Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Parteienverbot für Beamte
beamtenjeff:
--- Zitat von: Faunus am 15.07.2025 14:42 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 15.07.2025 09:41 ---Dieser aktuelle Zeitgeist der Umkehr der Unschuldsvermutung und Diffamierung und Diskriminierung, bevor überhaupt etwas gerichtsfest festgestellt wurde, das sind Methoden die wir historisch bedingt schon mal hatten - irgendwie scheinen das einige nicht sehen zu wollen, selbst wenn man mit dem Finger drauf zeigt.
Was das angeht, haben wir als Gesellschaft einen Wandel hingelegt, der nur böses voraus ahnen lässt. Ob das jetzt der mediale Rufmord aufgrund irgendwelcher im Raum stehenden Vorwürfe ist, offene Diskriminierung von Wählern oder Hausdurchsuchungen auf Basis eines sehr dünnen Verdachtsmomentes (mit entsprechend toller Außenwirkung gegenüber Nachbarn & Co) - all das reiht sich in den aktuellen Zeitgeist ein. Was folgt als nächstes? Haben die Leute gar keine Angst, dass es sie irgendwann selbst trifft? Hättet ihr denn ein Problem damit, bei jeder Bewerbung angeben zu müssen, welche Partei ihr zuletzt gewählt habt?
--- End quote ---
Ich sehe sehr wohl, dass Du versuchst die AfD in die Opferrolle zu quasseln - al la Weidel und mit einem historischen Supergau der dt. Geschichte in eine Linie bringen möchtest - genau wie Frau Weidel... "die armen, verfolgten und ausgegrenzten AfD-Wähler" - "ermordet" kann man ja nun definitiv nicht schreiben.
Erschreckend, dass niemand sieht, was hier immer wieder scheinbar gerne gebetsmühlenartig verglichen wird.
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Ach lass mal, dazu muss man nicht mal irgendwelchen Reden zuhören. So etwas passiert jeden Tag, wenn man die Augen stets offen hält und aufmerksam ist, dann fällt einem so etwas unweigerlich auf.
Ein Beispiel aus meinem persönlichem Umfeld: Mir hat mal jemand erzählt, er wurde als Nazi beschimpft, weil er zu einem Rammstein-Konzert gegangen ist - das war zu einem Zeitpunkt, wo der Lead-Sänger Till Lindemann in den Medien mit dem Vorwurf der Vergewaltigung konfrontiert war und das Ganze teilweise in Rufmord ausartete. Alleine der Verdacht reicht für viele schon aus, um kontextuell und assoziativ zu diskriminieren und zu diffamieren - ganz offen und pauschal. Da standen Menschen vor dem Einlass, die Besucher belästigt haben.
Achja: es gab keine strafrechtliche Verurteilung, Verfahren wurden eingestellt. Lindemann gewann Unterlassungsklagen gegen Medienberichte. Ein Verlag stoppte die Veröffentlichung seines Gedichtbands, zog dies aber später zurück - ein Gericht erklärte dies für unrechtmäßig.
Eine von vielen Geschichten in Deutschland zu den Themen: Unschuldsvermutung, Diffamierung und Rufmord.
lotsch:
a
beamtenjeff:
--- Zitat von: Organisator am 15.07.2025 14:50 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 15.07.2025 14:42 ---
--- Zitat von: Organisator am 15.07.2025 14:32 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 15.07.2025 13:34 ---Ich würde mal behaupten Politik ist etwas komplexer als Sport - aber gut, geschenkt.
Dennoch, dein Argument trifft einen moralischen und politischen Punkt, der für viele nachvollziehbar ist (für mich auch)
Der Rechtsstaat arbeitet aber bewusst mit höheren Hürden, um Gesinnungsjustiz zu vermeiden. Das ist der springende Punkt.
Was denkst du, warum man sich mit dem Antrag zum Partei-Verbot so schwer tut? Und warum man versucht beim BVerfG entsprechende Personal zu platzieren welches wohlwollend juristische Lücken kompensieren könnte?
Bitte sag mir nicht, dass du das nicht siehst.
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Ich spreche nicht von Gesinnungsjustiz, die eine bestimmte Meinung unter Strafe stellt. Hier geht´s noch nicht einmal um Bestrafung.
Hier geht es einzig und alleine um Beamte, die ob ihres Status einen besonders gefestigten Stand zur FDGO haben müssen. Und diesen besonders gefestigten Stand kann man bei einem Mitglied einer extremistischen Organisation in Zweifel ziehen.
Jeder anderer kann doch in seinem Privatleben denken und machen was er will, solange er nur die allgemeinen Gesetze befolgt.
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Aber das ist doch einer der wenigen Punkte, wo wir uns zumindest einig sind. Es ist eben dann keine "Gesinnungsjustiz", wenn man nicht pauschal Maßnahmen ergreift, sondern, zunächst einen Anfangsverdacht hat und diesen dann in einer Einzelfallprüfung prüft.
