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@NWB wer hat was von einer Voraussetzung geschrieben? Es war die Frage, ob es irgendwo was geschrieben gibt? Verstehe also dein Hauptsache mal was schreiben nicht so ganz.
Deinen Ausgangsbeitrag konnte man durchaus dahin verstehen, dass der von dir erwähnte dreimonatige Grundlehegang als Voraussetzung in der Stellenausschreibung gefordert war. Fazit meinerseits ist: Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, man dich aber nicht nimmt dann ist das so. Sprich deinen jetzigen Chef an, dass du dich nach x Jahren gutem Dienst bei Gelegenheit umorientieren willst. Vielleicht räumt er den Weg frei.
Sie bringen mit:
abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige berufliche Tätigkeit
ein sicheres und höfliches Auftreten, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis
Führerschein Klasse B
gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Einsatzbereitschaft und Flexibilität aufgrund der Arbeitszeit im Schichtsystem (Mo.-Fr. 07:00 – 15:00 / 13:30 – 22:00 Uhr) und bis zu 10 Sonderdiensten an Wochenenden und Feiertagen pro Jahr
Bereitschaft und gesundheitliche Eignung zum Führen von Waffen (Reizgasspray, Teleskopschlagstock)
Teamfähigkeit, Kontaktfreude, Bürgerorientierung, Flexibilität und Belastbarkeit
soziale Kompetenz in einem teilweise konfliktträchtigen Aufgabengebiet
EDV-Kenntnisse mit MS-Office-Programmen (Word, Outlook)
Wünschenswert:
absolvierter Sonderlehrgang zur Ausbildung von Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten oder eine vergleichbare Befähigung (z.B. privates Sicherheitsgewerbe).