Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Keine komplette Dienstbefreiung (mehr) wärend des Verwaltungslehrgangs 1

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2strong:
Wenn ich den Sachverhalt jetzt richtig verstanden habe, liegt das einzige "Problem" darin, dass man an ein oder zwei Tagen ggf. mal ne Stunde länger im Büro sitzt, als die meisten anderen, weil man die verlorene Zeit vom Studientag nachholen muss. Dann ist das halt so, würde ich sagen.

Wonny:
Wie gesagt, mich betrifft das überhaupt nicht. Ich kann bis 20 Uhr arbeiten, kein Problem. Ich mache eher datentechnische Sachen und habe keinerlei Kundenkontakt, an die Akten kann ich auch (an zwei Tagen die Woche bin ich sowieso im Büro).

Auf den Lehrgang wurde sich in unseren Fällen nicht beworben, sondern es sind allesamt Nachqualifizierungen (wir wurden also angemeldet durch den AG). Das mit der Stunde kam während des Lehrgangs, d. h. in der Infomail zu Beginn steht noch wir sollen 7,48 Stunden buchen.

Ich kann an anderen Arbeitsplätzen kein Mäuschen spielen, es ist aber offenbar ein Problem (auch wegen der Wegezeiten) bei Personen, die nicht im HomeOffice machen können. Zwei von uns haben den Lehrgang daher abgebrochen, einer ist extern weg, der andere Mitarbeiter hat mit dem PR wohl erreicht, dass der Basislehrgang reichen würde.

Keiner von uns wurde offiziell in Kenntnis gesetzt. Es gab keine Mail, kein Wort von der Sachgebietsleitung, nichts. Das ist durch Zufall aufgefallen durch einen Mitarbeiter, der gar keinen Lehrgang besucht. Es gibt bei uns im Zeiterfassungssystem eine "Cloud" in der dieser "Leitfaden" (so ist er benannt) vor ca. sechs Wochen gespeichert und somit veröffentlicht wurde.

Aber nochmals: mich betrifft es nicht. Ich habe mich meist sowieso noch am Nachmittag kurz angemeldet um irgendwas vorzubereiten.

Wonny:
Eine mögliche Fragestellung wäre, ob es sich hier um eine Dienstreise handelt. Die Fortbildung wurde angeordnet und das Institut befindet sich außerhalb der regulären Arbeitsstätte..

2strong:
Nach der Dienstreise hatte ich ja ursprünglich gefragt. Dann würde nämlich - unabhängig von der tatsächlichen Unterrichtszeit am Studieninstitut - die regelmäßige tägliche Arbeitszeit gutgeschrieben.

Ungeachtet dessen: Weshalb Deine Kollegen pro Woche nicht zwei Stunden nacharbeiten können sollen, auch jenseits von Publikumszeiten, erschließt sich mir nicht.

Wonny:
Ich habe zusätzlich den Vorteil, genau zwischen den Kommunen zu wohnen (Abeit / Institut), und ich wohne genau an der Bahnstrecke die beide Orte fast punktgenau verbindet. Andere von uns haben aber teilweise Anfahrtswege von 50 Kilometern, und wenn Du dann noch in irgendeiner Außenstelle Dienst hast, musst Du vom Institut zu eben dieser hinfahren. Das kannst Du mit dem Auto vergessen (Stau, aber diese Personen fahren in der Regel damit), mit ÖPNV kann das dauern.

Ich denke, es hat sich so eingebürgert, aufgrund des Freitags Stunden reinzuholen, und zusammen mit dem Lehrgang wären das dann schon um die 4 Stunden, die an zwei Tagen aufgeholt werden müssten.

Ich komme aus der freien Wirtschaft und kann darüber auch nur schmunzeln; hier ging es mehr um die Frage ob das Vorgehen konform ist. Ich werde das mal mit der Dienstreise klären, dann wäre das sowieso erledigt.

LG
Wonny

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