Also meine Empfehlung:
Einforden der Auszahlung 9a
Offenlegung der Stellenbewertung
Verweigerung Zustimmung der geänderten Stellenbeschreibung.
Könnte man das in einem Schreiben zusammen verpacken?
Antrag auf Offenlegung der Stellenbewertung, bei vorliegen der Bewertung nach 9a Antrag auf Auszahlung der Differenz und Widerspruch der Änderung der Stellenbeschreibung?
Wenn die alte Bewertung nun aber aussagt, dass die Zuordnung nach EG8 korrekt ist, kann ich auch nicht der Streichung von Aufgaben widersprechen, korrekt?
Du musst als erstes das dir deiner Meinung zustehende Entgelt der 9a schriftlich einfordern.
Natürlich mit den Hinweis, dass der AG dich gerne mittels der ihm vorliegenden Bewertung von etwas anderem Überzeugen kann.
Wenn der AG nicht reagiert, dann musst du den Klageweg gehen und vor Gericht darlegen, das deine Stellenbewertung zu 9a führt.
Dann kann der AG seine Stellenbewertung aus den Hut Zaubern in der steht, dass du seiner Meinung nach EG8.
Denn die liegt ihm ja vor.
Macht er das nicht, dann steht in der Stellenbewertung mutmaßlich was anderes und da könnte man auf die Idee kommen, dass hier ein Betrug vorliegt, wenn da Menschen wissentlich dir weniger Geld zahlen, als dir gesetzlich zusteht.