Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Parteienverbot für Beamte
Illunis:
--- Zitat von: Johann am 11.07.2025 15:47 ---...Wonach müsste man denn dann gehen? Nach Eignung statt nach Gefallen?...
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That's the point. #bestenauslese ;D
Gymfreak:
--- Zitat von: Illunis am 11.07.2025 14:10 ---
--- Zitat von: Gymfreak am 11.07.2025 11:34 ---Ein Beamter sollte nicht Mitglied in einer gesichert extremistischen Partei oder Organisation sein.
Welche Partei oder politische Gesinnung das ist, ist für mich unerheblich.
Ist die jeweilige AFD Partei (Bund/Landesverband etc.), in welcher ein Beamter Mitglied ist, nicht gesichert rechtsextrem eingestuft, sollte das für den Beamtenstatus unerheblich sein.
Das gilt genau so für jede andere Partei, die entsprechend eingestuft wird.
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"Gesichert extremistisch" gehört Verboten, also sollte die Einstufung incl. Verbot auch gleich vom BVerfG erfolgen und von sonst niemand.
Ich bin allerdings für ein generelles Parteiverbot für Beamte.
Der Beamte soll neutral und sicher den Staat am laufen halten. Eine Mitgliedschaft egal welcher couleur spricht da eigentlich dagegen.
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Nein, dafür sind aus guten Gründen das BfV und die LfVs zuständig. Die Schwelle für ein Verbot ist noch einmal deutlich höher und liegt richtigerweise dann auch in der Kompetenz des BVerfG.
Zudem ist es richtig, dass eine solche Einstufung gerichtlich überprüft werden kann.
Das System ist schon durchdacht.
Eine Partei muss nicht verboten sein um unvereinbar mit den Werten eines Beamten zu sein. Wenn ein Beamter nicht auf dem Boden der FDGO steht, sollte er unverzüglich entlassen werden. Denn der Schutz der FDGO ist letzten Endes das höchste Gut, welches Beamte mit ihrem Dienst verteidigen.
lotsch:
So jetzt habe ich mir einmal die bisherige Rechtsprechung angesehen und bin angesichts der Eindeutigkeit doch verwundert, und frage mich was die Bundesländer eigentlich wollen. Für mich nach Studium der Rechtsprechung klar verfassungs- und europarechtswidrig.
BVerfG, Beschluss vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
In der Sache billigte das BVerfG das staatliche Handeln in der Entscheidung weitgehend, verlangte aber Einzelfallprüfungen und zerstörte damit die Hoffnung einiger Regierungsmitglieder auf Bundes- wie Landesebene, allein aus der Mitgliedschaft in einer entsprechend eingestuften Organisation auf die Verfassungsfeindlichkeit der betreffenden Person schließen zu dürfen. Später wurde die Praxis des Radikalenerlasses dann vom EGMR kassiert, schon vorher war sie politisch von Helmut Schmidt abgeräumt worden. In der Rechtsprechung führte dies zu der Anpassung, dass allein die Mitgliedschaft in entsprechend eingestuften Parteien nicht ausreicht, um von einer verfassungsfeindlichen Einstellung des Mitglieds auszugehen.
Und auch der EGMR urteilt eigentlich unmissverständlich:
Diese differenzierte Berücksichtigung der bloßen Mitgliedschaft ist nicht zuletzt auf die konventionsrechtlichen Direktiven der Art. 10, 11 EMRK zurückzuführen (Voßkuhle, NVwZ 2022, 1841, 1843). Im Fall Vogt gegen Deutschland hat der EGMR 1993 festgestellt, dass die Entlassung der deutschen Gymnasiallehrerin Vogt allein wegen ihrer Aktivität in der DKP einen unverhältnismäßigen Eingriff in Art. 10 und 11 EMRK darstellt.
beamtenjeff:
--- Zitat von: Johann am 11.07.2025 15:47 ---
--- Zitat von: Illunis am 11.07.2025 14:10 ---Ich bin allerdings für ein generelles Parteiverbot für Beamte.
Der Beamte soll neutral und sicher den Staat am laufen halten. Eine Mitgliedschaft egal welcher couleur spricht da eigentlich dagegen.
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Angenommen das würde so kommen: Wie sollen dann die Behördenleitungen besetzt werden? Bisher erfolgt das vor allem nach Parteibuch. Wenns kein Parteibuch mehr gäbe, könnte man diese äußerst gut dotierten Stellen ja gar nicht mehr besetzen. Wonach müsste man denn dann gehen? Nach Eignung statt nach Gefallen? Das ist schon ein bisschen weltfremd.
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Ich hoffe wirklich dein Beitrag ist ironisch gemeint. Ich persönlich bin der Überzeugung: ja, zwar nicht alle und sämtliche Posten, aber die wichtigen, sollten nach Eignung und Leistung vergeben werden. Keine Quoten, keine Korruption oder politischen Machtkämpfe - so sähe für mich das Ideal aus. Darüber hinaus sollte das Bundesministeramt eine rein formale Besetzung sein. Die Fachliche Weisung und Entscheidungsfindung des Hauses sollte einem Gremium bzw. Rat anvertraut werden, die sich durch Neutralität oder alternativ eine breite politische Streuung auszeichnet. Sie sollten lediglich dem Minister gegenüber zur Berichterstattung verpflichtet sein, aber nicht weisungsgebunden. Ansonsten artet alles immer mehr in politischer und idiologischen Machtkämpfen aus - wie man gerade sehr eindrucksvoll in der Presse am Beispiel der Besetzung der BVerfG-Posten mitverfolgen kann. Sieht so unsere Zukunft aus? Was ist das überhaupt für eine Signalwirkung an die Gesellschaft? Wen interessiert noch Leistung und Ambition, wenn sich zwei die Köpfe einschlagen? Diffamierung und Diskriminierung sind das höchste Gut? Oder was ist die Message dahinter?
Alexander79:
--- Zitat von: Gymfreak am 11.07.2025 17:12 ---Denn der Schutz der FDGO ist letzten Endes das höchste Gut, welches Beamte mit ihrem Dienst verteidigen.
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Sollten wir dann nicht Beamte der Linken auch gleich aus dem Dienst entfernen? :o
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