Genau darum geht es. Wenn du allerdings schreibst "Es ist nunmal anzunehmen, dass man als Mitglied einer Partei auch im Wesentlichen hinter der Meinung des Parteivorstands steht.", dann initiierst du damit eine Ableitung und Pauschalisierung, die weder juristisch gedeckt ist, noch uns als Gesellschaft im Dialog weiter bringt. Genau das sollte man eben ohne Vorbehalte prüfen. Alles andere tangiert Art. 3. GG oder ist im Zweifel sogar als "Gesinnungsjustiz" zu verstehen.
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Ich störe mich an dem Begriff Gesinnungsjustiz. Niemand wird für seine Gesinnung verurteilt.
Es werden lediglich besondere Anforderungen an eine Berufsgruppe (Beamte) gestellt, die über die Gesinnung eines normalen Bürgers hinausgeht und daher wird das Privatleben dieser Beamten auch genauer betrachtet. Und auch für nichts veurteilt, sondern nur als nicht geeignet betrachtet. Zur Verdeutlichung:
--> Jeder Straftäter kann arbeiten, wo er will. Nur nicht für die Polizei.
Und klar pauschalisiere ich. Wer in einen Fussballverein eintritt, mag Fussball. Wer in einen Extremistenverein eintritt, mag deren Ansichten. Sehe ich nicht als verwerflich an.
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Wie gesagt; das kannst und darfst du persönlich handhaben wie du willst. Juristisch gesehen haben deine Ideale aber für das Thema keine Relevanz. Eben das wäre eine "Gesinnungsjustiz". Beispiel: Richter sagt: "der Typ kommt aus einem Problemviertel, natürlich treffen alle Anschuldigen zu. Wir sparen uns die Anhörung und das Verfahren."
Faunus:
--- Zitat von: Organisator am 15.07.2025 14:50 ---
Und klar pauschalisiere ich. Wer in einen Fussballverein eintritt, mag Fussball. Wer in einen Extremistenverein eintritt, mag deren Ansichten. Sehe ich nicht als verwerflich an.
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Genau! Und ein Beamter steht zu 100% auf dem Boden des Grundgesetzes - andernfalls ist er als Beamte nicht tragbar.
beamtenjeff:
--- Zitat von: Faunus am 15.07.2025 14:59 ---
--- Zitat von: Organisator am 15.07.2025 14:50 ---
Und klar pauschalisiere ich. Wer in einen Fussballverein eintritt, mag Fussball. Wer in einen Extremistenverein eintritt, mag deren Ansichten. Sehe ich nicht als verwerflich an.
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Genau! Und ein Beamter steht zu 100% auf dem Boden des Grundgesetzes - andernfalls ist er als Beamte nicht tragbar.
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Guten Morgen.
Ich glaube an dem Punkt sind wir seit Seite 2 vorbei und sind uns hier alle einig. Gegenständlich ist hier viel mehr die Frage: wie kann man jenes im Kontext einer politischen Gesinnung juristisch überprüfen, ohne unverhältnismäßig das Grundgesetz zu brechen.
--- Zitat von: beamtenjeff am 15.07.2025 14:22 ---
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 15.07.2025 14:07 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 15.07.2025 13:34 ---Der Rechtsstaat arbeitet aber bewusst mit höheren Hürden, um Gesinnungsjustiz zu vermeiden.
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Wenn jemand Mitglied in einer gesichert extremistischen Bestrebung ist – egal ob beispielsweise der sächsischen AfD oder irgendeiner radikal-islamistischen Gruppierung –, dann besteht mindestens ein "Anfangsverdacht", dass auch er selbst nicht zwingend mit beiden Beinen fest auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht.
Und wenn diese Person Beamter werden möchte, dann fände ich es durchaus angebracht, wenn zunächst mal eine Erläuterung von ihr eingefordert wird, wie denn die genannte Mitgliedschaft in einer klar gegen die FDGO gerichteten Gruppierung mit dem angestrebten Amtseid zu vereinbaren sein soll..
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Halten wir also fest:
1. Juristisch gibt es bisher kein Urteil, welches die AfD in ihrer Gesamtheit oder deren Mitglieder kategorisch als verfassungsfeindlich einstuft.
2. Wer aus der Einstufung des VerfS ableitet, dass man AfD-Mitglieder pauschal (und ohne Anhörung) beim Art. 3 GG (Gleichbehandlungsgebot) schrankieren darf, handelt unverhältnismäßig und begibt sich auf sehr dünnes Eis.
3. Solange die AfD nicht verboten ist, sollte man keine pauschalen Maßnahmen gegen Mitglieder ableiten - juristisch wäre das auf Sand gebaut
4. Ein Anfangsverdacht ist je nach Auslegung sicher begründet, aber mehr auch nicht. Eine Einzelfallbetrachtung muss dann entscheiden.
5. Es gibt bereits Instrumente um die Verfassungs- und Gesetzestreue von Beamten präventiv und reaktiv zu prüfen.
6. Bei dieser Betrachtung gibt es eine moralische und juristische Perspektive. Beides zu vermischen macht wenig Sinn.
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