Autor Thema: Keine komplette Dienstbefreiung (mehr) wärend des Verwaltungslehrgangs 1  (Read 3627 times)

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Ich verstehe nicht, was der Wohnort oder der ÖPNV damit zu tun hat. Die Arbeitswoche hat grundsätzlich fünf Tage. An einem Tag ist man im Studieninstitut und will nach dem Unterricht nicht mehr ins Büro. Dadurch fehlen einem etwa 1,5h. Weshalb soll man die nicht an den vier anderen Arbeitstagen reinarbeiten können?

FearOfTheDuck

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Selbst wenn man 4h rausarbeiten müsste: Nur die Harten kommen in den Garten.

Zumal euch der AG 6,5h pro Woche schenkt. Klar nimmt man mehr immer gerne mit, aber hey, wenn der schnellere Weg ins WE das einzige Problem ist...

Sjuda

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Das ist die von mir oft kritisierte Mentalität bei uns im öffentlichen Dienst.

Der Verwaltungslehrgang I ist für Personen konzipiert, die über keine passende Berufsausbildung verfügen, also meistens Quereinsteiger, die aus unterschiedlicher Vita heraus nun fit gemacht werden sollen für Aufgaben in der Verwaltung. Auch wenn die Rahmenbedingen im Detail sehr unterschiedlich sein können, läuft es häufig darauf hinaus, dass die Mitarbeiter freigestellt werden und nur einen geringen Eigenbeitrag leisten müssen.

Man bekommt unter Fortzahlung seinens Entgelts eine Qualifizierung geschenkt, die faktisch einem einem vollstängigen Berufsabschluss entspricht, der auch bei anderen Arbeitgebern innerhalb des ö. D. eine Karriere bis zur EG 9a ermöglicht. Das klingt für mich ziemlich komfortabel. Sollte man da nicht sogar ein gewisses Maß an Dankbarkeit erwarten können?

Wie wir an den Fragen und Geschichten hier im Forum sehen können, scheinen sich viele Lehrgangsteilnehmer im Gegenteil aber als Opfer zu sehen, die von ihrem Arbeitgeber durch die Lehrgangsteilnahme bestraft werden. Schließlich wollte ich das ja gar nicht, sondern der AG...Ja, mag sein, aber die Kohle nehmt ihr schließlich auch ohne zu meckern, oder? Ihr könnte ja gerne zurückwechseln in euren ursprünglichen Beruf, wenn das hier so unhaltbare Zustände sind.  Anstatt freitags oder wann auch immer mal zwei, drei Stunden "länger" zu arbeiten, werden abenteuerliche Ausreden gefunden.

Ich sage immer: es wird lieber drei Stunden darüber diskutiert, weshalb man etwas nicht machen kann/möchte, anstatt es in einer Stunde einfach zu erledigen.


Bubi11

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Naja, es gibt auch bei uns Tätigkeiten die nur während der Dienstzeit gemacht werden können und weder Home office noch längere Arbeitszeiten gemacht werden können.

Zum Beispiel Kasse welche halt Freitag ab 12 geschlossen ist. Was sollte der Mitarbeiter dann arbeiten geschweige denn im Home office?
Oder unser Telefondienst der Montag bis Donnerstag bis 15 Uhr geht und Freitag bis 12 Uhr.

Die haben dann sonst nix mehr zu tun wenn das Telefon abgeschaltet ist-.

2strong

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Ja und? Dann teilen Sie sich Ihre Arbeit eben anders auf, verlängern die Öffnungszeiten, lassen sich weitere Aufgaben zuteilen, unterstützen Kollegen bei der Erledigung deren Aufgaben oder gucken aus dem Fenster.

