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3 Tage AU, dann kurz im Dienst und wieder AU

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SozPädBW:
Hallo Zusammen,

eine Tarifbeschäftigte ist Montag, Dienstag und Mittwoch AU ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Am Donnerstag tritt die Tarifbeschäftigte Ihren Dienst an, bricht jedoch nach 1 Stunde ab, meldet sich Krank aus dem Dienst ab und geht am gleichen Tag noch zum Arzt.
Ab wann muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden?
Meine persönliche Auffassung:
Für Montag bis Mittwoch muss keine AUB vorgelegt werden.
Der Donnerstag gilt als gearbeitet, da die Tarifbeschäftigte im Dienst war, wenn auch nur kurz und mit Dienstabbruch.
Sollte die Tarifbeschäftigte auch am Freitag AU sein, so muss Sie zum Arzt und benötigt ab Freitag eine AUB.
Wer teilt diese Auffassung? Wer nicht? Ich freue mich über Eure Rückmeldungen.

NWB:
Nach dem 3. Tag zum Arzt.
Der schreibt in der Regel nicht rückwirkend krank.
Also AU ab Donnerstag

SozPädBW:

--- Zitat von: NWB am 03.06.2025 19:58 ---Nach dem 3. Tag zum Arzt.
Der schreibt in der Regel nicht rückwirkend krank.
Also AU ab Donnerstag

--- End quote ---

Bitte meine Frage und Ausgangssituation aufmerksam lesen! ;-)

crapSen:
Meines Erachtens nach gibt es keinen tariflichen Anspruch auf diese sogenannten Karenztage, der Vorgesetzte kann schon ab dem 1. Tag eine AUB verlangen. In deinem speziellen Fall dann ab Freitag.

SozPädBW:
Es geht nicht um Einzelfallregelungen wie der AUB ab Tag 1.

Nochmals meine Bitte:
Bitte die Ausgangssituation lesen.

Mo-Mi AU
Do Dienstantritt und Abbruch nach einer Stunde mit anschließender Vorstellung beim Arzt.
Muss der Arzt rückwirkend ab Montag krank schreiben oder genügt eine AUB ab Donnerstag?

Könnte der Arzt auch erst Freitag aufgesucht werden und eine AUB erst ab Freitag ausgestellt werden, da Mo-Mi ohne AUB und Do als gearbeitet gilt?

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