Änderung der Stellenbeschreibung durch AG

Begonnen von mxpnz, 01.07.2025 20:31

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MoinMoin

Zitat von: UNameIT in 03.07.2025 09:13
Zitat von: mxpnz in 02.07.2025 15:57

Es handelt sich um eine kleine Verwaltung, lediglich ein paar Mitarbeiter im Bauamt. Mir liegt eine alte Stellenbeschreibung vor, welche ich nach Einstellung erhalten habe.

Die Aufgaben, welche nun gestrichen werden, soll ein Kollege übernehmen, der bereits der 9a zugeordnet ist.


Aufgrund der Größe der Verwaltung haben wir keinen Personalrat.

Also sind diese Aufgaben 9a.
Das kann man vermuten und es liegt auch nahe das zu glauben,
aber es können genauso gut 8er- oder 9b+ Aufgaben sein, die beim Kollegen keine Änderung in der EG bewirken, weil Zeitanteile.....

clarion

Bevor man zu Rechtsverfahren o.ä. rät, sollte man vielleicht abwarten, wie TE meine Fragen beantwortet. Wenn TE im Laufe der Zeit stillschweigend die höher wertigen Aufgaben übernommen hat,  ohne dass sie ihr / ihm übertragen worden wären, dann hat der Arbeitgeber nur klar gestellt welches seine / ihre Aufgaben sind.

Faunus

Zitat von: mxpnz in 02.07.2025 15:57
Zum Teil wurden Aufgaben auch "umbenannt".
Aus der Durchführung von Vergaben wurde nun so etwas wie "Eingabe von Daten und Vorbereitung von Ausschreibungen".

Das ist der Unterschied zw. E9x und E8x.

Daher solltest Du die Fragen von @clarion zum besseren Verständnis beantworten.
z.B. hier: wurde aus der "Eingabe von Daten und Vorbereitung" mit Unterschrift des Vorgesetzten eine komplett selbständige Durchführung (Entscheidungen) der Auschreibung mit Unterschrift dieser durch Deinen Vorgesetzten?


MoinMoin

Tja, es kommt auf die tatsächlichen Arbeitsvorgänge an.

Mein Lieblingsbeispiel:
Mitarbeit an der Durchführung und Organisation von Workshops
Kann tariflich sein:
Man hält wissenschaftliche Vorträge (EG13/14)
Man hält Schulungen (EG9b-Eg13)
Man plant die Räumlichkeiten (Tagungshotels etc.) mit Budget oder Einwerbung der die Finanzierung, macht die Tischvorlagen, Protokolle ... (EG5-EG9a)
Man kocht Kaffee und stellt Kekse hin (EG3)

MaLa

Zitat von: MoinMoin in 03.07.2025 11:12

Man kocht Kaffee und stellt Kekse hin (EG3)

Das ist schon ne EG3?

Wieso stresse ich mich eigentlich so? :D

MoinMoin

Zitat von: MaLa in 04.07.2025 07:38
Zitat von: MoinMoin in 03.07.2025 11:12

Man kocht Kaffee und stellt Kekse hin (EG3)

Das ist schon ne EG3?

Wieso stresse ich mich eigentlich so? :D
Naja, heutzutage schon, weil man ja wissen muss wer Vegggi, Vegan Anti Zucker Hafermilch .....ist  :-*

mxpnz

Zitat von: clarion in 03.07.2025 09:41
Bevor man zu Rechtsverfahren o.ä. rät, sollte man vielleicht abwarten, wie TE meine Fragen beantwortet. Wenn TE im Laufe der Zeit stillschweigend die höher wertigen Aufgaben übernommen hat,  ohne dass sie ihr / ihm übertragen worden wären, dann hat der Arbeitgeber nur klar gestellt welches seine / ihre Aufgaben sind.

Meine bisherigen Aufgaben standen so ziemlich vollständig in meiner bisherigen Stellenbeschreibung, welche mir in schriftlicher Form von meinem AG ausgehändigt wurde.

Nach dieser wurde auch mal eine Stellenbewertung durchgeführt (schon einige Jahre her). Das Ergebnis wurde den Mitarbeitern aber nie direkt mitgeteilt.

Es wäre nicht verwunderlich, wenn ich laut dieser Bewertung eigentlich eine 9a erhalten müsste, mein AG dies aber nicht umsetzt und weiterhin nach 8 zahlt.

MaLa

Also meine Empfehlung:

Einforden der Auszahlung 9a
Offenlegung der Stellenbewertung
Verweigerung Zustimmung der geänderten Stellenbeschreibung.

mxpnz

Zitat von: MaLa in 04.07.2025 10:24
Also meine Empfehlung:

Einforden der Auszahlung 9a
Offenlegung der Stellenbewertung
Verweigerung Zustimmung der geänderten Stellenbeschreibung.

