Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[HB] Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 41 Stunden
Malkav:
--- Zitat von: MoinMoin am 13.06.2025 09:48 ---
--- Zitat von: Tagelöhner am 13.06.2025 09:09 ---Inwiefern? Sehe ich so allgemein gar nicht...beide Systeme haben Vor- und Nachteile.
Wer sich z.B. den Luxus von Kinderreichtum leisten will ist im Beamtenverhältnis wunderbar aufgehoben und zahlt mit den damit verbundenen Kinderzuschlägen übertrieben gesagt vielleicht sogar noch das Eigenheim ab, das sich ein vergleichbarer Angestellter niemals leisten kann.
--- End quote ---
Wenn die Kinderzuschläge höher wären als die Grundbedürfnisse der Kinder, dann würde das stimmen, so kosten die Kinder aber mehr als die Zuschläge einbringen, also kann man davon sein Eigenheim nicht abbezahlen.
--- End quote ---
Also in meinem Bundesland bringen Familienzuschlag, Familienergänzungszuschlag und Kindergeld bei zwei Kindern (!) im besten Fall zusammen 1.887,61 EUR pro Monat in die Familienkasse. Ich gönne jede:m Kollegen/in jeden Cent, aber es bleibt dabei, dass man jedem jungen Menschen, welche:r eine Großfamilie anstrebt, uneingeschränkt zum Berufsbeamtentum raten muss.
Faunus:
--- Zitat von: Tagelöhner am 13.06.2025 09:09 ---Inwiefern? Sehe ich so allgemein gar nicht...beide Systeme haben Vor- und Nachteile.
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Da hast Du mich missverstanden!
Ich meine die Verteilung der Arbeitsbelastung.
Mein Eindruck, dass es Bereich gibt die bei Ihrem Arbeitsaufkommen völlig unterbesetzt sind und andere völlig überbesetzt sind. Als wenn im Gießkannenprinzip die Beamtenstellen verteilt wurden.
Das erscheint mir bei den TB ausgewogener - mal von den unterbezahlten weil überarbeiteten Spitzenangestellten abgesehen - klappern gehört zum Handwerk und ja, auch da mag eine Überlastung vorkommen. Ich will niemanden ins Unrecht setzten - aber das ist halt so mein Eindruck!
MoinMoin:
--- Zitat von: Malkav am 13.06.2025 10:00 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 13.06.2025 09:48 ---
--- Zitat von: Tagelöhner am 13.06.2025 09:09 ---Inwiefern? Sehe ich so allgemein gar nicht...beide Systeme haben Vor- und Nachteile.
Wer sich z.B. den Luxus von Kinderreichtum leisten will ist im Beamtenverhältnis wunderbar aufgehoben und zahlt mit den damit verbundenen Kinderzuschlägen übertrieben gesagt vielleicht sogar noch das Eigenheim ab, das sich ein vergleichbarer Angestellter niemals leisten kann.
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Wenn die Kinderzuschläge höher wären als die Grundbedürfnisse der Kinder, dann würde das stimmen, so kosten die Kinder aber mehr als die Zuschläge einbringen, also kann man davon sein Eigenheim nicht abbezahlen.
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Also in meinem Bundesland bringen Familienzuschlag, Familienergänzungszuschlag und Kindergeld bei zwei Kindern (!) im besten Fall zusammen 1.887,61 EUR pro Monat in die Familienkasse. Ich gönne jede:m Kollegen/in jeden Cent, aber es bleibt dabei, dass man jedem jungen Menschen, welche:r eine Großfamilie anstrebt, uneingeschränkt zum Berufsbeamtentum raten muss.
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Und wieso sollte man dann davon sein Eigenheim abbezahlen können? Das Geld ist doch nicht über, sondern wird benötigt. Darauf wollte ich hinweisen.
Als Single hätte ich doch auch mindestens 1887,61 Euro weniger Ausgaben.
Tagelöhner:
--- Zitat von: MoinMoin am 13.06.2025 09:48 ---Wenn die Kinderzuschläge höher wären als die Grundbedürfnisse der Kinder, dann würde das stimmen, so kosten die Kinder aber mehr als die Zuschläge einbringen, also kann man davon sein Eigenheim nicht abbezahlen.
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Für das was Kinder an Mehrbelastungen für einen Bürger verursachen ist zur Abdämpfung das Kindergeld vorgesehen, das Beamte zusätzlich zu den Kinderzuschlägen des Dienstherrn bekommen.