Bubi11

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Unterstützen ist ja noch ok das würde bei uns zum Beispiel schon schwierig werden weil die erst angelernt werden müssen. Dabei halten sie diese dann mehr auf als sie gut machen. Ich kann natürlich nicht sagen wie das bei euch ist aber hier geht das nicht. Mitarbeiter die schon seit 20 Jahren nur Kasse oder Telefondienst gemacht haben tun sich schwer andere Tätigkeiten auszuführen. Vor allem dann sind diese gleich überfordert und Krank. Hatten wir alles schon.
Aus dem Fenster gucken naja das ist ja wieder dann Stunden schieben. Davon haben wir schon genug.
Bei uns machen Leute Fortbildungen (Fachwirt, Bachelor, ...) und lernen zum Beispiel Freitag Nachmittag. Haben dann 150 Überstunden. Diese Mitarbeiter sind natürlich sehr "beliebt" in der Abteilung.

MoinMoin

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Unterstützen ist ja noch ok das würde bei uns zum Beispiel schon schwierig werden weil die erst angelernt werden müssen. Dabei halten sie diese dann mehr auf als sie gut machen. Ich kann natürlich nicht sagen wie das bei euch ist aber hier geht das nicht. Mitarbeiter die schon seit 20 Jahren nur Kasse oder Telefondienst gemacht haben tun sich schwer andere Tätigkeiten auszuführen. Vor allem dann sind diese gleich überfordert und Krank. Hatten wir alles schon.
Bei aller Liebe, aber diese Kollegen werden auch den Lehrgang nicht machen.
Warum sollte jemand der nur ein Telefonist oder an der Kassen ist und mit anderen Aufgaben überfordert ist, in diese Situation kommen, dass ist doch absoluter Schwachsinn, die einen Lehrgang machen zu lassen.

Bubi11

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Um ihnen eine höhere EG zu geben?
Ihr wisst doch selber das die Tätigkeiten an die EG angepasst werden und nicht umgekehrt. Und ob sie diese Tätigkeiten dann machen sei auch dahingestellt. Bei uns gibt es zum Beispiel nicht einmal Stellenbeschreibungen.
Beispiel:
Assistenz der Geschäftsführung mit EG 13 ist bei uns fast das ganze Jahr auf Jobmessen, in Schulen und hält Vorträge wie schön es bei uns ist, notiert interessierte und gibt dies an die Personalabteilung weiter. Ansonsten macht sie die Post des Direktors. In der Stellenausschreibung waren natürlich andere Aufgaben enthalten.
Dies ist nur ein Beispiel  ;)

BAT

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Bekomme ich als Teilzeitkraft mit z. B. 5 Stunden täglich nach Euren Regularien meine fünf Stunden oder die wirklich absolvierten 6,5 Stunden Lehrgang?


Bubi11

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Bei uns wird die Sollarbeitszeit des Mitarbeiters angerechnet.
Da gibts weder Plus noch minus Stunden.

BAT

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Ich bezog mich auf den TE Wonny.

TVOEDAnwender

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Bekomme ich als Teilzeitkraft mit z. B. 5 Stunden täglich nach Euren Regularien meine fünf Stunden oder die wirklich absolvierten 6,5 Stunden Lehrgang?




Bei uns wird die Sollarbeitszeit des Mitarbeiters angerechnet.
Da gibts weder Plus noch minus Stunden.

Die beiden Antworten zeigen schön auf, dass egal welche Regelung man macht, sich alle immer ungerecht danach behandelt fühlen:
Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber wurde die Soll-Arbeitzeit gutgeschrieben. Fühlten sich die Teilzeitkräfte ungerecht behandelt, da mein alter AG grundsätzlich laut DV die 5 Tage Woche hat und die individuelle AZ auf 5 Tage verteilt. Haben sich beschwert. Wurde dann geändert, auf die tatsächliche Anwesenheitszeit beim Verwaltungslehrgang. Das sind aber weniger als 7,8 Stunden - dann haben sich die Vollzeitkräfte beschwert....


UNameIT

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Bekomme ich als Teilzeitkraft mit z. B. 5 Stunden täglich nach Euren Regularien meine fünf Stunden oder die wirklich absolvierten 6,5 Stunden Lehrgang?




