahl.   Ja, 2.800 klingt nett aber wer vorher 4k hatte, hat sich auch sein Leben so eingerichtet, so wie es jeder mit seinem Einkommen tut.   Wer 33% weniger bekommt, muss sein Leben ändern und das geht bei vielen nicht mehr

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Oder hat vorher nicht auf Kante gelebt, sondern ist weiter in einer kleinen Wohnung geblieben, hat sich kein größeres Auto gegönnt, .....
Viele Wege führen zum Glück.

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Jep, das sind die Ausnahmen, die es natürlich auch gibt. 

MoinMoin:

--- Zitat von: Thomber am 04.06.2025 09:21 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 04.06.2025 08:42 ---
--- Zitat von: Thomber am 04.06.2025 07:04 ---Es geht aber leider nie nur um die Zahl.   Ja, 2.800 klingt nett aber wer vorher 4k hatte, hat sich auch sein Leben so eingerichtet, so wie es jeder mit seinem Einkommen tut.   Wer 33% weniger bekommt, muss sein Leben ändern und das geht bei vielen nicht mehr

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Oder hat vorher nicht auf Kante gelebt, sondern ist weiter in einer kleinen Wohnung geblieben, hat sich kein größeres Auto gegönnt, .....
Viele Wege führen zum Glück.

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Stimmt sind eher ausnahmen, die meisten über ihren Verhältnissen.

Jep, das sind die Ausnahmen, die es natürlich auch gibt.

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FGL:

--- Zitat von: Organisator am 03.06.2025 08:06 ---
--- Zitat von: FGL am 02.06.2025 20:36 ---
--- Zitat von: Organisator am 02.06.2025 14:34 ---
--- Zitat von: FGL am 02.06.2025 14:28 ---
--- Zitat von: Organisator am 02.06.2025 14:21 ---Wenn noch nicht geschehen, würde ich versuchen lassen, deinen Arbeitsort im Arbeitsvertrag festschreiben zu lassen.
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Welchen Vorteil hätte das? Bis zur Schließung der Außenstelle wäre eine Versetzung ausgeschlossen, was ja aber wohl nicht das Problem für den TE darstellt, sondern die weitere Verwendung nach Schließung der Außenstelle.

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Ist das so? Wenn ich einen Arbeitsvertrag mit Arbeitsort habe, könnte das doch nicht einseitig durch den AG geändert werden, oder?

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Wird es ja auch nicht. Aber wenn die Außenstelle schließt und eine Versetzung wegen einer entgegenstehenden Regelung im Arbeitsvertrag nicht möglich ist, dann eröffnet sich für den Arbeitgeber die Möglichkeit für eine (Änderungs-)Kündigung. Deswegen frage ich mich, welchen Vorteil der TE hätte, wenn er trotz absehbarer Schließung des Standortes den Dienstort vertraglich festschreiben lässt. So wie ich das sehe, kann das ganz gewaltig nach hinten losgehen.

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Im Bezug auf die Ausgangsfrage ist der Vorteil, dass der AN nicht so einfach an einem anderen Arbeitsort eingesetzt werden kann, wie der Beamte.

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Womit man dem Arbeitgeber bei Schließung der Außenstelle proaktiv das Instrument der (Änderungs-)Kündigung auf den Tisch legt. Ob dem TE damit geholfen ist, wage ich zu bezweifeln. Von Vorteil wäre eine Festschreibung des Arbeitortes nur hinsichtlich des Zeitraumes bis zur Schließung der Außenstelle sinnvoll, danach verkehrt sich diese Regelung in komplett nachteilig.

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