Autor Thema: [HB] Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 41 Stunden  (Read 13814 times)

Zauberberg

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Vielen Dank SwenT ! Da bin ich ja gespannt !

Zock

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Die Gefährlichkeit in der beabsichtigten Anhebung der Arbeitszeit für Beamte in Bremen liegt in der Regierungsverantwortung (SPD, Grüne und Linken). Sollten die es so durchsetzen, wird das natürlich in der Politik als großen Erfolg verkauft.

Als nächstes dürften dann die Beamten der nördlichen Bundesländer mit SPD Führung zittern müssen.

Die Umsetzung der Gewerkschaftsforderungen (Verkürzung der Arbeitszeit und Rücknahme der 41 (!) Stunden Woche für Beamtinnen und Beamte) würden damit ebenfalls massiven Schiffbruch erleiden. Da reden wir wie ausgeführt nicht mal über ein Unterschreiten der 40 Stunden-Woche, für die es auch durchaus Argumente gebe.

Mich wundert hier wirklich, dass der Aufschrei nur relativ lokal zu vernehmen ist. So spricht doch einiges dafür, einen Testballon in HB aufsteigen zu lassen und in anderen Ländern nachzulegen.

MoinMoin

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Ein Bremer Pensionär erhält übrigens keine bayrische Pension.

Sehr geistreich:
Und der Bremer Bürgergeldempfänger zahlt auch keine Mieten wie in München.

Und du rechnest weiter mit den falschen Zahlen. 500€ PKV gibt es nur, wer freiwillig mehr zahlt als er müsste.
Und du bleibst bei der Behauptung, dass sich bei einem Pensionär mit 70% Beihilfesatz gegenüber dem aktiven Beamten mit 50% Beihilfesatz nicht der PKV Beitrag ändern lässt?

Aber schön, dass du jetzt erkannt hast, dass der Pensionär, wenn man richtig rechnet, mit nicht weniger als der Bürgergeldler auskommen muss, was deine traurige Sorge war.. 


Rentenonkel

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Es dürfte in Bremen auch eine nicht unerhebliche Anzahl an Teilzeitkräften geben. Wenn diese aufgrund der Betreuung eines Familienangehörigen auch theoretisch gar nicht länger arbeiten könnten, ist die Anhebung der wöchentlichen Arbeitszeit für sie tatsächlich eine Gehaltskürzung.

20 von 40 Stunden bedeuten 50 % Gehalt
20 von 41 Stunden bedeuten nur 48,78 % Gehalt.

Unter der Annahme, dass die Teilzeitbeschäftigten ihre wöchentliche Arbeitszeit nicht erhöhen, spart das Land somit auch Gelder ein.

NWB

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Läuft für Bremen...  >:(

MoinMoin

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Es dürfte in Bremen auch eine nicht unerhebliche Anzahl an Teilzeitkräften geben. Wenn diese aufgrund der Betreuung eines Familienangehörigen auch theoretisch gar nicht länger arbeiten könnten, ist die Anhebung der wöchentlichen Arbeitszeit für sie tatsächlich eine Gehaltskürzung.

20 von 40 Stunden bedeuten 50 % Gehalt
20 von 41 Stunden bedeuten nur 48,78 % Gehalt.

Unter der Annahme, dass die Teilzeitbeschäftigten ihre wöchentliche Arbeitszeit nicht erhöhen, spart das Land somit auch Gelder ein.
Ja angearscht sind diese am meisten.
Aber müssen sie tatsächlich nicht selbst aktiv werden?
Ich kenne es so, dass TZ Bewilligungen auf Prozentbasis sind und nicht auf Stundenbasis. Sprich wenn der TZler, die halbe Stunde in der Woche nicht reissen kann, dann muss er doch einen Antrag auf Verringerung stellen, oder?

Rentenonkel

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Ja angearscht sind diese am meisten.
Aber müssen sie tatsächlich nicht selbst aktiv werden?
Ich kenne es so, dass TZ Bewilligungen auf Prozentbasis sind und nicht auf Stundenbasis. Sprich wenn der TZler, die halbe Stunde in der Woche nicht reissen kann, dann muss er doch einen Antrag auf Verringerung stellen, oder?

Als vor vielen Monden die wöchentliche Arbeitszeit in NRW auf 41 Stunden erhöht wurde, wurden alle Teilzeitbeschäftigten in unserer Behörde mit der Bitte angeschrieben, sich entsprechend zu äußern.

Es gab seinerzeit die Möglichkeit, die bisherigen Stunden beizubehalten (mit entsprechend geringerer Besoldung) oder die Quotierung beizubehalten (mit entsprechend höherer, wöchentlicher Arbeitszeit).

