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3 Tage AU, dann kurz im Dienst und wieder AU

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Feivel:

--- Zitat von: Faunus am 13.06.2025 08:54 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 11.06.2025 15:20 ---Am Besten wäre es, wenn man bereits am dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit zum Arzt geht und der entscheidet dann, ob man arbeitsunfähig ist oder nicht.

--- End quote ---

Nach dem Thread komme ich fast in Versuchung im Krankheitsfall bereits am 1. Tag eine AU ausstellen zu lassen - verursacht zwar unnötige Kosten, aber immer schön sich "safe" im Bürokratendschungel bewegen und wer weiß, was dem Arzt noch einfällt  8)

--- End quote ---

Ich gehe inzwischen auch sofort zum Arzt, nachdem man mir blöd gekommen ist und man mir indirekt etwas unterstellt hat.
Verursacht unnötige Kosten, aber dann habe ich meine Ruhe und muss mir nicht irgendwas unterstellen oder mich dumm anmachen lassen.

dregonfleischer:

--- Zitat von: MoinMoin am 11.06.2025 16:41 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 11.06.2025 15:20 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 11.06.2025 14:04 ---
Man teilt dem AG durch das Erscheinen mit, dass man wieder arbeitsfähig ist und beginnt seine Tätigkeit. Wenn das noch nicht Beweis genug ist, dann lässt man sich das vom AG bestätigen, dass man wieder arbeiten kann, soll und darf?
Oder bestenfalls fragt man den AG, ob man vorher zum Arzt gehen soll, der einen Arbeitsfähigkeit attestiert?

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Am Besten wäre es, wenn man bereits am dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit zum Arzt geht und der entscheidet dann, ob man arbeitsunfähig ist oder nicht.

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Das wäre dann ja aber genau die Situation wie beschrieben, man fühlt keine Beschwerden, geht zum Arzt, der fragt nach AUB und der sagt: wenn sie keine Beschwerden haben, dann ich kann keine AUB ausstellen, man geht nächsten Tag zur Arbeit und nach 6 Stunden macht es knacks.
Sprich der Arzt hat einen Arbeitsfähigkeit "bescheinigt", dumm gelaufen.
Naja, solange man nicht 42 Tag voll macht mit diesem Leiden ist es eh wurscht.
Und wenn man die Voll macht hat man andere Sorgen.

Ich kenne AGs, die Migränepatienten, die öfters Montags/Dienstags AU sind, weil sie am WE eine Entspannungsmigräne haben, ab dem ersten Tag die AUB vorlegen lassen, damit die 42 Tage auch ticken (wobei da zumeist der AN natürlich den Sa/So unterschlägt).
Denn wenn die regelmäßig so etwas haben und der AG hat keine AUB, dann hat er keine Nachweise das er aus der Entgeltfortzahlung raus fällt.


--- Zitat ---Wenn man an dem vierten Tag vorzeitig die Arbeit niederlegt und sich krank meldet, muss eine AUB her. Sofern man am vierten Tag seine regelmäßige Arbeitszeit erfüllt, ist das ein sehr starkes Indiz dafür, dass man arbeitsfähig war und man benötigt keine AUB.

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und das dieses Starke Indiz trügerisch ist, zeigt ja die Geschichte von diesem Thread.

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Totaler Quatsch krank im dienst zahlt nie als krank und man braucht natuerlich auch keine au

MoinMoin:

--- Zitat von: dregonfleischer am 13.06.2025 13:52 --- Totaler Quatsch krank im dienst zahlt nie als krank und man braucht natuerlich auch keine au

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krank zum Dienst jedoch schon

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