Autor Thema: [HB] Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 41 Stunden  (Read 13606 times)

Magda

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Kann da Magda nur zustimmen, mir ist für Bremen auch nichts bekannt !

Gibt in Bremen eh die komischten Konstellationen, gerade für den Aufstieg in den höheren Dienst.
Habe dort erlebt, das eine Kolleginn ein Masterstudiengang (Entscheidungsmanagement) machen sollte für 9000 Euro Eigenbeteiligung, ihr Kollege der genauso lange im Dienst war, hat von eine "individuellen" Regelung für einen erlauchten Kreis pofitiert und mußte nur Teilnahmebescheigung an insg. 24 Tagen Seminare nachweisen und wurde dann von A13 nach A14 befördert und hatte damit die Kolleginn überholt unter erheblich weniger, finanziellem und zeitlichem Aufwand.

Da wundert es also nicht, dass es keine Deckelung gibt !
Ein Masterstudiengang ist allerdings auch eine andere Qualifikation als die von dir beschriebene Fachkarriere. Mit dem Master stehen einem alle Türen offen, mit der Fachkarriere eben nur Dienstposten bis A14.

Den Master kann man in Bremen allerdings auch gefördert studieren, sofern man sich im Auswahlverfahren durchsetzen kann. Dann wird ein Großteil der Studiengebühren übernommen und man erhält eine anteilige Freistellung fürs Studium.

Zauberberg

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Magda, alles bekannt und richtig ....aber willst Du bestreiten, dass es eine Einzelpersonen/Gruppen "Förderung" gibt ?

Magda

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Magda, alles bekannt und richtig ....aber willst Du bestreiten, dass es eine Einzelpersonen/Gruppen "Förderung" gibt ?
Nein, aber die gibt es ja überall. Egal ob öD oder Privatwirtschaft ;-)

Ich hab mein komplettes Studium (BA und MA) in Eigenregie ohne finanzielle Förderung meines Dienstherren absolviert. Er hat mich freundlicherweise ohne Dienstbezüge beurlaubt. Deshalb finde ich es immer befremdlich, dass einige den Anspruch haben, dass ihnen die Eintrittskarte in den höheren Dienst (kostenlos) hinterhergetragen wird.

Ja, es gibt einige Glückliche, die den Weg aus welchen Gründen auch immer geebnet bekommen haben, aber daraus ergibt sich kein Anspruch für alle. Sonst wäre ein Master am Ende ja auch kaum was wert.

Zauberberg

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Wieder völlig bei Dir ! Bei mir war es nur einwenig krasser, bei meinem damaligem Dienstherr war ich vorher lange Jahre Angestellter (unbefristet), mußte aber kündigen um dann, bei ihm, als Anwärter den Bachelor, damals noch Dipl. Verw. wirt, zu machen ! Belohnung war ....das er nach erfolgreicher Prüfung sagte, ups, Sie sind fertig, ich habe aber leider keinen Job für Sie .... der Dienstherr ist nicht mehr mein Dienstherr.

yogiii

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Was sagten Fecker & Bovenschulte?
Haushaltsnotlage, der Staat muss sparen, alle müssen sich daran beteiligen, also auch die Beamten?
So ungefähr war das doch...

Scheint wohl nicht für die Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft zu gelten...
https://www.weser-kurier.de/bremen/politik/bremische-buergerschaft-streit-um-topzuschlag-bei-abgeordnetenrente-doc814rz4t98r8d60v9lcn

Da kommen Erinnerungen zu Schröder'schen Schmähgesängen:
Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten!
Wer war mit dabei? Die grüne Partei...

Ich bin echt fassungslos.
« Last Edit: 19.06.2025 08:13 von yogiii »

Zock

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Tjo.

Zur Wahrheit der SPD gehört eben auch, dass Altkanzler Scholz acht neue Mitarbeiter benötigt und zwar dringend, größtenteils TOP TOP TOP Beamte, manche sogar Besoldungsgruppe B6 und B3.

Schon Wahnsinn der Selbstbedienungsladen und dann die Argumentation in Bremen.
Es kann mir niemand erzählen, dass ein Kanzler ohne großen politischen Einfluss derart hochbesoldete Mitarbeiter zusätzlich benötigt.

Aber ihr habt recht. Das ist offtopic. Dennoch das Verhalten der SPD führt die Argumentation in Bremen doch ad absurdum. Dieses "alle müssen sich beteiligen" hört eben ab Ebene der Politik und friends auf.

Faunus

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@ Faunus

Man kann die Meinungen, die Du hier vertrittst, haben. Sie sind aber weitestgehend unbegründet, so wie Zukunftsprognose, die sich auf allgemeine gesellschaftliche Prozesse beziehen, zumeist unbebegründet bleiben.

