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Änderung der Eingruppierung wird abgelehnt, wie weiter?

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clarion:
@AngestellterBeamter, aus Mitleid mit anderen soll man auf eine Stange Geld verzichten?  Wirklich komische Ansicht. Die meisten wenn auch nicht alle Menschen können auch akzeptieren, was Gerichte entscheiden, ohne übel nachzutreten. Ich habe schon mit Leuten zusammen gearbeitet, die vor  dem Arbeitsgericht  Entfristungen oder höhere EG erklagt haben. Die Gerichtsverfahren waren nur Anekdoten, und die Leute waren z.T. sogar beliebte Kollegen.

AngestellterBeamter:

--- Zitat von: clarion am 01.08.2025 14:33 ---@AngestellterBeamter, aus Mitleid mit anderen soll man auf eine Stange Geld verzichten?  Wirklich komische Ansicht.
--- End quote ---
Wo sagte ich das genau? Ich sagte nur, dass man nicht auf Teufel komm raus klagen sollte und eine Klage zwar kurzfristig mehr Geld bedeutet, langfristig aber eben auch negative Folgen haben KÖNNTE. Dessen muss man sich einfach nur bewusst sein. Ob man dann lieber das Geld nimmt oder nicht, muss jeder für sich individuell abwägen und entscheiden.

Zu sagen "Klag, das schlimmste was passieren kann wäre, dass du in der E10 bleibst" wäre aber mehr als nur gemein.


Übrigens wäre der Gang zur Gewerkschaft eh das beste da die sich auchmal mit Fachwissen die Stellenbeschreibungen angucken und vergleichen können. Teilweise ist da ein minimal anderes Wording schon der rechmäßige Unterschied zwischen 10 und 12. Die sagen dir dann auch, wie groß die Chance der Klage sind und werden dir sicher auch nochmal sagen, das es auch negative Folgen für das Arbeitsleben haben KÖNNTE.

Tagelöhner:

--- Zitat von: AngestellterBeamter am 01.08.2025 14:22 ---Ich persönlich glaube immer an das gute im Menschen und dazu, dass die Personalstellen grundsätzlich auf der Seite der Arbeitnehmer sind, sie sind ja auch nur angestellte. Die Entscheidung, wieviel Personal die verwalten dürfen, wird ja auch nicht dort getroffen sondern deutlich weiter oben. Wenn du denen da jetzt in die Suppe spuckst und die evtl. bereits laufende Einstellungsverfahren abbrechen müssen weil die einzige E12 nun laut Gericht für dich genutzt werden muss, sorgt da natürlich für Ärger. Auch der Referent von der Nachbarabteilung, dem mitgeteilt wird, dass man das Einstellungsverfahren für seinen neuen Mitarbeiter abgebrochen hat und neu ausschreiben muss mit einer E10 und du schuld bist, sorgt auch nicht für gutes Büroklima.

--- End quote ---

Personalabteilung = Vertretung von Arbeitgeberinteressen, wer anderes behauptet ist schlichtweg naiv. Und es ist ebenfalls nicht die Regel, dass es sich dabei "nur" um Angestellte handelt. Hier wird gerne verbeamtetes Personal eingesetzt, das daher mit der Treuepflicht noch näher an den Arbeitgeber gebunden ist. Und wer sich mit dieser Einstellung gerne übervorteilen lässt, hat offensichtlich einen Fetisch dafür, Arbeitgeberprobleme zu seinen eigenen zu machen. Wenn der Arbeitgeber sich bewusst dafür entscheidet, das Tarifrecht dem Haushaltsrecht unterzuordnen, muss er halt gelegentlich auch mal wieder die Kehrseite der Medaille erleben und daran erinnert werden, dass er sich rechtswidrig verhält. Von dem her, Feuer frei zur Durchsetzung des Rechtschutzes.

Marpel:
Danke für eure vielfältigen Meinungen.
Grundsätzlich stehe ich einer gerichtlichen Entscheidung aufgeschlossen gegenüber. Wo kommen wir denn hin, wenn man seine Rechte nicht verteidigt. Mitleid muss man nicht haben, ich erwarte von meinem Personalfachbereich eine professionelle, korrekte Abarbeitung ohne Ansehen der Person.

Gleiches wird auch von mir auf meinem Dienstposten erwartet. Auch mir wurde schon häufiger mit rechtlichen Schritten gedroht (in der Kommunikation mit dem Bürger) auch dem stehe ich aufgeschlossen gegenüber.

Ein Gericht ist nichts Schlimmes, dort wird eine Entscheidung getroffen und gut ists.

Zu meinem Vorgang gibt es aktuell nicht viel Neues, die Gewerkschaft übernimmt meinen Fall nicht, da der Stichtrag vor Eintritt in die Gewerkschaft liegt.

- es gibt leichte Tendenzen, dass die aktualisierte Tätigkeitsbeschreibung zur BAV geht, die Kommunikation mit mir hat allerdings Verbesserungspotential

Problematisch wird wahrscheinlich auch noch der Stichtag der tariflichen Ausschlussfrist, mein Antrag ist von 21 mit Posteingangsbestätigung (liegt mir vor) aktuell wird behauptet der Antrag ist von 2025.

Organisator:

--- Zitat von: Marpel am 15.08.2025 10:45 ---Danke für eure vielfältigen Meinungen.
Grundsätzlich stehe ich einer gerichtlichen Entscheidung aufgeschlossen gegenüber. Wo kommen wir denn hin, wenn man seine Rechte nicht verteidigt. Mitleid muss man nicht haben, ich erwarte von meinem Personalfachbereich eine professionelle, korrekte Abarbeitung ohne Ansehen der Person.

Gleiches wird auch von mir auf meinem Dienstposten erwartet. Auch mir wurde schon häufiger mit rechtlichen Schritten gedroht (in der Kommunikation mit dem Bürger) auch dem stehe ich aufgeschlossen gegenüber.

Ein Gericht ist nichts Schlimmes, dort wird eine Entscheidung getroffen und gut ists.

Zu meinem Vorgang gibt es aktuell nicht viel Neues, die Gewerkschaft übernimmt meinen Fall nicht, da der Stichtrag vor Eintritt in die Gewerkschaft liegt.

- es gibt leichte Tendenzen, dass die aktualisierte Tätigkeitsbeschreibung zur BAV geht, die Kommunikation mit mir hat allerdings Verbesserungspotential

Problematisch wird wahrscheinlich auch noch der Stichtag der tariflichen Ausschlussfrist, mein Antrag ist von 21 mit Posteingangsbestätigung (liegt mir vor) aktuell wird behauptet der Antrag ist von 2025.

--- End quote ---

Ein Antrag hat keinen Einfluss auf die tarifliche Ausschlussfrist. Um diese zu hemmen bräuchte es eine konkrete Aufforderung an den AG, so wie von Moin geschrieben.

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