Autor Thema: Änderung der Stellenbeschreibung durch AG  (Read 2533 times)

mxpnz

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Änderung der Stellenbeschreibung durch AG
« am: 01.07.2025 20:31 »
Hallo :)

Vor einiger Zeit habe ich das Gespräch mit meinem Vorgesetzten gesucht, da ich der Auffassung bin, dass meine derzeitige Eingruppierung nicht korrekt ist. Derzeit bin ich in der Entgeltgruppe 8 eingruppiert, halte jedoch eine Einstufung in die Entgeltgruppe 9a für angemessen.

Mein Vorgesetzter verneinte dies mit der Begründung, dass die aktuelle Eingruppierung korrekt sei.

Vor einigen Tagen habe ich nun eine überarbeitete Stellenbeschreibung erhalten, in der etwa ein Drittel meiner bisherigen Tätigkeiten nicht mehr enthalten sind.

In diesem Zusammenhang habe ich den Eindruck, dass diese Änderung gezielt vorgenommen wurde, um eine Höhergruppierung zu vermeiden.

Daher stellt sich mir die Frage:
Ist es meinem Arbeitgeber ohne Weiteres möglich, meine bisherigen Aufgaben in diesem Umfang zu ändern?

Tagelöhner

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Antw:Änderung der Stellenbeschreibung durch AG
« Antwort #1 am: 01.07.2025 20:45 »
Klingt für mich nach dem Klassiker. Die Behörde merkt, dass ein Mitarbeiter aufbegehrt, sich vielleicht sogar tarifliche Grundkenntnisse angeeignet hat und dadurch anfängt den Status Quo zu hinterfragen. Und dann wird proaktiv versucht, sofort den Wind aus den Segeln zu nehmen und sich für eventuelle weitere Streitigkeiten aufzustellen.

Wenn dir die vorherige Stellenbeschreibung vorliegt, in der die deiner Meinung nach höherwertigeren Tätigkeiten mit ausreichend großen Zeitanteilen bestätigt wurden, die aus deiner Sicht die Entgeltgruppe 9a rechtfertigen, und dir diese Stellenbeschreibung durch jemanden ausgehändigt wurde, der entsprechende Befugnisse des Arbeitgebers hat, bzw. dessen Willenserklärung zur wirksamen Tätigkeitsübertragung sich der Arbeitgeber zurechnen lassen muss, dann bist Du im Falle, dass deine Rechtsmeinung zur korrekten Eingruppierung zutrifft nach E9a eingruppiert und erhältst lediglich das entsprechende Entgelt nicht. Hier wäre der Arbeitgeber dann schriftlich aufzufordern, dir das entsprechende Entgelt zu bezahlen und du musst deine Ansprüche sichern. Eine Hinzuziehung von rechtlichem Beistand ist da sicherlich empfehlenswert.

Ansonsten ist es natürlich auch denkbar, dass sich der Arbeitgeber nur absichert und die Stellenbeschreibung jetzt "sicher" auf E8 festzurrt, um sich nicht mehr angreifbar zu machen.

Zusammengefasst, darf der Arbeitgeber Änderungen von Tätigkeiten und Zeitumfängen, die sich letztendlich nicht auf die Eingruppierung auswirken im Rahmen seines Weisungsrechts vornehmen. Eingruppierungsrelevante (also nach oben wie unten) Tätigkeitsänderungen jedoch, erfordern deine Zustimmung, da es sich um Vertragsänderungen handelt.

FearOfTheDuck

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Antw:Änderung der Stellenbeschreibung durch AG
« Antwort #2 am: 02.07.2025 00:10 »
Natürlich kann der AG die Aufgaben ändern. Wer denn sonst? Die Einschränkungen dazu hat Tagelöhner genannt.

Ich würde mal nachfragen, wer die weggefallenen Aufgaben nun erledigt. Bzw.: Sind diese Aufgaben zuletzt denn angefallen?