Entsprechend halte ich mich als Beamter, der als solcher qua Eid an Recht und Gesetz gebunden ist, ans Verfassungsrecht. Grundlegende Deine Ansichten sind von diesem, nicht zuletzt was das allgemeine Dienstrecht anbelangt, nicht gedeckt. Entsprechend betrachte ich sie als unerheblich, was nicht persönlich, sondern sachlich gemeint sein soll. Denn reine Meinungsäußerungen sind nach meiner Erfahrung in unserem Thema weit überwiegend nicht weiterführend. Dazu ist das Recht der öffentlichen Diensts auf Grundlage einer mittlerweile fast 75-jährigen Verfassungsrechtsprechung heute viel zu komplex. Entsprechend bleibt für mich als Beamter der Art. 33 unseres Grundgesetzes handlungsleitend; denn er ist die maßgebliche Grundlage geltenden Rechts des öffentlichen Diensts.

Wenn Du also bspw. meinst, dass alsbald Beamte eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden zu leisten hätten, müsstest Du zunächst einmal den vom Dienstherrn zu beachtenden (verfassungs-)rechtlichen Rahmen abstecken, was Dich schnell zu dem Ergebnis führen würde, dass eine solche Regelung im Rahmen des heutigen Rechts mit einer gesetzlich geregelten Höchstarbeitszeit von wöchentlich 48 Stunden nicht möglich wäre. Wenn Du hingegen davon ausgehen wolltest, dass alsbald die wöchentliche Höchstarbeitszeit vom Gesetzgeber angehoben werden würde, wäre das eine der unbegründeten Zukunftsprognosen, da es hierfür dezeit - realistisch betrachtet - keine Regierungsmehrheit gibt. Das kann sich ggf. zukünftig ändern, hätte dann aber immer noch den Art. 6 der Richtlinie 2003/88/EG zur Kenntnis zu nehmen, mit der die Neuregelung des geltenden Arbeitszeitgesetzes in Einklang stehen müsste (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003L0088).


Du hast recht! 48 Stunden sind aktuell rechtlich nicht möglich und ich stimme deiner Aussage "unerheblich" zu.
Aber die wöchentlich. AZ um 1-2 Stunden zu erweitern, dafür sind in den letzten TV- Verhandlungen mit "freiwillig Mehrarbeit" gegen mehr Geld die Weichen gestellt worden - ob das "unerheblich" ist... wird die Zukunft zeigen.

Und damit es kein Missverständnis gibt: persönlich würde mich eine Stunde Mehrarbeit/Wo.  für meinem AG-Vertreter auf 180 bringen - würde ich auch niemals freiwillig gegen mehr Geld machen. Auf der anderen Seite finde ich den Gedanken bei Rentenantritt mir eine sinnvolle Teilzeittätigkeit weit weg von meinem AG-Vertreter zu suchen  inzw. eigentlich ganz ansprechend.

SwenTanortsch

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Das, was Du nun hier schreibst, ist tatsächlich in keinem Punkt unerheblich, Faunus. Die Ausweitung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 41 oder gar 42 Stunden könnte dem Dienstherrn erlaubt sein. Allerdings könnte ihm da nun in die Quere kommen, dass er auch das sachlich begründen muss, was ohne Arbeitszeiterfassung ggf. nicht so ohne Weiteres möglich ist. Das dürfte insofern ein Problem darstellen, als dass die Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2019 nun ggf. in Stellung gebracht werden kann. Sie ist ja bereits nicht mehr ganz jung.

https://www.boeckler.de/de/interviews-17944-arbeitszeiterfassung-eugh-urteil-hat-weitreichende-konsequenzen-20044.htm
https://zmi.de/arbeitszeiterfassung-pflicht-eugh-urteil/

Faunus

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Hmm.. ich habe k.A. wie weit der ÖD bei der digitalen Zeiterfassung in allen öffent. Arbbeitsplätzen in D ist
und bevor an der Arbeitszeit in irgendeiner Form rumgebastelt wird, muss an allen Arbeitsplätzen im ÖD eine funktionstüchtige Software für die Arbeitszeiterfassung inkl einer an den AG-Vertreter angepassten DV vorhanden sein.
Mich hat die tariflichen Möglichkeit der Hochschularbeitszeiten mit bis zu 10 h am Tag und max 48 h / Wo. mit einer funktionstüchtigen digitalen Arbeitszeiterfassung und einer sinnvollen DV über die letzten Jahre überzeugt - auch im Forschungsbereich.



Zauberberg

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An welcher Hochschule im Land Bremen gibt es eine Zeiterfassung ?

Faunus

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Hmm.. ich habe k.A. wie weit der ÖD bei der digitalen Zeiterfassung in allen öffent. Arbbeitsplätzen in D ist


Bremen ist ebenfalls ein Teil von D und ich bin ein biserl erstaunt: kennt Bremen keine "digitale Zeiterfassung" für seine Bediensteten?
Bei einer Uni würde es mich allerdings nicht wundern, da einige dieser "Stätten in D" die "Freiheit von Forschung & Lehre" vor allem für die Arbreitszeiten des jungwissenschaftl. Personals mit Zähnen und Klauen verteidgen! Das gehört eindeutig abgestellt!

Magda

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Doch, Bremen hat ein elektronisches Zeiterfassungssystem. Damit kann man sogar im Homeoffice seine Arbeitszeiten minutengenau erfassen  ;)

Die Uni und die Hochschulen sind allerdings nicht an dieses System angeschlossen, da sie es nicht wollen, hier erfolgt die Zeiterfassung in Eigenregie der Mitarbeiter über Exceltabellen.