Ich gehe davon aus, dass es in Bremen einen ähnlichen Durchlauf geben wird ...

rs

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"Eine Stunde mehr Arbeit pro Woche für Beamte in Bremen? Das ist eine gerechte Maßnahme zur Entlastung des Haushalts und zur Stärkung des Treueverständnisses zum Staat, meint Mathias Sonnenberg."

"Wer ohnehin in seinem Arbeitsleben mit reichlich Privilegien gesegnet ist, wird ja wohl eine Stunde pro Woche länger arbeiten können."

Guter Mann, der Hr. Sonnenberg vom Weserkurier.
Jeder hat wohl ein anderes Verständnis der Worte "gerecht", "Treueverständnis"  und "Privilegien".
Mir fehlen die Worte.

https://www.weser-kurier.de/bremen/politik/mehr-arbeitszeit-fuer-beamte-in-bremen-als-gerechte-massnahme-doc8116x21i8k711fijap3s

HochlebederVorgang

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Die Frage wäre bereits, ob Provinz-Blätter überhaupt zitierfähig sind.

Pseudojournalismus.

Magda

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Die Abschaffung des 2. Beförderungstermins spart lt. Senatsvorlage 600 Tsd. Euro in 2026 und 1,8 Mio. Euro in 2027.

Mich würde ja interessieren wie SF auf diese Zahlen kommt. 600 Tsd. Euro in 2026 kann stimmen, jedoch ist dies ja tatsächlich keine nachhaltige Einsparung. Die nicht beförderten Beamten werden mit großer Wahrscheinlichkeit einfach nur 1/2 Jahr später zum 01.01.2027 befördert, d.h. dadurch entstehen in 2027 erstmal höhere Personalkosten als ohne die Streichung des 2. Beförderungstermins entstanden wären, sodass sich mir die Zahl von 1,8 Mio. Euro in 2027 absolut gar nicht erschließt. In 2027 dürfte der Einspareffekt meines Erachtens nach deutlich niedriger als die 600 Tsd. Euro liegen. Oder habe ich hier einen Denkfehler?

HansGeorg

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Ich gehe davon aus, dass zum nächsten Beförderungstermin genau die selbe Anzahl an Beförderungen möglich sind wie regulär. Um den Ausfall zu kompensieren müssten es ja doppelt so viele sein, was nicht passieren wird. Dadurch zieht man jedes Jahr einen kompletten Jahrgang hinterher und spart dauerhaft Geld.

Magda

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Und die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit soll lt. Senatsbeschluss "möglichst in 2026 in Kraft treten".

Magda

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Ich gehe davon aus, dass zum nächsten Beförderungstermin genau die selbe Anzahl an Beförderungen möglich sind wie regulär. Um den Ausfall zu kompensieren müssten es ja doppelt so viele sein, was nicht passieren wird. Dadurch zieht man jedes Jahr einen kompletten Jahrgang hinterher und spart dauerhaft Geld.
Bisher habe ich noch von keiner Deckelung von Beförderung gelesen. Es gibt Häuser, da sind Beförderungen limitiert, es gibt aber immer noch genug Häuser, die befördern, sobald die Wartezeit erfüllt ist und da bringt die Streichung des 2. Beförderungstermins eben nur im ersten Jahr etwas, danach hebt sich der Einspareffekt auf.

Versuch

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Ich gehe davon aus, dass zum nächsten Beförderungstermin genau die selbe Anzahl an Beförderungen möglich sind wie regulär. Um den Ausfall zu kompensieren müssten es ja doppelt so viele sein, was nicht passieren wird. Dadurch zieht man jedes Jahr einen kompletten Jahrgang hinterher und spart dauerhaft Geld.
Bisher habe ich noch von keiner Deckelung von Beförderung gelesen. Es gibt Häuser, da sind Beförderungen limitiert, es gibt aber immer noch genug Häuser, die befördern, sobald die Wartezeit erfüllt ist und da bringt die Streichung des 2. Beförderungstermins eben nur im ersten Jahr etwas, danach hebt sich der Einspareffekt auf.
Normalerweise wird nur eine Gesamtzahl befördert.
Zumindest in BW, so dass dies dort dauerhafte Einsparungen wären.

Zauberberg

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Kann da Magda nur zustimmen, mir ist für Bremen auch nichts bekannt !

Gibt in Bremen eh die komischten Konstellationen, gerade für den Aufstieg in den höheren Dienst.
Habe dort erlebt, das eine Kolleginn ein Masterstudiengang (Entscheidungsmanagement) machen sollte für 9000 Euro Eigenbeteiligung, ihr Kollege der genauso lange im Dienst war, hat von eine "individuellen" Regelung für einen erlauchten Kreis pofitiert und mußte nur Teilnahmebescheigung an insg. 24 Tagen Seminare nachweisen und wurde dann von A13 nach A14 befördert und hatte damit die Kolleginn überholt unter erheblich weniger, finanziellem und zeitlichem Aufwand.

Da wundert es also nicht, dass es keine Deckelung gibt !