MoinMoin

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Antw:Änderung der Stellenbeschreibung durch AG
« Antwort #3 am: 02.07.2025 07:24 »
Daher stellt sich mir die Frage:
Ist es meinem Arbeitgeber ohne Weiteres möglich, meine bisherigen Aufgaben in diesem Umfang zu ändern?
Wieso ändert er denn was, wenn ein drittel deiner nicht ausgeübten Tätigkeiten, die fälschlicherweise dir noch als auszuübende Tätigkeiten angelastet wurden bereinigt wurden.  ;)
Ist doch toll wenn der AG bemerkt, dass er dir was aufgetragen hat, was niemand braucht 8)

MaLa

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Antw:Änderung der Stellenbeschreibung durch AG
« Antwort #4 am: 02.07.2025 07:38 »
Natürlich kann der AG die Aufgaben ändern. Wer denn sonst? Die Einschränkungen dazu hat Tagelöhner genannt.

Ich würde mal nachfragen, wer die weggefallenen Aufgaben nun erledigt. Bzw.: Sind diese Aufgaben zuletzt denn angefallen?

Ganz so einfach würde ich das nicht sehen, wenn tatsächlich eine 9a vorgelegen hat und der AG die Tätigkeiten jetzt auf eine 8 zusammenstreicht, ist hier ggf. erst eine einwilligung Notwendig.
Bedeutet die alte Tätigkeitsbeschreibung muss bewertet werden, sofern sie eine 9a ist. ist ein zusammenstreichen nicht ohne weiteres möglich, bleibts bei einer 8, liegt die Änderung im Direktsionsrecht des AG.

TVOEDAnwender

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Antw:Änderung der Stellenbeschreibung durch AG
« Antwort #5 am: 02.07.2025 09:47 »
Natürlich kann der AG die Aufgaben ändern. Wer denn sonst? Die Einschränkungen dazu hat Tagelöhner genannt.

Ich würde mal nachfragen, wer die weggefallenen Aufgaben nun erledigt. Bzw.: Sind diese Aufgaben zuletzt denn angefallen?

Ganz so einfach würde ich das nicht sehen, wenn tatsächlich eine 9a vorgelegen hat und der AG die Tätigkeiten jetzt auf eine 8 zusammenstreicht, ist hier ggf. erst eine einwilligung Notwendig.
Bedeutet die alte Tätigkeitsbeschreibung muss bewertet werden, sofern sie eine 9a ist. ist ein zusammenstreichen nicht ohne weiteres möglich, bleibts bei einer 8, liegt die Änderung im Direktsionsrecht des AG.

Das stimmt.
Das Problem ist in der Regel der Nachweis, dass einem die Tätigkeiten (nach EG 9a) tatsächlich und vorher von einer dazu bevollmächtigten Stelle des Arbeitgebers übertragen wurden.

Das Dilemma ist bekannt: Der Arbeitgeber erstellt oder übergibt dem Beschäftigten keine Stellenbeschreibung. Stattdessen wird erstmal "auf Zuruf" gearbeitet. Wer fleißig ist, bekommt dann am besten immer noch mehr draufgeladen. Die Rechtsmeinung zur Eingruppierung bildet sich der Arbeitgeber dann nach dem Motto:
„War schon immer eine EG 8, bleibt eine EG 8.“
Oder frei nach dem Prinzip: „Finger im Po, Mexico – der Wind kommt heute aus Westen, wird wohl eine EG 8 sein.“

Solange alle mitspielen, gibt es kein Theater.
Irgendwann fragt sich der oder die Beschäftigte aber:
„Moment mal – was muss ich hier eigentlich alles für die Knete machen?“
Und dann geht die Diskussion los: „Aber das ist Ihnen doch gar nicht übertragen worden!“
Oder es werden plötzlich nachträglich Stellenbeschreibungen gebastelt – oder sonstige kreative Lösungen gefunden.

Das Grundproblem: Es gibt keine rechtliche Pflicht, dass einem mit der Übertragung von Tätigkeiten eine schriftliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbeschreibung ausgehändigt wird.

Und arbeitsrechtlich gilt nun mal die zivilrechtliche Darlegungs- und Beweislast.
Das heißt: Nicht der Arbeitgeber muss im Zweifel beweisen, dass die Eingruppierung/Entgeltzahlung richtig war – sondern der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin muss beweisen, dass ihm mehr zusteht.

UNameIT

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Antw:Änderung der Stellenbeschreibung durch AG
« Antwort #6 am: 02.07.2025 10:02 »
Vor einigen Tagen habe ich nun eine überarbeitete Stellenbeschreibung erhalten, in der etwa ein Drittel meiner bisherigen Tätigkeiten nicht mehr enthalten sind.


