Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[HB] Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 41 Stunden

<< < (20/24) > >>

Zock:
Tjo.

Zur Wahrheit der SPD gehört eben auch, dass Altkanzler Scholz acht neue Mitarbeiter benötigt und zwar dringend, größtenteils TOP TOP TOP Beamte, manche sogar Besoldungsgruppe B6 und B3.

Schon Wahnsinn der Selbstbedienungsladen und dann die Argumentation in Bremen.
Es kann mir niemand erzählen, dass ein Kanzler ohne großen politischen Einfluss derart hochbesoldete Mitarbeiter zusätzlich benötigt.

Aber ihr habt recht. Das ist offtopic. Dennoch das Verhalten der SPD führt die Argumentation in Bremen doch ad absurdum. Dieses "alle müssen sich beteiligen" hört eben ab Ebene der Politik und friends auf.

Faunus:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 15.06.2025 14:22 ---@ Faunus

Man kann die Meinungen, die Du hier vertrittst, haben. Sie sind aber weitestgehend unbegründet, so wie Zukunftsprognose, die sich auf allgemeine gesellschaftliche Prozesse beziehen, zumeist unbebegründet bleiben.

Entsprechend halte ich mich als Beamter, der als solcher qua Eid an Recht und Gesetz gebunden ist, ans Verfassungsrecht. Grundlegende Deine Ansichten sind von diesem, nicht zuletzt was das allgemeine Dienstrecht anbelangt, nicht gedeckt. Entsprechend betrachte ich sie als unerheblich, was nicht persönlich, sondern sachlich gemeint sein soll. Denn reine Meinungsäußerungen sind nach meiner Erfahrung in unserem Thema weit überwiegend nicht weiterführend. Dazu ist das Recht der öffentlichen Diensts auf Grundlage einer mittlerweile fast 75-jährigen Verfassungsrechtsprechung heute viel zu komplex. Entsprechend bleibt für mich als Beamter der Art. 33 unseres Grundgesetzes handlungsleitend; denn er ist die maßgebliche Grundlage geltenden Rechts des öffentlichen Diensts.

Wenn Du also bspw. meinst, dass alsbald Beamte eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden zu leisten hätten, müsstest Du zunächst einmal den vom Dienstherrn zu beachtenden (verfassungs-)rechtlichen Rahmen abstecken, was Dich schnell zu dem Ergebnis führen würde, dass eine solche Regelung im Rahmen des heutigen Rechts mit einer gesetzlich geregelten Höchstarbeitszeit von wöchentlich 48 Stunden nicht möglich wäre. Wenn Du hingegen davon ausgehen wolltest, dass alsbald die wöchentliche Höchstarbeitszeit vom Gesetzgeber angehoben werden würde, wäre das eine der unbegründeten Zukunftsprognosen, da es hierfür dezeit - realistisch betrachtet - keine Regierungsmehrheit gibt. Das kann sich ggf. zukünftig ändern, hätte dann aber immer noch den Art. 6 der Richtlinie 2003/88/EG zur Kenntnis zu nehmen, mit der die Neuregelung des geltenden Arbeitszeitgesetzes in Einklang stehen müsste (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003L0088).


--- End quote ---

Du hast recht! 48 Stunden sind aktuell rechtlich nicht möglich und ich stimme deiner Aussage "unerheblich" zu.
Aber die wöchentlich. AZ um 1-2 Stunden zu erweitern, dafür sind in den letzten TV- Verhandlungen mit "freiwillig Mehrarbeit" gegen mehr Geld die Weichen gestellt worden - ob das "unerheblich" ist... wird die Zukunft zeigen.

Und damit es kein Missverständnis gibt: persönlich würde mich eine Stunde Mehrarbeit/Wo.  für meinem AG-Vertreter auf 180 bringen - würde ich auch niemals freiwillig gegen mehr Geld machen. Auf der anderen Seite finde ich den Gedanken bei Rentenantritt mir eine sinnvolle Teilzeittätigkeit weit weg von meinem AG-Vertreter zu suchen  inzw. eigentlich ganz ansprechend.

SwenTanortsch:
Das, was Du nun hier schreibst, ist tatsächlich in keinem Punkt unerheblich, Faunus. Die Ausweitung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 41 oder gar 42 Stunden könnte dem Dienstherrn erlaubt sein. Allerdings könnte ihm da nun in die Quere kommen, dass er auch das sachlich begründen muss, was ohne Arbeitszeiterfassung ggf. nicht so ohne Weiteres möglich ist. Das dürfte insofern ein Problem darstellen, als dass die Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2019 nun ggf. in Stellung gebracht werden kann. Sie ist ja bereits nicht mehr ganz jung.

https://www.boeckler.de/de/interviews-17944-arbeitszeiterfassung-eugh-urteil-hat-weitreichende-konsequenzen-20044.htm
https://zmi.de/arbeitszeiterfassung-pflicht-eugh-urteil/

Faunus:
Hmm.. ich habe k.A. wie weit der ÖD bei der digitalen Zeiterfassung in allen öffent. Arbbeitsplätzen in D ist
und bevor an der Arbeitszeit in irgendeiner Form rumgebastelt wird, muss an allen Arbeitsplätzen im ÖD eine funktionstüchtige Software für die Arbeitszeiterfassung inkl einer an den AG-Vertreter angepassten DV vorhanden sein.
Mich hat die tariflichen Möglichkeit der Hochschularbeitszeiten mit bis zu 10 h am Tag und max 48 h / Wo. mit einer funktionstüchtigen digitalen Arbeitszeiterfassung und einer sinnvollen DV über die letzten Jahre überzeugt - auch im Forschungsbereich.


Zauberberg:
An welcher Hochschule im Land Bremen gibt es eine Zeiterfassung ?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version