Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Parteienverbot für Beamte

<< < (10/20) > >>

lotsch:

--- Zitat von: Organisator am 15.07.2025 09:45 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 15.07.2025 09:41 ---
--- Zitat von: Rheini am 15.07.2025 07:22 ---
--- Zitat von: clarion am 15.07.2025 00:33 ---Wenn der Verfassungsschutz die AfD irgendwann mit gerichtlichen Segen diese Partei als gesichert rechtsextrem bezeichnen dürfen sollte, dürfte klar sein, dass Beamte, die Parteimitglieder sind und die trotz der Extremismusfeststellung nicht austreten, m.E. ein ernstliches Problem mit der FDGO haben und deshalb nicht mehr tragbar sind.

--- End quote ---

Das kann sein, aber erst auch dann und nicht jetzt schon ......

Und genau aus diesem Grund finde ich es kontraproduktiv durch die entsprechenden Ankündigungen jetzt keine Bewerber mehr zuzulassen, der AfD einen Sieg zu bescheren.

--- End quote ---

Dieser aktuelle Zeitgeist der Umkehr der Unschuldsvermutung und Diffamierung und Diskriminierung, bevor überhaupt etwas gerichtsfest festgestellt wurde, das sind Methoden die wir historisch bedingt schon mal hatten - irgendwie scheinen das einige nicht sehen zu wollen, selbst wenn man mit dem Finger drauf zeigt.

Was das angeht, haben wir als Gesellschaft einen Wandel hingelegt, der nur böses voraus ahnen lässt. Ob das jetzt der mediale Rufmord aufgrund irgendwelcher im Raum stehenden Vorwürfe ist, offene Diskriminierung von Wählern oder Hausdurchsuchungen auf Basis eines sehr dünnen Verdachtsmomentes (mit entsprechend toller Außenwirkung gegenüber Nachbarn & Co) - all das reiht sich in den aktuellen Zeitgeist ein. Was folgt als nächstes? Haben die Leute gar keine Angst, dass es sie irgendwann selbst trifft? Hättet ihr denn ein Problem damit, bei jeder Bewerbung angeben zu müssen, welche Partei ihr zuletzt gewählt habt?

--- End quote ---

Wenn ein Parteivorsitzender öffentlich Extremistisches propagiert sind die Rückschlüsse auf seine Parteifreunde kein Rufmord sondern liegen auf der Hand.

--- End quote ---

Neueste Umfrage der AfD liegt bei 23,5 %. Sind das jetzt alles Rechtsextremisten oder gar Neonazis?

Organisator:

--- Zitat von: lotsch am 15.07.2025 10:29 ---Neueste Umfrage der AfD liegt bei 23,5 %. Sind das jetzt alles Rechtsextremisten oder gar Neonazis?

--- End quote ---

Mir Derartiges in den Mund zu legen verunsachlicht die Diskussion. Das kannst du besser.

NelsonMuntz:

--- Zitat von: Organisator am 15.07.2025 10:22 ---
--- Zitat von: NelsonMuntz am 15.07.2025 10:19 ---Aber zu Deiner Unschuldsvermutung mal eine den Horizont erweiternde Frage: Milli Görüş ist in Deutschland nicht verboten, wird vom BfV jedoch aufgrund ihrer gegen die FDGO gerichteten Ideologie beobachtet. Sollte ein Mitglied/Anhänger dieser Bewegung nun ungeprüft in ein Beamtenverhältnis übernommen werden?

--- End quote ---

Da stellt sich die Frage, ob die IGMG nur ein islamistisches Verständnis für deren Gemeinschaft hat oder tatsächlich für alle Mitglieder offensichtlich diese auch in Deutschland umsetzen möchte.

--- End quote ---

In aller Kürze: https://www.im.nrw/milli-goerues-bewegung-mgb

Mich würde aber tatsächlich Bastels Sicht in diesem Zusammenhang interessieren, da er ja eine einseitige Vorverurteilung vermutet und der aktuelle Status hier zur AfD annähernd vergleichbar ist.

beamtenjeff:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 15.07.2025 10:11 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 15.07.2025 09:52 ---Wenn man also neuerdings die politische Gesinnung ALLER seiner Anwärterinnen und Anwärter im Vorfeld durchleuchten möchte, dann solle man dies bitte bei ALLEN machen oder bei niemanden.