Auf jedenfall bei diesen Aufgaben immer ne E-Mail an den Vorgesetzten und die Person die deine Stellenbeschreibung erstellt hat, das du diese Aufgabe leider nicht wahrnehmen kannst, da sie aus deiner Stellenbeschreibung gestrichen wurde - mit der Bitte um Benennung des Zuständigen.

Aber schau mal vorher mal, ob die weggefallenen Aufgaben nicht doch irgendwo versteckt in der Stellenbeschreibung stehen.

MaLa

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Antw:Änderung der Stellenbeschreibung durch AG
« Antwort #7 am: 02.07.2025 10:09 »

Das Dilemma ist bekannt: Der Arbeitgeber erstellt oder übergibt dem Beschäftigten keine Stellenbeschreibung.

Muss ja vorgelegen haben, sonst hätte man die Tätigkeiten nicht rausstreichen können, wenn sie nicht schon drin gewesen sind.


zum Glück durften wir an unserer letzten Überabritung der Stellenbeschreibung mit rumdoktorn :D

gleich mal gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen mit reinnehmen lassen

TVOEDAnwender

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Antw:Änderung der Stellenbeschreibung durch AG
« Antwort #8 am: 02.07.2025 10:19 »

Das Dilemma ist bekannt: Der Arbeitgeber erstellt oder übergibt dem Beschäftigten keine Stellenbeschreibung.

Muss ja vorgelegen haben, sonst hätte man die Tätigkeiten nicht rausstreichen können, wenn sie nicht schon drin gewesen sind.


zum Glück durften wir an unserer letzten Überabritung der Stellenbeschreibung mit rumdoktorn :D

gleich mal gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen mit reinnehmen lassen

Sorry, das hatte ich tatsächlich überlesen. Wenn es schon eine Tätigkeitsbeschreibung gegeben hat, dann ist die ganze Sache schon deutlich einfacher.

MoinMoin

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Antw:Änderung der Stellenbeschreibung durch AG
« Antwort #9 am: 02.07.2025 10:51 »
Darum gilt es stets, wenn man Zweifel hat, den Spieß umzudrehen.

Der AN erstellt eine Tätigkeitsbeschreibung der "gewünschten" Tätigkeiten oder zumindest der tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten.
Lässt sich vom weisungsbefugtem Vorgesetzen es bestätigen, dass dies, die vom VG angewiesenen und benötigten Tätigkeiten sind.
Und legt dies dem AG (also der Personalstelle oder jemanden anderes, der befugt ist Arbeitsverträge zu unterschrieben) vor. Mit der Bitte zu bestätigen, dass dies deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Natürlich mit dem Hinweis, dass, wenn man nicht in 2 Monate die Bestätigung hat, man sich nicht mehr in der Lage sieht ohne schriftliche Anweisung seitens des AGs irgendwelche Tätigkeiten auszuüben, da man verhindern möchte, dass man abgemahnt wird, weil man falsche Aufgaben übernimmt.

Und wenn man dann endlich etwas schriftlich vom AG hat, was man zu tun und zu machen hat, macht man auch nur dieses und bildet sich eine eigenen Rechtsmeinung über die Eingruppierung der Tätigketien.


Wenn also der TE eine Stellenbeschreibung hat, nach der er gearbeitet hat und nun eine neue Bekommen hat, die geändert ist, dann muss er dieser Zustimmen, wenn es EG relevant ist. Dazu muss er natürlich feststellen (lassen) zu welcher EG die alte und zu welcher die neue führt.

FearOfTheDuck

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Antw:Änderung der Stellenbeschreibung durch AG
« Antwort #10 am: 02.07.2025 11:39 »
@TE: Hilfsweise könntest du auch deine Tätigkeit hier beschreiben, um zu sehen, was die Rechtsmeinung der Foristen ist.

mxpnz

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Antw:Änderung der Stellenbeschreibung durch AG
« Antwort #11 am: 02.07.2025 15:57 »
Ich versuche mal grob auf die Antworten hier einzugehen.

Es handelt sich um eine Stelle im Bauamt.

Der Aufgabenbereich war bisher sehr groß. Bearbeitung von Bauanträgen, Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, Durchführung von Vergaben, Bauleitplanung der Gemeinden und vielen kleineren anfallenden Aufgaben. (Baumfällungen, Kauf und Verkauf von Grundstücken, täglicher Bürgerkontakt und Beratung...)
Einfach ausgedrückt, erledige ich fast alle anfallenden Aufgaben.