Bei uns wird die Sollarbeitszeit des Mitarbeiters angerechnet.
Da gibts weder Plus noch minus Stunden.

Die beiden Antworten zeigen schön auf, dass egal welche Regelung man macht, sich alle immer ungerecht danach behandelt fühlen:
Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber wurde die Soll-Arbeitzeit gutgeschrieben. Fühlten sich die Teilzeitkräfte ungerecht behandelt, da mein alter AG grundsätzlich laut DV die 5 Tage Woche hat und die individuelle AZ auf 5 Tage verteilt. Haben sich beschwert. Wurde dann geändert, auf die tatsächliche Anwesenheitszeit beim Verwaltungslehrgang. Das sind aber weniger als 7,8 Stunden - dann haben sich die Vollzeitkräfte beschwert....

Bei uns gibt es die Mischung - Vollzeitkräfte bekommen plus/minus 0, Teilzeitkräfte die tatsächlich gearbeitete Arbeitszeit (also die Anwesenheit bei der Schulung). Somit haben beide keine Benachteiligung und fühlen sich gerecht behandelt. 

TVOEDAnwender

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Hier ein paar Ausführungen des Kommunalen AGV NRW:

Zitat
5.2.2.1 Verwaltungslehrgang I (VL I)
In Vorbemerkung Nr. 7 der EGO VKA ist die sog. „Ausbildungs- und Prüfungspflicht“ geregelt. Soweit
Beschäftigte im Allg. Verwaltungsdienst in EG 5 Fallgruppe 2 bis EG 9a bzw. EG 9b Fallgruppe 2 bis
EG 12 eingruppiert sind, ist eine Erste Prüfung (Verwaltungslehrgang I) bzw. Zweite Prüfung (Verwaltungslehrgang II) abzulegen.
Dabei sind in der Vorbemerkung Nr. 7 aber keine konkreten Regelungen zur Durchführung oder
Rückforderung von Lehrgangskosten enthalten.
Insofern haben Arbeitgeber dann Folgendes zu beachten:
Mangels eigenständiger Rückzahlungsregelungen sind bei Besuch des VL I die Vorschriften des § 5
TVöD (Qualifizierung) anzuwenden. Dort ist in Abs. 3) Buchst. b) der Erwerb zusätzlicher Qualifikationen
(Fort- und Weiterbildung) aufgeführt, worunter auch der VL I fällt.
Hinsichtlich der Kostentragung für den Besuch des VL I ist dabei § 5 Abs. 5 Satz 1 TVöD beachten,
wonach die Kosten einer vom Arbeitgeber veranlassten Qualifizierungsmaßnahme zwar grundsätzlich
vom Arbeitgeber getragen werden; im Rahmen einer Qualifizierungsvereinbarung gem. § 5 Abs. 5 Satz
2 TVöD aber auch ein Eigenbeitrag der Beschäftigten an den Kosten des VL I geregelt werden kann.
Grundsätzlich kann dementsprechend auch vereinbart werden, dass Beschäftigte nur zum Teil oder gar
nicht bezahlt für den Lehrgangsbesuch freigestellt werden (sondern nur die Lehrgangskosten vom
Arbeitgeber übernommen werden).

Gibt es eine entsprechende Vereinbarung nach § 5 TVöD mit dir?


BAT

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Die beiden Antworten zeigen schön auf, dass egal welche Regelung man macht, sich alle immer ungerecht danach behandelt fühlen:


Wobei da auch öfters die Fortbildungsinstitute in der Pflicht sind, ordentliche Fortbildungen anzubieten. Es gibt nicht wenige Seminäre, die eher für die jährliche Hautbräunung angelegt wurden als für ernsthafte Weiterbildungen. Die gilt qualitativ und auch zeitlich. Da weht bei einigen noch der Geist der 80er Jahre.