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[HB] Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 41 Stunden

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MoinMoin:
In Niedersachsen haben die vom Land Angestellten keine 40h Woche. Und ein HO Anspruch von 30%, welches hier und da per DV auf 40% erhöht wurde.

Malkav:

--- Zitat von: MoinMoin am 12.06.2025 13:09 ---
--- Zitat von: yogiii am 12.06.2025 09:05 ---@MoinMoin:
Meine Aussage der Ungleichbehandlung bezog sich auf das "Hörensagen, dass Polizei, Feuerwehr und Justiz ggf ausgenommen werden". Also wieso sollte ein Verwaltungsbeamter 41h arbeiten müssen und ein Polizist weiterhin 40h.

--- End quote ---
Weil die Belastung unterschiedlich ist.

Es gibt doch jetzt schon Unterschiede zwischen unterschiedlichen Beamten was Beihilfe und Pensionseintrittsalter angeht ...
https://www.nlbv.niedersachsen.de/startseite/bezuge_versorgung/versorgung/spezielle_regelungen_fur_besondere_beamtengruppen/spezielle-regelungen-fur-besondere-beamtengruppen-183441.html

Also warum nicht auch bei der Arbeitszeit?

--- End quote ---

Und da stellt sich dann Folgeprobleme:

Beamte im Feuerwehrtechnischen Dienst arbeiten bereits heute regelmäßig 48h/Woche aufgrund der notwendigen Bereitschaftsdienste. Für diese ändert sich also nichts, außer der Tatsache, dass pro Woche eine Überstunde weniger aufgebaut wird.

Die Schichtpläne im Justizvollzug sind meines Wissens nach ähnlich gestrickt, sodass die Erhöhung der Wochenarbeitszeit auch hier lediglich darauf hinausläuft, dass weniger Überstunden aufgebaut werden.

Am perverstesten wird es im Bereich der Justiz. Hier haben die unabhängigen Entscheider (aka Richter:innen, Rechtspflegerinnen sowie Staats- und Amtsanwälte) bereits heute keine festen Arbeitszeiten, sondern sind eigenverantwortlich für die Erledigung Ihrer Dezernate/Pensen verantwortlich. Diese Pensen basieren aber nun bundeseinheitlich auf dem Personalbedarfsberechnungssystem pebb§y und stellen auf sog. "Basisgeschäfte" ab (z.B. ein Zwangsversteigerungsverfahren = 186 Minuten).

Nun ist doch jedem klar, was eine Erhöhung der zur Verfügung stehenden Wochenarbeitszeit bedeutet. Der ehemals mit 106 % überlastete Entscheider ist auf wundersame Weise nur noch mit 100% belastet  ;D. Wobei in HB wohl eher von 135 % aus 128% "entlastet" wird.

Faunus:
Irgendwie gewinne ich immer mehr den Eindruck beim Lesen im Forum, dass die "Lasten" bei der Beamtenschaft bei weitem ungleicher verteilt sind als bei den TB.

Tagelöhner:
Inwiefern? Sehe ich so allgemein gar nicht...beide Systeme haben Vor- und Nachteile.

Wer sich z.B. den Luxus von Kinderreichtum leisten will ist im Beamtenverhältnis wunderbar aufgehoben und zahlt mit den damit verbundenen Kinderzuschlägen übertrieben gesagt vielleicht sogar noch das Eigenheim ab, das sich ein vergleichbarer Angestellter niemals leisten kann.

Wer mal zwischendurch krankheitsbedingt 2 Jahre ausfällt, kriegt als Beamter einfach weiterhin seine vollen Bezüge und kann sich dadurch voll und ganz seiner Genesung ohne finanzielle Sorgen widmen, während ein Tarifbeschäftigter nach 6 Wochen im deutlich geringeren Krankengeld landet und nach 1,5 Jahren dann aus der Versorgung durch die Solidargemeinschaft (von Arbeitslosenversicherung, Bürgergeld usw. mal abgesehen) ganz rausfliegt und von seinen Ersparnissen leben muss.

Wer die Entwicklungen im Gesundheitssystem sieht und wie jemand mit privater Krankenversicherung zum Teil bevorzugt wird, zumal es PKV-benefits als Ergänzung zur Beihilfe sozusagen zum Spartarif gibt. Als Tarifbeschäftigter zahlt man zusammen mit dem Arbeitgeber teils horrende Beiträge in die GKV ein und die Leistungen, die man im Bedarfsfall erhält bzw. die Art und Weise, wie man die Zweiklassenmedizin teilweise in der Praxis erlebt (Terminvergaben usw.) wird immer heftiger.

Ich finde eher für all die Vorteile dürfen Beamte auch stärker in die Pflicht genommen bzw. allein an ihre Pflicht erinnert werden.

MoinMoin:

--- Zitat von: Tagelöhner am 13.06.2025 09:09 ---Inwiefern? Sehe ich so allgemein gar nicht...beide Systeme haben Vor- und Nachteile.

Wer sich z.B. den Luxus von Kinderreichtum leisten will ist im Beamtenverhältnis wunderbar aufgehoben und zahlt mit den damit verbundenen Kinderzuschlägen übertrieben gesagt vielleicht sogar noch das Eigenheim ab, das sich ein vergleichbarer Angestellter niemals leisten kann.
--- End quote ---
Wenn die Kinderzuschläge höher wären als die Grundbedürfnisse der Kinder, dann würde das stimmen, so kosten die Kinder aber mehr als die Zuschläge einbringen, also kann man davon sein Eigenheim nicht abbezahlen.


--- Zitat ---Wer mal zwischendurch krankheitsbedingt 2 Jahre ausfällt, kriegt als Beamter einfach weiterhin seine vollen Bezüge
--- End quote ---
Nur wenn der Dienstherr nicht "korrekt" agiert.
Grundsätzlich sollte nach einem halben Jahr der Amtsarzt auf der Matte stehen, der überprüft ob eine vorübergehende Dienstunfähigkeit vorliegt und falls ja, dann wird man in die "Zwangspension" geschickt und ist  nicht mehr bei den volle Bezug.


--- Zitat ---
Wer die Entwicklungen im Gesundheitssystem sieht und wie jemand mit privater Krankenversicherung zum Teil bevorzugt wird, zumal es PKV-benefits als Ergänzung zur Beihilfe sozusagen zum Spartarif gibt. Als Tarifbeschäftigter zahlt man zusammen mit dem Arbeitgeber teils horrende Beiträge in die GKV ein und die Leistungen, die man im Bedarfsfall erhält bzw. die Art und Weise, wie man die Zweiklassenmedizin teilweise in der Praxis erlebt (Terminvergaben usw.) wird immer heftiger.


--- End quote ---
nein, die PKV steht auch dem Arbeitnehmer offen, bei entsprechendem Einkommen
und die unteren besoldungsgruppen der Beamten zahlen in der PKV mehr als sie in der GKV zahlen würden.

Insofern ist das auch kein Vorteil den alle Beamten genießen.

Also deine Ausführungen sind lückenhaft/fehlerhaft und das sage ich als Angestellte.

Und finde dieses Aufwiegen der Systeme durchaus ziemlich albern und lästig.

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