Es handelt sich um eine kleine Verwaltung, lediglich ein paar Mitarbeiter im Bauamt. Mir liegt eine alte Stellenbeschreibung vor, welche ich nach Einstellung erhalten habe.

Die Aufgaben, welche nun gestrichen werden, soll ein Kollege übernehmen, der bereits der 9a zugeordnet ist.

Zum Teil wurden Aufgaben auch "umbenannt".
Aus der Durchführung von Vergaben wurde nun so etwas wie "Eingabe von Daten und Vorbereitung von Ausschreibungen".

Die neue Stellenbeschreibung liegt mir noch nicht vor, ich habe diese Infos lediglich von meinem Vorgesetzten erhalten.

Wie sollte ich vorgehen? Ein Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen, sobald die neue Beschreibung vorliegt?

Aufgrund der Größe der Verwaltung haben wir keinen Personalrat.

clarion

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Antw:Änderung der Stellenbeschreibung durch AG
« Antwort #12 am: 02.07.2025 17:36 »
Also hast Du eine schriftliche Tätigkeitsbeschreibung?

Und hast Du bisher genau die Tätigkeiten aus der alten Tätigkeitsbeschreibung ausgeführt? Oder sind im Verlauf der Jahre stillschweigend andere Tätigkeiten dazu gekommen, die Dir keine befugte Person offiziell übertragen hat?

UNameIT

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Antw:Änderung der Stellenbeschreibung durch AG
« Antwort #13 am: 03.07.2025 09:13 »

Es handelt sich um eine kleine Verwaltung, lediglich ein paar Mitarbeiter im Bauamt. Mir liegt eine alte Stellenbeschreibung vor, welche ich nach Einstellung erhalten habe.

Die Aufgaben, welche nun gestrichen werden, soll ein Kollege übernehmen, der bereits der 9a zugeordnet ist.

Die neue Stellenbeschreibung liegt mir noch nicht vor, ich habe diese Infos lediglich von meinem Vorgesetzten erhalten.

Wie sollte ich vorgehen? Ein Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen, sobald die neue Beschreibung vorliegt?

Aufgrund der Größe der Verwaltung haben wir keinen Personalrat.

Also sind diese Aufgaben 9a. Wenn sie in deiner alten Stellenbeschreibung stehen, dann kann man sie dir nicht einfach wegnehmen. Ich fasse das mal kurz zusammen, andere können dann gerne die entsprechenden Paragraphen dazu nennen (wie MoinMoin). Fordere das Geld rückwirkend ein, denn du bist automatisch nach deinen auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert. Eingruppierungsrelevante Änderungen an deiner Stellenbeschreibung können nur in Absprache mit dir gemacht werden.
Also sind diese E9a Aufgaben in deiner Stellenbeschreibung und brauchen deine Aufgaben zeitlich mindestens 50 % vielseitige Fachkenntnisse benötigen und zeitlich mindestens 50 % selbständige Leistungen dann bist du so oder so in der E9a und kannst das Gehalt für 6 Monate nachfordern (deswegen hier bitte auch keine zeit mit warten verdöddeln). Der Unterschied zwischen E8 und E9a beträgt: zeitlich 17% selbständige Leistungen.

Das Beste ist du gehst zeitnah entweder zur Gewerkschaft oder zu einem Rechtsanwalt und lässt dich dort beraten und vertreten.

Vorgesetzte sind nicht unbedingt auf deiner Seite, daher ....

Du musst dir nur sicher sein, will ich den Ärger auf mich ziehen oder nicht.

Dpunkt

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Antw:Änderung der Stellenbeschreibung durch AG
« Antwort #14 am: 03.07.2025 09:14 »
Wenn die vorherigen Aufgaben eingruppierungsrechtlich den Tätigkeiten der 9a entsprachen und die nun geänderte Stellenbeschreibung die Eingruppierung in die EG 8 begründen, ist die Übertragung der neuen Aufgaben nicht ohne weiteres möglich. Dies würde nur im Zuge einer Änderungskündigung gehen. Und bei einer Änderungskündigung fällt mir dann auch gleich das Thema Sozialauswahl ein.