Könnte man das in einem Schreiben zusammen verpacken?

Antrag auf Offenlegung der Stellenbewertung, bei vorliegen der Bewertung nach 9a Antrag auf Auszahlung der Differenz und Widerspruch der Änderung der Stellenbeschreibung?


Wenn die alte Bewertung nun aber aussagt, dass die Zuordnung nach EG8 korrekt ist, kann ich auch nicht der Streichung von Aufgaben widersprechen, korrekt?

MaLa

Punkt 1 und 2 kann man zusammen machen

Einforderung der Auszahlung nach 9a oder Nachweis das die Stellenbewertung zu einem anderen Ergebnis gekommen ist. Wichtig auch Rückwirkend einfordern ab besetzung der Stelle.

Dann sollte das ja relativ schnell funktionieren, wenn die Bewertung eine 8 ergeben hat, nehmen sie dir damit schnell den Wind aus den Segeln.


Einer geänderten Stellenbeschreibung kannst du erst Widersprechen, sobald sie dir vorgelgt wird.

Organisator

Zitat von: mxpnz in 04.07.2025 10:59
Könnte man das in einem Schreiben zusammen verpacken?

Antrag auf Offenlegung der Stellenbewertung, bei vorliegen der Bewertung nach 9a Antrag auf Auszahlung der Differenz und Widerspruch der Änderung der Stellenbeschreibung?

Ja kann man, bringt aber nix. Da so ein Antrag und auch Widerspruch weder tarif- noch arbeitsrechtlich vorgesehen ist, braucht der AG das noch nicht einmal zu beachten. Weiterhin besteht kein Anspruch auf Einsicht in die Stellenbewertung.

"Antrag" und "Widerspruch" sind verwaltungsrechtliche Maßnahmen, die sind im Arbeitsrecht nicht vorgesehen.

MoinMoin

Zitat von: mxpnz in 04.07.2025 10:59
Zitat von: MaLa in 04.07.2025 10:24
Also meine Empfehlung:

Einforden der Auszahlung 9a
Offenlegung der Stellenbewertung
Verweigerung Zustimmung der geänderten Stellenbeschreibung.

Könnte man das in einem Schreiben zusammen verpacken?

Antrag auf Offenlegung der Stellenbewertung, bei vorliegen der Bewertung nach 9a Antrag auf Auszahlung der Differenz und Widerspruch der Änderung der Stellenbeschreibung?


Wenn die alte Bewertung nun aber aussagt, dass die Zuordnung nach EG8 korrekt ist, kann ich auch nicht der Streichung von Aufgaben widersprechen, korrekt?
Du musst als erstes das dir deiner Meinung zustehende Entgelt der 9a schriftlich einfordern.
Natürlich mit den Hinweis, dass der AG dich gerne mittels der ihm vorliegenden Bewertung von etwas anderem Überzeugen kann.
Wenn der AG nicht reagiert, dann musst du den Klageweg gehen und vor Gericht darlegen, das deine Stellenbewertung zu 9a führt.
Dann kann der AG seine Stellenbewertung aus den Hut Zaubern in der steht, dass du seiner Meinung nach EG8.
Denn die liegt ihm ja vor.
Macht er das nicht, dann steht in der Stellenbewertung mutmaßlich was anderes und da könnte man auf die Idee kommen, dass hier ein Betrug vorliegt, wenn da Menschen wissentlich dir weniger Geld zahlen, als dir gesetzlich zusteht.

UNameIT

Zitat von: mxpnz in 04.07.2025 09:26
Zitat von: clarion in 03.07.2025 09:41
Bevor man zu Rechtsverfahren o.ä. rät, sollte man vielleicht abwarten, wie TE meine Fragen beantwortet. Wenn TE im Laufe der Zeit stillschweigend die höher wertigen Aufgaben übernommen hat,  ohne dass sie ihr / ihm übertragen worden wären, dann hat der Arbeitgeber nur klar gestellt welches seine / ihre Aufgaben sind.

Meine bisherigen Aufgaben standen so ziemlich vollständig in meiner bisherigen Stellenbeschreibung, welche mir in schriftlicher Form von meinem AG ausgehändigt wurde.

Nach dieser wurde auch mal eine Stellenbewertung durchgeführt (schon einige Jahre her). Das Ergebnis wurde den Mitarbeitern aber nie direkt mitgeteilt.

Es wäre nicht verwunderlich, wenn ich laut dieser Bewertung eigentlich eine 9a erhalten müsste, mein AG dies aber nicht umsetzt und weiterhin nach 8 zahlt.

Wie gesagt, hol dir da auf jedenfall rechtliche Unterstützung.


Und halt uns gerne auf dem Laufenden.