In BaWü erhält man nach Infos durch einen Beamten aus meinem Bekanntenkreis inzwischen an die 1500€ zusätzlich für 3 Kinder. Insbesondere ab dem 3. Kind (für das und jedes weitere es um die fast 800€ monatlich gibt). Es soll nicht Wenige geben, die komplett auf diesem Modell ihre Familie dann doch größer planen als ursprünglich einmal vorgesehen. Als normaler Angestellter, egal ob ÖD oder Privatwirtschaft überlegt man es sich dagegen dreifach ob man sich diesen Luxus leisten kann, selbst wenn man den Wunsch hat.
--- Zitat von: MoinMoin ---Nur wenn der Dienstherr nicht "korrekt" agiert.
Grundsätzlich sollte nach einem halben Jahr der Amtsarzt auf der Matte stehen, der überprüft ob eine vorübergehende Dienstunfähigkeit vorliegt und falls ja, dann wird man in die "Zwangspension" geschickt und ist nicht mehr bei den volle Bezug.
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In mir persönlich bekannten Fällen ist 6-Monate reines Wunschdenken. Die Regel ist eher nach 1-2 Jahren und selbst dann tun sich gerade in weniger belastenden Funktionen die Dienstherren schwer, die vorzeitige Dienstunfähigkeit zu gutieren, da sie am Ende ja wieder zu einer Mehrbelastung des Personalhaushalts führt. Der früh pensionierte Beamte schlägt weiter bei den Personalkosten durch und gleichzeitig muss eine weitere Stelle mit einem neuen Beamten besetzt werden, oder es müssen Aufgaben umverteilt werden, die bei dauerhafter Einsparung der Stelle ggf. zu einer Mehrbelastung der Kollegen oder zur Vernachlässigung anderer Aufgaben führen.
--- Zitat von: MoinMoin ---nein, die PKV steht auch dem Arbeitnehmer offen, bei entsprechendem Einkommen
und die unteren besoldungsgruppen der Beamten zahlen in der PKV mehr als sie in der GKV zahlen würden.
Insofern ist das auch kein Vorteil den alle Beamten genießen.
Also deine Ausführungen sind lückenhaft/fehlerhaft und das sage ich als Angestellte.
Und finde dieses Aufwiegen der Systeme durchaus ziemlich albern und lästig.
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Ja das tut sie für alle diejenigen, die (dauerhaft) mehr als die jährlich steigende Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Also trifft das vielleicht auf geschätzt 20% der Arbeitnehmer zu wohingegen sozusagen 100% der Beamten verhältnismäßig günstig Zugang zur PKV bekommen?! Auch hier gibt es ja oft Regelungen, das z.B. ab einer bestimmten Kinderanzahl, oder bei Pensionären oder Beamtenverhältnissen die vor bestimmten Stichtagen eingegangen wurden es sogar 70/30 anstatt 50/50 Beihilfemodelle gibt, und die PKV damit nochmal deutlich billiger wird.
@ Faunus
Ah da habe ich dich tatsächlich falsch verstanden. Ja das ist definitiv zutreffend und gilt meiner Meinung nach insbesondere für die Bereiche des ÖD, die formal nicht mal eine Verbeamtung begründen, da sie keine hoheitlichen Kernaufgaben sind.
MoinMoin:
--- Zitat von: Tagelöhner am 13.06.2025 10:45 ---In mir persönlich bekannten Fällen ist 6-Monate reines Wunschdenken. Die Regel ist eher nach 1-2 Jahren und selbst dann tun sich gerade in weniger belastenden Funktionen die Dienstherren schwer, die vorzeitige Dienstunfähigkeit zu gutieren, da sie am Ende ja wieder zu einer Mehrbelastung des Personalhaushalts führt. Der früh pensionierte Beamte schlägt weiter bei den Personalkosten durch und gleichzeitig muss eine weitere Stelle mit einem neuen Beamten besetzt werden, oder es müssen Aufgaben umverteilt werden, die bei dauerhafter Einsparung der Stelle ggf. zu einer Mehrbelastung der Kollegen oder zur Vernachlässigung anderer Aufgaben führen.
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Ich rede davon, wie es rechtlich aussieht und in mir persönlich bekannten Dienststellen ist dieses schleifen lassen (welches du ansprichst) abgeschafft worden.
Ein vorübergehend dienstunfähige gestellter Beamte ist doch eine Entlastung der der Kasse, weil er weniger kostet.
Und natürlich wird er nach Gesundung wieder reaktiviert und ist keine dauerhafte Kassenbelastung.
Und der A9er hat sicherlich eine höhere monetäre Belastung für die KV als der E9er Angestellte. Insbesondere mit mit Kind und Kegel.
Also PKV ist nicht für alle Beamten ein Segen, so wie du es darstellst.
Das ein Beamter besonderes Dienst und Treuverhältnis hat und uA es dazu führen kann, dass der Dienstherr von heute auf morgen einfach mal so aus der 40 eine 44 h Wochen machen kann ist teil des Deals, da bin ich voll bei dir.
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