--- End quote ---

Noch mal: Jeder Beamte verpflichtet sich durch seinen Amtseid dazu, aktiv für den Erhalt unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten (§ 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG, § 60 Abs. 1 Satz 3 BBG).

Die Mitgliedschaft in einer gesichert extremistischen und somit gegen die FDGO gerichteten Bestrebung (dazu wird es sicher auch noch weitere Gerichtsurteile geben) beißt sich in meinen Augen eindeutig mit dem genannten aktiven Eintreten.

Und selbstverständlich gilt das nicht nur für die AfD, sondern gleichermaßen auch für alle anderen Bestrebungen, die ein "Problem" mit unserer Verfassung haben, wie beispielsweise (echte) linksextremistische oder islamistische Gruppierungen..

--- End quote ---

1. Der BfV ist ein Inlandsgeheimdienst, kein Gericht.
2. Er ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums, keine juristische Instanz.
3. Das BfV trifft keine rechtsverbindlichen Entscheidungen im Sinne von Urteilen, sondern sammelt Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen.

Ich bleibe bei meiner Darstellung: alles heiße Luft und auf dünnem Eis Gebaut, solange keine juristische Instanz selbiges urteilt. Heiße Luft kann keine Grundlage für das kategorischer Ausscheiden aus dem Dienst oder andere Repressalien sein. Dann soll man bitte seine Arbeit richtig machen und die Instrumente besser nutzen, die es bereits gibt und nicht in das Privatleben von Menschen eingreifen wie ein Elefant im Porzellanladen.

BVerfGBeliever:

--- Zitat von: beamtenjeff am 15.07.2025 10:51 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 15.07.2025 10:11 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 15.07.2025 09:52 ---Wenn man also neuerdings die politische Gesinnung ALLER seiner Anwärterinnen und Anwärter im Vorfeld durchleuchten möchte, dann solle man dies bitte bei ALLEN machen oder bei niemanden.

--- End quote ---

Noch mal: Jeder Beamte verpflichtet sich durch seinen Amtseid dazu, aktiv für den Erhalt unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten (§ 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG, § 60 Abs. 1 Satz 3 BBG).

Die Mitgliedschaft in einer gesichert extremistischen und somit gegen die FDGO gerichteten Bestrebung (dazu wird es sicher auch noch weitere Gerichtsurteile geben) beißt sich in meinen Augen eindeutig mit dem genannten aktiven Eintreten.

Und selbstverständlich gilt das nicht nur für die AfD, sondern gleichermaßen auch für alle anderen Bestrebungen, die ein "Problem" mit unserer Verfassung haben, wie beispielsweise (echte) linksextremistische oder islamistische Gruppierungen..

--- End quote ---

1. Der BfV ist ein Inlandsgeheimdienst, kein Gericht.
2. Er ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums, keine juristische Instanz.
3. Das BfV trifft keine rechtsverbindlichen Entscheidungen im Sinne von Urteilen, sondern sammelt Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen.

Ich bleibe bei meiner Darstellung: alles heiße Luft und auf dünnem Eis Gebaut, solange keine juristische Instanz selbiges urteilt. Heiße Luft kann keine Grundlage für das kategorischer Ausscheiden aus dem Dienst oder andere Repressalien sein. Dann soll man bitte seine Arbeit richtig machen und die Instrumente besser nutzen, die es bereits gibt und nicht in das Privatleben von Menschen eingreifen wie ein Elefant im Porzellanladen.

--- End quote ---


Wenn ich "Gerichtsurteile" schreibe, meine ich auch Gerichtsurteile (und nicht das BfV).

Hier mal zwei Beispiele (es gibt sicherlich noch mehr, ich bin gerade zu faul zur Recherche):
- OVG Münster, 13.05.2024 (https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/ovg_nrw/j2024/5_A_1216_22_Urteil_20240513.html)
- OVG Sachsen, 21.01.2025 (https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/24B127.pdf)

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version